Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schweiz / 7. Ausgleichungspflicht der gesetzlichen Erben

Rz. 82 Unentgeltliche Vorempfänge (Erbvorbezüge) mindern den beim Ableben des Erblassers real vorhandenen Nachlass. Ob solche lebzeitige Zuwendungen unter Anrechnung an die Erbquote des Vorempfängers durch Real- oder Idealausgleichung (Art. 628 Abs. 1 ZGB) im Nachlass zu berücksichtigen sind, richtet sich primär nach dem Willen des Erblassers.[101] Fehlt eine ausdrückliche a...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 6. Prämie für Haftpflichtversicherung

Rz. 220 Es besteht die Möglichkeit, dass eine gezahlte Prämie für eine Einzelfall-Haftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge über den sich aus § 22 Abs. 2 RVG ergebenden Höchstbetrag entfällt, dem Mandanten in Rechnung gestellt werden kann (Nr. 7007 VV RVG). Mit Rücksicht auf die Höhe mancher Prämien, insbesondere bei hohen Streitwe...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Gebühren des Verteidigers

Rz. 226 Der Gebührenanspruch des Pflichtverteidigers ergibt sich aus der vierten Spalte des VV zu Teil 4, der des Wahlverteidigers aus der Spalte 3. Ist der Rechtsanwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet, so erhält er anstelle der in der Spalte 3 vorgesehenen Betragsrahmengebühr des Wahlanwalts die in Spalte 4 des Vergütungsverzeichnisses enthaltene Festgebühr. Der Pflic...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Die 7 Teile des Vergütungsverzeichnisses

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 1. Dokumentenpauschale

Rz. 209 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten für jede erste Seite in Höhe von 0,50 EUR, und für jede weitere Seite in Höhe von 0,15 EUR. Die Dokumentenpauschale ist in Nr. 7000 VV RVG geregelt. Rz. 210 Der Rechtsanwalt erhält die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVGmehr

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Türkei / 2. Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil

Rz. 65 Die Zeit des Todes des Erblassers ist bei der Berechnung des verfügbaren Teils maßgebend. Der Stand des Vermögens zu diesem Zeitpunkt wird grundsätzlich berücksichtigt (Art. 507 Abs. 1 ZGB). Die Schulden des Erblassers, die Begräbnisauslagen, Auslagen für Siegelung und Inventaraufnahme sowie die dreimonatigen Unterhaltskosten der Hausgenossen, deren Unterhalt der Erbl...mehr

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Rumänien / V. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 41 Der Erblasser kann durch sein Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 1077 CCN). Entsprechend der romanischen Tradition kennt das rumänische Recht nur die Abwicklungsvollstreckung, nicht aber die Dauertestamentsvollstreckung. Die Aufgaben und die Kompetenzen des Testamentsvollstreckers sind dementsprechend sehr begrenzt. Grundsätzlich ist er...mehr

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Frankreich / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 129 Gemäß Art. 1025 C.C. kann der Erblasser eine oder mehrere natürliche Personen als Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat nach Annahme des Amtes nach Art. 1029 C.C. grundsätzlich nur die Aufgabe, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des Testaments zu ermöglichen, ein Inventar zu errichten und bewegliche Gegenstände zu verkaufen,...mehr

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Ungarn / XI. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 211 Im ungarischen Recht ist die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern grundsätzlich nicht bekannt. Die Erben haften in jedem Fall bis zur Höhe des Nachlasses, und zwar in erster Linie mit den Gegenständen des Nachlasses und dessen Erträgen (cum viribus-Haftung). Ist der Erbe zur Zeit der Geltendmachung der Nachlassverbindlichkeiten nicht im Be...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Umgang mit der Rechtsschutzversicherung

Rz. 281 Ist der Mandant rechtsschutzversichert, entspricht es einer guten Kanzlei, für ihn eine Deckungszusage einzuholen, sofern dies der Mandant nicht bereits selbst getan hat. Grundsätzlich fallen für die Einholung der Deckungszusage Gebühren aus dem Wert der voraussichtlich entstehenden Kosten, von denen der Mandant befreit werden möchte, an. Sofern eine Kanzlei diese Ko...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Widerrufsrecht

