Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.2 Art und Weise der Feststellung

Rz. 36 Wie die Feststellung getroffen wird oder zu treffen ist, wird im Gesetz nicht normiert. Die "Feststellung" der Finanzbehörde kann deshalb aufgrund aller bekannten Umstände getroffen werden. Anders als nach § 161 Abs. 1 RAO ist es nicht mehr erforderlich, dass ein Steuerbescheid zuvor erlassen worden ist, aus dem sich das Erreichen der Wertgrenzen ergibt.[1] Die Festst... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 9 Folgen eines Pflichtenverstoßes

Rz. 66 Wegen der rechtlichen Folgen der pflichtgemäßen Erfüllung bzw. der Nichterfüllung der Buchführungspflicht s. Vor §§ 140–148 AO Rz. 22ff. Pflichtwidriges Verhalten des Stpfl. begründet für die Finanzbehörde insbesondere die Befugnis zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO.[1] Diese Schätzungsbefugnis ist auch dann gegeben, wenn der Stpfl. wis... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.4 Überschusseinkünfte

Rz. 12 Ebenfalls nicht unter § 141 AO fallen Stpfl., die Überschusseinkünfte erzielen. Eine Buchführungspflicht lässt sich auch nicht aus einer gesetzlichen Analogie herleiten.[1] § 147a Abs. 1 AO normiert allerdings nunmehr Aufbewahrungspflichten für Stpfl. mit "hohen" Überschusseinkünften sowie § 147a Abs. 2 AO bei Beteiligung an bestimmten ausländischen Gesellschaften.[2]... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5.1 Allgemeines

Rz. 31 Nach § 141 Abs. 1 S. 2 AO gelten für die steuerliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht die Bestimmungen des HGB entsprechend. Hierzu wird auf die allgemeinen Regelungen der §§ 238, 240, 241, 242 Abs. 1 und §§ 243 bis 256 HGB verwiesen. Ausgenommen von dem Verweis ist die Bestimmung des § 241a HGB. Es besteht demnach die Verpflichtung, im Rahmen der Grundsätze ord... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.2 Form

Rz. 40 § 141 Abs. 2 AO schreibt für die Mitteilung der Finanzverwaltung keine besondere Form vor, sodass gem. § 119 Abs. 2 S. 1 AO die Mitteilung schriftlich, mündlich, elektronisch oder auch in anderer Weise erlassen werden kann. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist aber Schriftform oder ein elektronisches Dokument geboten.[1] Die Mitteilung sollte deshalb auch grundsätzlic... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.4 Zeitpunkt

Rz. 51 Aufgrund der Mitteilung der Finanzbehörde ist der Stpfl. nach § 141 Abs. 2 S. 1 AO verpflichtet, im folgenden Wirtschaftsjahr Bücher zu führen und Bilanzen zu erstellen. Durch diese Zeitverschiebung hat der Stpfl. die Möglichkeit, die erforderlichen Dispositionen zu treffen. Diese Verschiebung gilt auch für Land- und Forstwirte.[1] mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Normadressat

Rz. 19 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht besteht für den Adressaten der jeweiligen Rechtsnorm bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.[1] Die Pflichtenstellung geht auf einen Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolger des Steuerpflichtigen über. Im Fall der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Normadressaten bleibt diese Rechtspflicht erhalten, sie ist jedoch von einem Inso... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.2 Aufbau der §§ 140–148

Rz. 4 Durch die §§ 140–148 AO wird die dem Stpfl. nach § 90 Abs. 1 AO obliegende allgemeine Mitwirkungspflicht inhaltlich konkretisiert. Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten sollen der Finanzbehörde die Ermittlung und Kontrolle der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Die Buchführung und die Aufzeichnungen können im Rahmen der finanzbehördlichen Ermittlungen überprüft... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.1 Aufzeichnungspflichtige Warenverkäufe

Rz. 4 Waren i. S. d. Gesetzes sind alle beweglichen Sachen.[1] Aufzeichnungspflichtig sind nach § 144 Abs. 1 AO grundsätzlich solche Waren, die erkennbar zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zum gewerblichen Verbrauch als Hilfsstoffe bestimmt sind.[2] Um Zweifel über den Inhalt der Aufzeichnungspflicht auszuschließen, bezeichnet § 144 Abs. 2 S. 1 AO bestimmte Arten von Wa... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.2.1 Rechtscharakter

