Fachbeiträge & Kommentare zu Aufzeichnungspflicht

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Beginn und Ende der Buchführungspflicht

1. Handelsrechtliche Buchführungspflicht Rz. 77 [Autor/Zitation] Bei Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften beginnt die Buchführungspflicht mit der Aufnahme eines Handelsgewerbes iSd. § 1 Abs. 2, spätestens und in den Fällen der §§ 2 und 3 mit der Eintragung im Handelsregister. Ein Handelsgewerbe wird bereits mit den ersten auf die Errichtung eines Handelsgewerbes ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Steuerrechtliche Buchführungspflichten

I. Derivative Buchführungspflicht gem. § 140 AO Rz. 118 [Autor/Zitation] Die abgabenrechtliche Vorschrift des § 140 AO bezieht die gesetzlichen Pflichten zur Führung solcher Bücher und Aufzeichnungen in den Kreis der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ein, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Für die Besteuerung von Bedeutung sind alle Bücher und Aufzeichnungen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Buchführungspflichten in anderen Gesetzen

a) Zivilrechtliche Ansprüche auf Buchführung Rz. 24 [Autor/Zitation] Außerhalb einer kaufmännischen Betätigung und außerhalb des Anwendungsbereichs des § 238 kann sich die Verpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Die Vorschrift des § 259 BGB begründet keine solche Verpflichtung, o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechtsfolgen der Verletzung der Buchführungspflicht

a) Zivilrechtliche Rechtsfolgen Rz. 30 [Autor/Zitation] Bei Handelsgesellschaften und juristischen Personen sind die Geschäftsführung und der Vorstand zur Erfüllung der gesetzlichen Buchführungsobliegenheit verpflichtet. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, bei der Aktiengesellschaft und bei der GmbH aus § 93 Abs. 2 AktG bzw. § 43 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht (Satz 1)

I. Voraussetzungen für die Wahlrechtsausübung 1. Definition der Schwellengrößen und inhaltliche Divergenzen Rz. 8 [Autor/Zitation] Während eine Harmonisierung der Schwellenwerte in § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO gesetzgeberisch gewollt ist, existieren hingenommene Unterschiede in der Definition der jeweiligen Schwellengrößen. So nimmt § 241a Satz 1 auf den (handelsbil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zuordnung der Buchführungspflicht

1. Grundsätze Rz. 103 [Autor/Zitation] Buchführungspflichtig ist der tatsächliche Inhaber des Handelsgewerbes. Das ist derjenige, der das Handelsgewerbe betreibt, also die Initiative für die Geschäftsvorfälle verantwortet und die Handelsgeschäfte unter seiner Firma abschließt. Deshalb ist auch ein Treuhänder, der das Handelsgewerbe für fremde Rechnung betreibt, selbst buchführ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Steuerliche Buchführungspflichten

a) Derivative Buchführungspflicht Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Originäre Buchführungspflicht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 öBAO ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd. § 31 öBAO unter den in § 125 öBAO weiter normierten Voraussetzungen für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen buchführungspflichtig. Der Unternehm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausländische und transnationale Buchführungspflichten, insbesondere IFRS

Rz. 28 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 238 schreibt eine Buchführung nach handelsrechtlichen GoB vor. Diese Verpflichtung kann nicht durch eine Buchführung nach ausländischen gesetzlichen Bestimmungen oder nach transnationalen Standards erfüllt werden. Sie besteht auch dann, wenn ein befreiender Konzernabschluss nach den IFRS aufgestellt wird. Eine bloße Überleitungsrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Steuerrechtliche Mitwirkungspflichten

Rz. 26 [Autor/Zitation] Das Verhältnis der handelsrechtlichen Buchführungspflicht zu den steuerrechtlichen Buchführungspflichten wird durch die §§ 140, 141 AO geprägt (s. Rz. 118 ff.). Die Mindestanforderungen in § 145 Abs. 1 AO entsprechen § 238 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB, die Anforderungen des § 146 AO denen des § 239 HGB. Diese Vorschriften haben daher nur dort über die hande...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 19. Einkommensteuergesetzesänderungen 2017