Rz. 100 Die Widerrufsrechte stellen einen zentralen Teil des Verbraucherschutzes im BGB dar. Sie setzen keine Pflichtverletzung des Unternehmers voraus, sondern bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag über §§ 355 ff. BGB rückabzuwickeln. Rz. 101 Der Widerruf muss gem. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der...mehr

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§ 41 Zwangsvollstreckung we... / B. Zwangsvollstreckung von Ansprüchen auf Herausgabe von Sachen

Rz. 2 Zu der Herausgabevollstreckung kommt es z.B. wenn ein solcher Herausgabeanspruch tituliert ist. Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Autokaufvertrag rückabgewickelt wird; ein Gegenstand in fremden Besitz ist und der Eigentümer diesen wiedererhalten möchte oder auch z.B. wenn ein Vermächtnisnehmer gegenüber den Erben einen Gegenstand herausverlangt. Dies sind nur ...mehr

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Österreich / e) Gebühren des Verlassenschaftskurators

Rz. 192 Nach § 5 Abs. 3 AußStrG trägt die Kosten eines Kurators die Partei, zu deren Vertretung der Kurator bestellt wurde. Die Kosten des Verlassenschaftskurators tragen daher die Verlassenschaft bzw. nach Einantwortung die Erben. Die Festsetzung der Höhe der Entlohnung des Verlassenschaftskurators steht im Ermessen des Verlassenschaftsgerichtes (§ 276 ABGB). Im Rahmen der ...mehr

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§ 39 Zwangsvollstreckung in... / B. Eintragung einer (Zwangs-)Sicherungshypothek

Rz. 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek führt nicht zur Verwertung, sondern lediglich zur Sicherung der Forderung. Die Sicherungshypothek als solche bringt dem Gläubiger also kein Geld. Die Sicherungshypothek verfolgt einen anderen Zweck. Sie will eine Rangposition am Grundstück sichern, so z.B. für den Fall einer Zwangsversteigerung. Aber auch wenn z.B. ein Hausgrunds...mehr

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§ 14 Klageerhebung / J. Fragen und Antworten

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Schweiz / 1. Übersicht

Rz. 211 Die Steuerhoheit für die Erbschafts- und Schenkungssteuern liegt bei den Kantonen. Der Bund ist zu deren Erhebung nicht befugt.[355] Damit gelten in der Schweiz hinsichtlich der Erbschafts- und Schenkungssteuern 26 verschiedene kantonale Regelungen. Rz. 212 Innerhalb des jeweiligen Kantons wird die Steuerhoheit vom Kanton selbst ausgeübt, wobei die Gemeinden teilweise...mehr

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§ 9 Familienrecht / B. Verlöbnis

Rz. 2 Aus Sicht des BGB, dessen familienrechtlicher Teil mit den Paragraphen zum Verlöbnis beginnt, ist es nicht mehr als ein formloser Vertrag zwischen zwei Personen, die sich die Ehe versprechen. Um Enttäuschungen vorzubeugen, stellt jedoch gleich die erste Bestimmung des § 1297 BGB fest: "Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden." Unwirksam sind...mehr

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Estland / 7. Anerkennung ausländischer Erbscheine

Rz. 62 Im Ausland ausgestellte Erbscheine werden in Estland anerkannt, wenn das Verfahren zu ihrer Ausgabe und ihre rechtliche Bedeutung vergleichbar sind mit dem Verfahren und der Bedeutung von Erbscheinen in Estland.[39] Auf die Anerkenntnis finden die Bestimmungen des estnischen Zivilverfahrensgesetzes[40] zur Anerkenntnis ausländischer Gerichtsurteile Anwendung. Die Besti...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 1. Kostenanträge

Rz. 47 Zwar im Rechtssinne überflüssig, für Mandantenaugen aber sehr wichtig, üblich und daher auch in dem obigen Muster enthalten, sind Anträge über die Auferlegung der Kosten und über die vorläufige Vollstreckbarkeit (Klageanträge zu 2) und 3) des Musters); über die Kosten und die vorläufige Vollstreckbarkeit wird von Amts wegen, d.h. auch ohne Antrag, vom Gericht entschie...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Gewährleistung