Rz. 34 Gem. § 141 Abs. 1 S. 1 AO muss die Finanzbehörde das Erreichen oder Überschreiten der Bezugsgrößen (s. Rz. 20ff.) festgestellt haben. Die Rechtsqualität dieser "Feststellung" ist in der Literatur und in der Finanzrechtsprechung umstritten: Einerseits wird die Ansicht vertreten, diese Feststellung sei nur die normale Beweiserhebungs- bzw. Ermittlungstätigkeit der Finanz... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2 Adressaten der Vorschrift

2.1 Gewerbliche Unternehmer 2.1.1 Unternehmer Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zw... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Gewerbliche Unternehmer

2.1.1 Unternehmer Rz. 5 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung besteht nach § 141 Abs. 1 AO zunächst für gewerbliche Unternehmer. Dies sind Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S . von § 15 EStG erzielen.[1] Die Gewerblichkeit der Einkünfte ist hierbei nach § 15 Abs. 2 EStG zu beurteilen.[2] Die Unternehmereigenschaft für Zwecke der Anwendung des § 14... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 10 Kostenpflicht

Rz. 67 Die Kostenpflicht für die Erfüllung der Pflichten nach § 141 AO obliegt dem Stpfl. Zur Kostenpflicht s. auch Dißars, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, Vor §§ 140–148 AO Rz. 32. mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift basiert auf der WareneingangsVO v. 20.6.1935.[1] Zweck dieser besonderen Aufzeichnungspflicht den Wareneingang betreffend ist es, insbesondere die Überprüfung des Betriebsergebnisses durch Nachkalkulation zu ermöglichen.[2] Im Zusammenhang mit dem allerdings nur bei Großhandelsgeschäften zu führenden Warenausgangsbuch[3] können die Warenbewegung und durc... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Bestehen einer gesetzlichen Pflicht

Rz. 3 Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht muss sich aus einem Gesetz ergeben, d. h. nach § 4 AO aus einer Rechtsnorm.[1] Hierbei muss es sich um solche Rechtsnormen handeln, die in der Bundesrepublik Deutschland Geltung haben. Dies kann ein Gesetz im formellen oder materiellen Sinne sein, sodass auch Verordnungen die jeweilige Pflicht begründen können. Unerheblich ist... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.2 Bußgeldrechtliche oder strafrechtliche Folgen

Rz. 28 Das Unterlassen der Buchung oder die unrichtige Buchung der buchungs- oder aufzeichnungspflichtigen Tatbestände birgt schon abstrakt die Gefahr der Steuerverkürzung, sodass das vorsätzliche oder fahrlässige Verhalten als Steuergefährdung nach § 379 AO geahndet werden kann.[1] Diese Vorschrift findet aber nur dann eine Anwendung, wenn im Einzelfall keine Steuerverkürzu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Steuerliche Bedeutung der Pflicht

Rz. 8 Die bestehende Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht muss für die Besteuerung von Bedeutung sein. Dies sind alle Aufzeichnungen, aus denen Folgerungen für die Besteuerung des Sachverhalts gezogen werden können.[1] Die Aufzeichnungen müssen also zur Tatsachenfeststellung und zum Tatsachenbeweis geeignet sein.[2] Diese Eignung ist gegeben, wenn die Aufzeichnungen die Ko... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.3 Im Rahmen des Gewerbebetriebs

Rz. 10 Die Zuführung der Ware in die betriebliche Sphäre muss ferner zum Zweck der betrieblichen Nutzung erfolgen. Betriebliche Nutzung i. d. S. ist jeder Gebrauch, Verbrauch oder auch die Weiterveräußerung im Rahmen des Gewerbebetriebs. Unerheblich ist insoweit, ob die Ware unverändert genutzt oder vor der Nutzung be- oder verarbeitet wird.[1] Die Aufzeichnungspflicht beste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Wirtschaftswert