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verfahrensrechtliche Divergenzen

Rz. 11 [Autor/Zitation] Bei der Wahlrechtsausübung im Kontext von § 241a fehlen gänzlich verfahrensrechtliche Vorkehrungen über Beginn und Ende der Befreiung von der Buchführungspflicht (Rz. 16 ff.), so dass hier keine zeitlichen Verzögerungen eintreten (vgl. Drüen in TK, § 141 AO Rz. 1a [9/2020]). Demgegenüber sieht § 141 Abs. 2 AO konstitutiv vor, dass die Verpflichtung zur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verstöße gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung (§ 381 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] Anders als die Vorgängervorschrift (§ 407 Abs. 1 Nr. 1 RAO 1968) erfasst § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO nicht nur Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern Pflichten ganz allgemein, die dem Betroffenen zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegt sind. Auch die Verletzung anderer als Erklärungs- und Anzeigepflichten können somit künftig ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zweigniederlassungen

Rz. 175 [Autor/Zitation] Bei Gesellschaften, die ausländischem Recht unterliegen, richten sich die Buchführungspflichten als gesellschaftsrechtliche Materie an sich nach dem Gesellschaftsstatut (Gelter in Straube/Ratka/Rauter3, § 190 Rz. 5; so auch in Deutschland, bspw. Graf in Beck BilKomm.13, § 238 Rz. 12). Für die Zweigniederlassung von Gesellschaften aus Nicht-EWR-Staaten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Öffentlich-rechtliche Verpflichtung und Vereinbarkeit mit Unions- und Verfassungsrecht

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Buchführungspflicht ist, unabhängig von ihrer kollisionsrechtlichen Einordnung (s. Rz. 19), eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung im Allgemeininteresse, der sich der Kaufmann nicht entziehen kann (zutreffend Böcking/Groß/Wirth in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR4, § 238 HGB Rz. 1; Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 2; Graf in Haufe BilKomm.13, § 238 HGB Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Zweigniederlassungen

Rz. 134 [Autor/Zitation] Die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht erfasst grds. Jene Unternehmer, die gem. § 189 öUGB zur Rechnungslegung verpflichtet sind. Die alleinige Buchführungspflicht ist von der Bilanzierungspflicht zu unterscheiden: So müssen ausländische Rechtsträger, die Geschäfte über eine inländische Zweigniederlassung iSd. § 12 öUGB betreiben, für diese inländ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] § 241a bildet eine Vereinfachungsvorschrift für Einzelkaufleute, welche die Möglichkeit eröffnet, deren Buchführung und Bilanzierung im Verhältnis zum Umfang des Geschäftsbetriebs adäquat auszugestalten, verbunden mit einer Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten und mithin von Dokumentations- und Berichterstattungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Adressatenkreis

Rz. 86 [Autor/Zitation] § 257 HGB weist wesentliche inhaltliche Parallelen zu § 147 AO für das Steuerrecht auf. Aus steuerrechtlicher Sicht ist allerdings auf den weiter gefassten Adressatenkreis und Umfang der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen hinzuweisen (Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 257 HGB Rz. 4; Velte in Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht4, § 257 HGB Rz. 5)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 242 wurde – wie die anderen Vorschriften des Dritten Buches – durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung ab 1.1.1986 eingeführt. Die Fassung gilt seither unverändert, nur durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde mit Wirkung vom 29.5.2009 in Abs. 4 die Ausnahme von der Aufzeichnungspflicht beim Eingreifen von § 241...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Sachlicher Umfang der Aufbewahrungspflicht