Rz. 60 Das werkvertragliche Gewährleistungsrecht bietet dem Besteller eines mängelbehafteten Werks nunmehr verschiedene Reaktionsmöglichkeiten an. Der Besteller kann gemäß §§ 634, 635 BGB Nacherfüllung verlangen. Der Unternehmer kann dann nach seiner Wahl das Werk nachbessern oder auch ein neues, dem Vertrag entsprechendes Werk liefern. In beiden Fällen hat er gemäß § 635 Ab...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / L. Rangverhältnis unter verschiedenen Gläubigern

Rz. 19 Aus der Insolvenzmasse sind gem. §§ 53, 54 InsO vorab die Kosten des Insolvenzverfahrens einschließlich der Kosten des Insolvenzverwalters und die sog. sonstigen Masseverbindlichkeiten , d.h. insbesondere die durch Handlungen des Insolvenzverwalters entstandenen Verbindlichkeiten (vgl. im Einzelnen § 55 InsO) zu befriedigen. Hiernach kommen die Insolvenzgläubiger (§ 38...mehr

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Slowakei / 3. Haftung der Erben

Rz. 111 Die Erben haften bis zur Höhe der erlangten Erbschaft für die angemessenen Kosten der Bestattung des Erblassers und die Schulden des Erblassers, die mit dem Tod des Erblassers auf ihn übergegangen sind.[70] Mehrere Erben tragen die Bestattungskosten gemäß § 470 Abs. 2 BGB und die Schulden im Verhältnis ihrer Erbteile zur gesamten Erbschaft. Der Erblasser ist daher nic...mehr

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§ 15 Verfahren durch das Ge... / III. Anerkenntnisurteil

Rz. 122 Anerkenntnisurteile ergehen immer dann, wenn der Beklagte einen geltend gemachten Anspruch anerkennt . Es ist nicht erforderlich, einen entsprechenden Antrag klägerseits auf Erlass eines Anerkenntnisurteils zu stellen. Vielmehr wird vom Gericht im Falle des Anerkenntnisses von Amts wegen ein Anerkenntnisurteil erlassen. Das Anerkenntnis ist eine Prozesshandlung und al...mehr

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Estland / 4. Inventur

Rz. 55 Nach einer Inventur ist die Verantwortung des Erben für Pflichten, die sich aus der Erbschaft ergeben, auf den Wert der Erbschaft beschränkt. Eine Inventur der Erbschaft ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn es sich bei mindestens einem Erben um eine beschränkt geschäftsfähige Person, eine Gemeinde oder den Staat handelt. In allen anderen Fällen ist die Inventur freiwil...mehr

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Russische Föderation / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 54 Grundsätzlich sind die Erben dazu berufen, den letzten Willen des Erblassers zu erfüllen. Der Erblasser kann jedoch gem. Art. 1134 ZGB einen Testamentsvollstrecker einsetzten, der für die ordnungsgemäße Erfüllung des letzten Willens Sorge tragen soll. Dabei kann der Testamentsvollstrecker auch gleichzeitig Erbe sein. Der Erblasser kann aber auch einen unabhängigen Dri...mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 145 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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Ungarn / VI. Testamentsvollstreckung

Rz. 180 Die Testamentsvollstreckung ist im ungarischen Recht ausschließlich im Verfahrensrecht [144] geregelt, obwohl das Rechtsinstitut auch materiellrechtliche Aspekte beinhaltet. Das Institut des Testamentsvollstreckers kommt in der Praxis nur selten vor. Rz. 181 Für die Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers ist vor allem die Verfügung von Todes wegen maßgebend. ...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 1 A

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Zahlungsklagen

Rz. 324 Bei Zahlungsklagen bestimmt sich der Gegenstandswert nach der mit dem Klageantrag geltend gemachten Forderung. Kosten und Zinsen, die als Nebenforderungen mit eingeklagt werden, bleiben insoweit unberücksichtigt, § 43 Abs. 1 GKG. Rz. 325 Beantragt der Kläger also beispielsweisemehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 11. Hebegebühr, Nr. 1009 VV RVG