Rz. 27 Bezugsgröße für die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht von Land- und Forstwirten ist zudem ein Wirtschaftswert i. S. v. § 46 BewG von mehr als 25.000 EUR.[1] Gemäß § 141 Abs. 1 S. 3 AO sind alle vom Land- oder Forstwirt selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erfassen. Die Rechtsverhältnisse hinsichtlich dieser Flächen, ob sie vom Land-... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.2 Land- und Forstwirte

Rz. 10 Die Rechtspflicht zur Buchführung und Bilanzierung nach § 141 AO wird ebenfalls für Land- und Forstwirte begründet.[1] Entscheidend ist, dass Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft i. S. d. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13 EStG erzielt werden.[2] Auch hierbei ist es unerheblich, in welcher Rechtsform das Unternehmen ausgeübt wird. Die Pflicht besteht sowohl für Einzelunternehm... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.2 Erforderliche Angaben

Rz. 6 § 144 Abs. 3 AO bestimmt die Angaben, die in den Aufzeichnungen zwingend enthalten sein müssen. Die Vorschrift korrespondiert mit § 143 Abs. 3 AO.[1] Folgende fünf Angaben sind vorgeschrieben: Aufzuzeichnen ist der Tag des Warenausgangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware verschafft wird. Zulässig ist die Erfassung auch ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7.1 Steuerrechtliche Folgen

Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. 2 S. 2 AO vornehmen.[1] Beste... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, eingefügt durch Art. 3 Nr. 3 des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes v. 29.7.2009[1], begründet in Abs. 1 S. 1 erstmalig eine eigenständige Aufbewahrungspflicht für diejenigen Stpfl., die höhere Überschusseinkünfte beziehen (s. Rz. 4). In diesen Fällen ist die allgemeine Bestimmung des § 147 AO zur Aufbewahrung deshalb nicht anwendbar, da keine kodi... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Bedeutung der Vorschriften

Rz. 1 Im 4. Teil der AO "Durchführung der Besteuerung" werden im 2. Abschnitt[1] besondere Mitwirkungspflichten der Beteiligten[2] behandelt. Der 1. Unterabschnitt[3] regelt hierbei die "Führung von Büchern und Aufzeichnungen". Durch die Verpflichtung, Bücher zu führen und Aufzeichnungen zu tätigen sowie diese Bücher und Aufzeichnungen auch aufzubewahren, sollen Unterlagen ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.5 Beweisfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der Buchführung und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu le... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.7 Pflichtwidriges Verhalten

1.7.1 Steuerrechtliche Folgen Rz. 22 Nur eine ordnungsgemäße Buchführung kann eine Beweiswirkung (s. Rz. 11) erreichen. Kommt der Stpfl. seinen Verpflichtungen zur Buchführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung und Vorlage nicht oder nur so fehlerhaft nach, dass die Beweisfunktion (s. Rz. 11) entfällt, kann die Finanzbehörde eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 Abs. ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3 Mindesterfordernisse

Rz. 23 Unabhängig von Einzelbestimmungen in den jeweiligen Gesetzen geben die §§ 145–147 AO Mindesterfordernisse hinsichtlich der technischen Durchführung und Aufbewahrung der Buchführung. Eine besondere Form der Buchführung ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.[1] Die Mindesterfordernisse müssen aber in jedem Fall, gleichgültig welche Aufzeichnungsform der Stpfl.... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.1 Gewerbliche Unternehmer

Rz. 2 Nach § 144 Abs. 1 S. 1 AO trifft die Aufzeichnungspflicht des Warenausgangs zunächst gewerbliche Unternehmer, d. h. solche Unternehmer, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 15 EStG beziehen.[1] Insofern ist der Begriff in § 143 AO und in § 144 AO identisch.[2] Die gewerblichen Unternehmer i. S. d. § 144 AO müssen aber zudem Großhandelsgeschäfte ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.4 Aufklärungsfunktion der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 10 Die steuerliche Pflicht zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen[1] ist dem Beteiligten auferlegt, um der Finanzbehörde die zutreffende Sachverhaltsermittlung zu ermöglichen (s. Rz. 1–3). Die Bücher und Aufzeichnungen sollen die gesamten Geschäftsvorfälle dokumentieren und die Vermögenslage darlegen. Soweit dieser Zweck erreicht wird oder nicht besondere gesetzlich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Pflichtwidriges Verhalten