Rz. 88 [Autor/Zitation] Im Vergleich zum Handelsrecht müssen neben den Handelsbriefen und den Geschäftsbriefen der übrigen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichtigen auch "sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind", nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO einbezogen werden (Traut in BeckOGK HGB, § 257 Rz. 49 [9/2022]). Hiervon ausgenommen sind jedoch Konzernab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die handelsrechtlichen Vorschriften über die Aufbewahrung von kaufmännischem Schriftgut stehen in einem Spannungsverhältnis zwischen dem Aufbewahrungszweck einerseits und der Zumutbarkeit für den Kaufmann andererseits. Der Aufbewahrungszweck, einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des Unternehmens im Zeitablauf zu verschaffen, spricht f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Körperschaften

Rz. 173 [Autor/Zitation] Bei Körperschaften obliegt die Buchführung grds. dem jeweiligen Leitungsorgan, wobei Sonderregelungen in den einschlägigen Materiengesetzen zu beachten sind. Gehören dem genannten Leitungsgremium mehrere Personen an, besteht eine zwingende Gesamtverantwortung zur Erfüllung der Buchführungspflicht (OGH v. 20.12.1984, 11 Os 73/84, RdW 1985, 275: strenge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Vorbemerkung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Das Kernstück der unternehmensrechtlichen Rechnungslegung bildet das Dritte Buch des öUGB (§§ 189–283), eingeführt durch das Rechnungslegungsgesetz 1990 (RLG 1990, BGBl. 1990/475). Innerhalb des Dritten Buchs erfolgt eine Gliederung in vier Abschnitte, die jeweils einen differenzierten Anwendungsbereich haben (Motal in Zib/Dellinger, § 189 Rz. 1):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Strafrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 31 [Autor/Zitation] Die Verletzung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten ist nicht als solche strafrechtlich sanktioniert. Sie bleibt straflos, solange der Verpflichtete nicht seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Die beiden einschlägi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Steuerrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 33 [Autor/Zitation] Eine ordnungsmäßige Buchführung ist nach § 158 AO der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Aus der Verletzung der handelsrechtlichen gesetzlichen Buchführungspflicht folgt über § 140 AO zugleich die Verletzung einer steuerrechtlichen Mitwirkungspflicht. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundsätze

Rz. 103 [Autor/Zitation] Buchführungspflichtig ist der tatsächliche Inhaber des Handelsgewerbes. Das ist derjenige, der das Handelsgewerbe betreibt, also die Initiative für die Geschäftsvorfälle verantwortet und die Handelsgeschäfte unter seiner Firma abschließt. Deshalb ist auch ein Treuhänder, der das Handelsgewerbe für fremde Rechnung betreibt, selbst buchführungspflichtig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Erbfall, Testamentsvollstreckung und Insolvenzverwaltung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Im Erbfall geht das Handelsgewerbe des Einzelkaufmanns auf die Erben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Führen sie das Handelsgewerbe fort, sind sie buchführungspflichtig und für die Buchführung auch für den Zeitraum vor dem Erbanfall verantwortlich. Die Fortführung des Handelsgewerbes im Rahmen der Testamentsvollstreckung nach den §§ 2205 ff. BG...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsformspezifische Besonderheiten

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die handelsrechtlichen Buchführungspflichten sind rechtsformunabhängig von allen Kaufleuten und Handelsgesellschaften zu erfüllen. Die schwellenwertabhängige Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 241a gilt nur für Einzelkaufleute (s. § 241a Rz. 2). Für die Personenhandelsgesellschaften, die GmbH, UG, AG, KGaA sowie die GenG ergeben sich mittelb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die erste Vorschrift im dritten, den Handelsbüchern gewidmeten Buch des HGB regelt mit der Buchführungspflicht einen rechtsformübergreifenden Grundbaustein der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dem Grunde nach trifft diese allgemeine gesetzliche Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht alle Kaufleute und Handelsgesellschaften (s. Rz. 60 ff.). Gegenstä...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verwaltungsrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Abschlüssen und Berichten zugrunde liegende Buchführung unterliegt nach § 106 WpHG dem Bilanzkontrollverfahren durch die BaFin (Anzinger in Assmann/Mülbert/Schneider8, § 106 WpHG Rz. 25). Eine fehlerhafte Buchführung kann damit zu einer Fehlerbekanntmachung nach § 109 Abs. 2 WpHG führen (Müller, AG 2020, 83, 91 f.). Mittelbar kann eine Verletzung d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht

Rz. 131 [Autor/Zitation] Die Nichteinhaltung der öffentlich-rechtlichen Buchführungspflicht ist an sich nicht mit unmittelbaren Sanktionen verknüpft (Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 16, zur Rechtslage in Deutschland Rz. 30 ff.). Mittelbar ist die Bestimmung bei Kapitalgesellschaften zB durch Zwangsstrafen bei fehlender Offenlegung (§§ 282, 283 öUGB) oder einen negativen Be...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nur auf den JA. Zum JA gehören die Bilanz und die GuV (§ 242 Abs. 3), bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 auch der Anhang (§ 264 Abs. 1 Satz 1) sowie (verpflichtend oder freiwillig aufgestellte) Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalsiegel und Segmentberichterstattung (§ 264...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerrecht

Rz. 10 [Autor/Zitation] Für die Durchführung der Besteuerung erstreckt die Vorschrift des § 140 AO die steuerlichen Mitwirkungspflichten auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht (s. Rz. 118). Die Handelsbücher sind im Sinne dieser Vorschrift für die Besteuerung insbes. im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht sowie im Umsatzsteuerrecht von Bedeutung. Durch die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausländische Zweigniederlassungen inländischer Unternehmensträger

Rz. 23 [Autor/Zitation] Buchführungspflichtig ist der Kaufmann. Seine Buchführungspflicht erstreckt sich auf das gesamte Unternehmen einschließlich der ausländischen Niederlassungen. Das gilt selbst dann, wenn nach den GoB für die ausländische Zweigniederlassung eine gesonderte Buchführung erforderlich ist (s. Rz. 109). Auch für die Filialbuchhaltung einer ausländischen Zweig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HaRÄG 2005, BGBl. I Nr. 120/2005) wurde in Österreich aus dem Kaufmann der Unternehmer (Rz. 135). Der Kaufmannsbegriff war zu eng; der Unternehmer bezieht seine Legitimation aus einem erweiterten Realitätsausschnitt, der wirtschaftlich und am Markt durch dieselben Regelungsbedürfnisse gekennzeichnet ist und d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Dokumentationszweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Losgelöst vom JA dient die Buchführung zuerst der Dokumentation der Geschäftsvorfälle (Baetge/Zülch in HdJ, Abt. I/2 Rz. 31 [9/2010]; Leffson, GoB7, 46 f.). Mit diesem Dokumentationszweck bildet sie eine geeignete und wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Unternehmens (Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 21). Mit der Vorgabe, einem sachverständigen Dr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Handelsgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Den Kaufleuten gleichgestellt sind gem. § 6 Abs. 1 alle Handelsgesellschaften und diesen gleichgestellte Verbände. Sie unterliegen damit unabhängig von Art und Umfang ihrer Betätigung der Buchführungspflicht nach § 238. Dazu zählen die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Damit sind auch vermögensverwaltende und nach Inkrafttreten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Selbstinformation des Kaufmanns

Rz. 7 [Autor/Zitation] Im Schrifttum ist umstritten, ob sich die gesetzliche Buchführungspflicht losgelöst vom Gläubigerschutz auch mit einer reinen Selbstinformationsfunktion oder mit einem allgemeinen Interesse der Allgemeinheit rechtfertigen ließe. Die Bedeutung der Verpflichtung des Kaufmanns zur Selbstinformation hervorhebend: ADS6, § 238 HGB Rz. 38 f.; Hoffmann/Lüdenbach...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 63 [Autor/Zitation] Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn des Unternehmens aufzustellen. Der Stichtag der Eröffnungsbilanz fällt grds. mit dem Zeitpunkt des Beginns der Buchführungspflicht zusammen (§ 238 Rz. 157 ff.). Maßgeblich ist grds. der erste buchungspflichtige Geschäftsfall bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 193...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Juristische Personen