Rz. 189 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG kann für die Weiterleitung von Fremdgeld berechnet werden. In der Praxis wird die Hebegebühr nur selten berechnet. Für viele Kanzleien gehört es zum "Service", die Hebegebühr dem Mandanten nicht in Rechnung zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass mit der Hebegebühr alle mit dem Zahlungsverkehr zusammenhängenden Tätigkeiten abgegol...mehr

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§ 33 Allgemeine Voraussetzu... / I. Das Urteil

Rz. 4 Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil . Die Zwangsvollstreckung findet dabei nicht nur aus rechtskräftigen Urteilen statt, also solchen, die nicht oder nicht mehr durch Rechtsmittel angreifbar sind, sondern gem. § 704 ZPO auch aus Urteilen, die vom Prozessgericht gegen oder ohne Sicherheitsleistung (zur Art und Weise der Sicherheitsleistung sieh...mehr

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Österreich / d) Vermögenserklärung

Rz. 157 Im Falle einer unbedingten Erbantrittserklärung muss der Erbe im weiteren Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens eine Vermögenserklärung abgeben. Darunter versteht man ein Verzeichnis des Erben über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Sämtliche Vermögenswerte, wie z.B. Liegenschaften, Fahrzeuge, Schmuck, Sparbücher, Forderungen und Schulden, sind einzeln ...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. Geschäftsführung

Rz. 47 Notwendigkeit der Geschäftsführerbestellung Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, in denen die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig zur Geschäftsführung berufen sind, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist, muss die GmbH bereits bei ihrer Gründung und auch während ihrer Existenz einen oder mehrere Geschäftsführer haben, der für sie handelt bz...mehr

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Estland / 3. Rechte und Pflichten der Erben

Rz. 53 Mit der Annahme der Erbschaft gehen alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben über, mit Ausnahme solcher Rechte und Pflichten, die untrennbar mit der Person des Erblassers verbunden sind und dem Gesetz nach nicht auf andere Personen übergehen können. Der Erbe ist verpflichtet, alle Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfüllen. Reicht dazu die Erbschaft nic...mehr

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Österreich / d) Gebühren des Sachverständigen

Rz. 191 Die Gebühren des gerichtlich zertifizierten Sachverständigen für die Schätzung des Verlassenschaftsvermögens (bei Errichtung eines Inventars) richten sich nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG). Gebührenschuldner ist bei regelmäßigem Verlauf des Verlassenschaftsverfahrens die Verlassenschaft, nach der Einantwortung der Erbe. In streitigen Fällen haben die Antragste...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 16 P

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Portugal1 In der 1. und 2. ... / 1. Hinterlegung von Testamenten

Rz. 153 Sowohl das Internationale als auch das notariell bestätigte verschlossene Testament können vom Erblasser selbst, von einem beauftragten Dritten oder auf Wunsch des Erblassers vom Notariat verwahrt werden (Art. 109 Código do Notariado). Der Registervermerk des Notars umfasst auch die Angabe, wer das Testament in Verwahrung nimmt, soweit eine Hinterlegung beim amtieren...mehr

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Norwegen / III. Öffentliche Teilung

Rz. 95 Die öffentliche Teilung wird vom Gericht erster Instanz (tingrett) durchgeführt, § 83 Erbgesetz. In Oslo gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit für Teilungssachen, die Oslo byfogdembete. Rz. 96 Das Gericht soll zunächst aufgrund eigener Veranlassung eine öffentliche Teilung vornehmen, wenn die Voraussetzungen für eine private Teilung nicht gegeben sind und anzunehmen ist,...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Typische testamentarische Verfügungen

Rz. 57 Bei den testamentarischen Zuwendungen ist zu unterscheiden zwischen den Vermächtnissen, die dem Begünstigten endgültig zur freien Verfügung verbleiben sollen (absolute interest) und vom personal representative zu erfüllen sind, und zahlreichen weiteren Zuwendungsformen, die über die Anordnung eines testamentary trust erreichbar sind. Rz. 58 Der testamentary trust ist d...mehr

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Österreich / e) Inventar

Rz. 159 Das Inventar ist ein Verzeichnis des Gerichtskommissärs über die aktiven und passiven Verlassenschaftswerte. Das Inventar ist vom Gerichtskommissär bei Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung, bei minderjährigen oder pflegebefohlenen Erben oder Pflichtteilsberechtigten oder über Antrag eines Pflichtteilsberechtigten oder sonst Berechtigten zu errichten (§ 165 Auß...mehr