Rz. 24 Eine Verletzung der über § 140 AO begründeten Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflicht kann steuerliche und ggf. auch bußgeldrechtliche bzw. strafrechtliche Folgen auslösen.[1] Steuerlich kommt hierbei insbesondere eine Schätzung nach § 162 AO in Betracht, wenn gegen die gesetzlichen Pflichten verstoßen wird[2], da dann die Buchführung nicht als ordnungsgemäß anzusehe... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Vollständigkeit

Rz. 12 Der Wareneingang ist nach den allgemeinen Bestimmungen vollständig zu erfassen. Es müssen demgemäß in jedem Fall auch Warenrücksendungen als gesonderter Wareneingang erfasst und als solche kenntlich gemacht werden.[1] Die Aufzeichnungspflicht besteht für den einzelnen Erwerbsvorgang, sodass pro Erwerbsvorgang nur eine Eintragung vorzunehmen ist, auch wenn es sich um m... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Erforderliche Angaben

Rz. 13 Nach § 143 Abs. 3 AO [1] müssen die Aufzeichnungen zumindest folgende fünf Angaben enthalten: Aufzuzeichnen ist der Tag des Wareneingangs, d. h. der Tag, an dem die rechtliche oder tatsächliche Verfügungsmacht über die Ware erlangt wird (s. Rz. 8). Zulässig ist die Erfassung auch unter dem Rechnungsdatum.[2] Aufzuzeichnen sind der Name (Firma) und die Anschrift des Liefe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.3 Begriff der Bücher und Aufzeichnungen

Rz. 6 In der AO werden die allgemeinen Begriffe "Bücher" und "Aufzeichnungen" nicht definiert, sondern i. S. d. handelsrechtlichen Sprachgebrauchs vorausgesetzt.[1] Nach § 238 Abs. 1 HGB enthalten die Bücher die Darstellung der einzelnen Handelsgeschäfte und der Vermögenslage.[2] Rz. 7 Die Buchführung ist ein Rechenwerk des jeweiligen Unternehmens bzw. Betriebs[3], in dem die... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Erhöhte Abschreibungen / 9 Aufzeichnungspflichten

Gehören die Wirtschaftsgüter, für die erhöhte Absetzungen in Anspruch genommen werden, zu einem Betriebsvermögen, sind sie grds. in ein laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Dies gilt nicht, wenn sich die geforderten Angaben bereits aus der Buchführung ergeben. Das Verzeichnis bzw. die Buchführung müssen folgende Angaben enthalten: Tag der Anschaffung/Herstellung, Ansc... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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eBay-Verkäufe und Verkäufe ... / 6 Aufzeichnungspflichten für Marktplatzbetreiber

Des Weiteren wurden mit BMF-Schreiben vom 17.12.2018 zur Sicherung des Umsatzsteueraufkommens in Deutschland den Betreibern elektronischer Marktplätze besondere Aufzeichnungspflichten auferlegt. Für Lieferungen eines Unternehmers, deren Versand im Inland beginnt oder endet, muss der Marktplatzbetreiber nunmehr bestimmte Aufzeichnungen führen, wie z. B. das Gültigkeitsdatum de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.4 Steuerrechtliche Stellung des Insolvenzverwalters

Rz. 19 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis hinsichtlich der Masse vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter über.[1] Diese Befugnis endet erst mit der Einstellung des Insolvenzverfahrens.[2] Nach § 58 InsO steht diese Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts, das jederzeit Auskünfte oder ei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.3 Steuerrechtliche Stellung des Schuldners

Rz. 13 Nach § 80 Abs. 1 InsO verliert der Schuldner (bis zur Änderung der Terminologie wurde vom Gemeinschuldner gesprochen) grundsätzlich durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein Recht, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen. Diese Rechte gehen auf den Insolvenzverwalter bzw. bei Anwendung des Verbraucherinsolvenzverfahrens d... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gewinn oder Gewinn – das is... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Über 140 mal findet sich das Wort "Gewinn" im EStG. Daneben hat der "Gewinn" auch für andere Steuergesetze Relevanz, z.B. für die Buchführungspflicht nach § 141 AO. Dass Gewinn nicht gleich Gewinn ist, lernt jeder, der mit dem Thema Ertragsteuern in Berührung kommt, sehr früh. Darüber hinaus muss man aber auch wissen, wann welcher Gewinn (... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Aufzeichnungspflichten (§ 22 UStG)