Rz. 108 [Autor/Zitation] Bei GmbH, UG, AG und der dualistisch strukturierten SE ergibt sich Buchführungsverantwortung aus der gesetzlich geregelten Organstellung und den besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Aktiengesellschaft sind sämtliche Vorstandsmitglieder für die Buchführung verantwortlich (§ 91 Abs. 1, § 94 AktG). Das Gleiche gilt nach §§ 41, 44 GmbHG für die G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zivilrechtliche Rechtsfolgen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Bei Handelsgesellschaften und juristischen Personen sind die Geschäftsführung und der Vorstand zur Erfüllung der gesetzlichen Buchführungsobliegenheit verpflichtet. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, bei der Aktiengesellschaft und bei der GmbH aus § 93 Abs. 2 AktG bzw. § 43 GmbHG. Das setzt allerdings neb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Wesenselement des in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Buchführung, als "laufende, systematische und in Geldgrößen vorgenommene Dokumentation von Geschäftsvorfällen in einem kaufmännischen Unternehmen" nach handelsrechtlichen GoB (mit dieser Definition: Böcking/Groß/Wirth in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR4, § 238 HGB Rz. 21; Störk/Lewe in Beck BilKomm.13, § 238 HGB Rz. 90; Quick/Wolz in BKT, Bilanzrecht, § ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Allgemeines

Rz. 67 [Autor/Zitation] § 246 enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob auch das Privatvermögen des Kaufmanns oder der Handelsgesellschaften in die Bilanz aufzunehmen ist. Aus dem Sinn und Zweck der Bilanz und dem Gesamtzusammenhang der Regelung heraus ist aber nur das Geschäftsvermögen, nicht das Privatvermögen zu erfassen (Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 246 Rz. 11;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsfolgen aus der Wahlrechtsausübung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Aus der Ausübung des Wahlrechts sowie den in Rz. 8 ff. problematisierten Divergenzen zwischen § 241a Satz 1 und § 141 Abs. 1 Satz 1 AO resultieren grds. die vier in Rz. 14 ff. untersuchten Fallunterscheidungen (vgl. zu vielfältigen sowohl qualitativen als auch quantitativen empirischen Befunden in Bezug auf die Wahlrechtsausübung Brähler/Krenzin/Scholz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Einbettung von § 241a in das Kaufmannsrecht

Rz. 27 [Autor/Zitation] Neben fehlenden Abstimmungen und gesetzlich offen gelassenen Beurteilungsspielräumen ist nachstehend das Verhältnis zwischen § 241a und dem Kaufmannsrecht gem. §§ 1 ff. zu bewerten und zu problematisieren. ME hätte der Gesetzgeber die Gelegenheit besessen, den der Rspr. zur Auslegung überlassenen unbestimmten Rechtsbegriff des "nach Art und Umfang in k...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einzelkaufleute

Rz. 60 [Autor/Zitation] Das Handelsrecht und mit ihm die handelsrechtliche Buchführungspflicht in § 238 knüpfen an die Kaufmannseigenschaft an, anders als das österreichische Recht (s. Rz. 125 ff.). Reformvorschläge zur Aufgabe des Kaufmannsbegriffs und dessen Ersetzung durch einen auch die freien Berufe einbeziehenden Unternehmerbegriff, (Bydlinski, Handels- oder Unternehmens...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Rechenschaftsfunktion

Rz. 5 [Autor/Zitation] Der Kaufmann ist weder anderen noch sich selbst Rechenschaft schuldig. Die Buchführungspflicht lässt sich daher nicht allgemein mit einer Rechenschaftspflicht rechtfertigen (zutreffend Drüen in HKMS3, § 238 HGB Rz. 21; Pöschke in Großkomm. HGB6, § 238 Rz. 3). Ein Teil des Schrifttums erkennt für die Buchführungspflicht aber gleichwohl einen rechtfertige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße g...mehr