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / F. Fragen und Antworten

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Wesen der Rechtsschutzversicherung

Rz. 279 Die Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Verfahren und die vorhergehende Rechtsberatung. Dabei sind jedoch gravierende Einschränkungen zu beachten. Zum einen bestehen die meisten Rechtsschutzversicherungen aus sog. Leistungspaketen , d.h. sie gelten nicht für alle den Versicherungsnehmer betreffenden Rechtsstreitigkeiten, sonder...mehr

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§ 35 Übersicht über den Ablauf der Zwangsvollstreckung

Rz. 1 Wie bereits in der Einführung dargelegt, ist für den Ablauf der Zwangsvollstreckung die Art des jeweils titulierten Anspruchs von maßgeblicher Bedeutung. Das 8. Buch der ZPO ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt:mehr

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§ 18 Erledigung der Hauptsache / III. Beiderseitige Erledigungserklärung

Rz. 8 Der Beklagte hat zwei Möglichkeiten, auf eine Erledigungserklärung durch den Kläger zu reagieren: Entweder schließt er sich ihr an oder er widerspricht ihr. Im Fall der beiderseitigen Erledigungserklärung hat das Gericht von einer Erledigung der Hauptsache auszugehen. In eine Prüfung, ob tatsächlich ein erledigendes Ereignis vorliegt, tritt es nicht ein. Zu entscheiden ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / I. Abgrenzung Kostengrund- und Kostenhöheentscheidungen

Rz. 286 Man muss die gerichtliche Kostengrundentscheidung von der gerichtlichen Kostenfestsetzung gem. §§ 103 ff. ZPO (sowie von der Kostenfestsetzung gem. § 11 RVG) trennen. Wenn ein Gericht einen Prozess entscheidet, muss es grundsätzlich von Amts wegen auch immer über die Frage entscheiden, wer (und ggf. zu welchem Bruchteil) die Prozesskosten trägt. Dies ist für Zivilsac...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 1. Grundsatz

Rz. 83 Interesse eines wirtschaftlichen Kanzleibetriebes ist es, die Mitarbeiter an den Stellen einzusetzen, die ihrer Qualifikation entsprechen . Dies fördert zum einen die Motivation des Mitarbeiters, der nicht nur "stumpfsinniger" Tätigkeit ausgesetzt ist, sondern sich gefordert fühlt. Es spart daneben auch erhebliche Kosten. Wenig sinnvoll ist es beispielsweise, Rechtsanw...mehr

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§ 29 Schutzschriften / C. Einreichung der Schutzschrift

Rz. 9 Schutzschriften können beim ZSSR auf folgende Weise eingereicht werden: 1. Möglichkeit: Unmittelbare Adressierung des EGVP des ZSSR über einen elektronischen Transportweg i.S.d. SRV (wie z.B. beA); dieser Weg wird ausdrücklich für professionelle Nutzer empfohlen. 2. Möglichkeit: Unmittelbare Adressierung des De-Mail-Postfaches des ZSSR unter safe-sp1–1447425830126–015958481...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 3. Vollstreckungsschutzanträge

Rz. 49 Vollstreckungsschutzanträge müssen anders als früher im Regelfall (anders bei § 712 ZPO) nicht mehr gestellt werden, da im Fall des Unterliegens des Klägers eine Vollstreckung wegen der Kosten des Gegners in Fällen des § 708 Nr. 11 ZPO durch gerichtlich gem. § 711 ZPO anzuordnende Sicherheitsleistung abgewendet werden kann und die Bankbürgschaft hierfür nun gesetzlich...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / A. Einführung

Rz. 1 Eine Rechtsanwaltskanzlei besteht in aller Regel aus einer Vielzahl von einzelnen Mitarbeitern, die jeweils die unterschiedlichsten Tätigkeiten und Funktionen ausüben. Diese verschiedenen Menschen und Tätigkeiten zu koordinieren , sie zu einem sinnvollen Ganzen zusammenzufassen, ist Aufgabe der Kanzleiorganisation. Durch die Kanzleiorganisation werden also dem Einzelnen...mehr