Rz. 250 Die durch das Binnenmarktgesetz ergänzten Aufzeichnungspflichten in § 22 UStG entsprechen der Verpflichtung aus Art. 241ff. MwStSystRL, wonach die Aufzeichnungen so ausführlich sein müssen, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und die Überprüfung durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Rz. 251 Aufzeichnungspflichtig ist für den Unternehmer i. S. v. § 1a Abs. 1 Nr... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufzeichnungen (§ 22 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Rz. 189 Der Unternehmer (des inländischen Unternehmensteils) hat die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die darauf entfallenden Steuerbeträge aufzuzeichnen.[1] Das gilt auch für die Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG sowie für Anschlussumsätze. Rz. 190 Neben dem fiktiven innergemeinschaftlichen Erwerb sind auch die damit zu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Konsignationslager (§ 1a Abs. 2a)

Rz. 192 Mit Art. 12 Nr. 3 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften[1] wurde Abs. 2a in § 1a UStG eingefügt. Mit dieser Gesetzesänderung wurde Art. 17a MwStSystRL [2] umgesetzt. Rz. 193 Nach der neuen EU-Bestimmung des Art. 17a MwStSystRL gilt das unternehmerische Verbringen von Gegenständen in ein... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Abschreibung, außergewöhnliche / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Abgrenzung zur Teilwertabschreibung Technische Abnutzung Wirtschaftliche Abnutzung Aufzeichnungspflichten mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 1.2.1 "Klassische" Prüfungstechniken

Im Rahmen der "klassischen" Prüfungstechniken geht es um die Entscheidung, ob Zahlungen zu einer Bilanzierung, Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen führen, betrieblich oder privat veranlasst sind und welche steuerlichen Folgen sich daraus ergeben. Prüfungsansätze Buchführung mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Personengesellschaften: Ste... / 3.1 Gewinnermittlung

Der Gewinn einer Personengesellschaft ermittelt sich – unabhängig von der Rechtsform – nach den für alle Gewinneinkünfte erzielenden Personen gleichermaßen geltenden allgemeinen Regelungen in §§ 4–7i EStG. Auf welche Weise der Gewinn zu ermitteln ist, bestimmt sich ebenfalls nach den grundsätzlichen Regeln. Damit sind die jeweilige Rechtsform, die ggf. geltenden Normen des H... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Buchführungspflicht / 6 Verletzung der Buchführungspflicht

Die Verletzung der Buchführungspflicht kann unterschiedliche Konsequenzen haben. So kann das Finanzamt mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld auf deren Erfüllung hinwirken, falls die Buchführungspflicht verletzt wird. Die Vorlage von Unterlagen kann das Finanzamt durch Androhung (und Festsetzung) von Verzögerungsgeld forcieren. Daneben löst die vorsätzliche oder lei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Buchführungspflicht

Zusammenfassung Begriff Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte kommen nicht daran vorbei, zu prüfen, ob sie zur Buchführung verpflichtet sind. Ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, entscheidet darüber, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Form der Gewinnermittlung in Betracht kommt. Buchführungspflichtige Un... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Buchführungspflicht / 7 Nicht buchführungspflichtige Unternehmen

Von der Buchführungspflicht generell ausgenommen sind Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG erzielen. Keine Buchführungspflicht besteht außerdem für Partnerschaftsgesellschaften, da diese kein Handelsgewerbe betreiben. Praxis-Tipp Freiwillige Buchführung Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, kann es sinnvoll sein, freiwillig zur Buchf... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Buchführungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte kommen nicht daran vorbei, zu prüfen, ob sie zur Buchführung verpflichtet sind. Ob Buchführungspflicht besteht oder nicht, entscheidet darüber, welche Aufzeichnungen für handels- und steuerrechtliche Zwecke geführt werden müssen und welche Form der Gewinnermittlung in Betracht kommt. Buchführungspflichtige Unternehmer müsse... mehr