Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 4 Im Dritten Buch (Dritter Unterabschnitt) des HGB sind in den §§ 257 bis 261 die Aufbewahrung und die Vorlage von Unterlagen der Rechnungslegung geregelt. § 257 HGB trifft die Regelungen zur Aufbewahrung und zu den Aufbewahrungsfristen. § 261 HGB bestimmt insoweit ergänzend, dass der Aufbewahrungspflichtige, der von Erleichterungen Gebrauch macht, auf seine Kosten ohne ...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Beschränkung des Vorsteuerabzugs für Aufwendungen, die Kraftfahrzeuge betreffen

4.1 Regelung bis 31.12.2002 Tz. 94 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind nur zu 50 % abziehbar, wenn sie auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen i. S. v. § 1b Abs. 2 UStG a. F. entfallen und diese Fahrzeuge für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug bei nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und Kosten der privaten Lebensführung

Tz. 91 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG (Anhang 5) sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen entfallenen, für die das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7, Abs. 7 (s. Anhang 10) oder § 12 Nr. 1 EStG (Anhang 10) greift, nicht abziehbar. Tz. 92 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Soweit diese Kosten teilweise nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sin...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, und Müllverbrennung und -entsorgung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei der Müllbeseitigung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Abfällen zur Beseitigung (in der Regel der Hausmüll), den Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsgebieten als privaten Haushalten (gewerbliche Siedlungsabfälle, haushaltsnaher Gewerbemüll) und Abfällen zur Verwertung. Die Abfälle zur Beseitigung sind eine hoheitliche Tätigkeit de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken

Tz. 83 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge im Verhältnis der steuerpflichtigen zu den steuerfreien Umsätzen nach dem Umsatzschlüssel nur dann zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zuordnung (z. B. Nutzfläche, Kubikmeter umbauter Raum etc.) möglich ist. Der EuGH hat dieses mit seinem Urteil vom 09.06.20...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.1 Steuerlatenzen, sonstige Aktivierungsverbote

Rz. 6 Für aktive Steuerlatenzen nach § 274 Abs. 1 HGB ist zu berücksichtigen, dass sie schwerpunktmäßig dann entstehen, wenn eine Differenz zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände und Schulden und deren steuerlichen Wertansätzen besteht und sich diese Differenz in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich umkehrt und in Folge zu einer Steuerentla...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Regelung seit 01.01.2003

Tz. 97 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach Art. 17 der 6. EG-Richtlinie ist die Regelung des § 15 Abs. 1b UStG a. F. der die Halbierung des Vorsteuerabzugs bei privater Mitbenutzung eines betrieblichen Pkw durch den Unternehmer regelte, nicht zulässig. Seit 01.01.2003 können Verbände/Vereine wieder den Vorsteuerabzug für Pkw, wie nachfolgend dargestellt, geltend machen: Vorsteuer...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorsteuerabzug in Sonderfällen (Amateursportvereine)

Tz. 63 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Vfg. der OFD Nürnberg vom 09.11.1983, UStR 1984, 94f. sollen auch die Vorsteuerbeträge abzugsfähig sein, die bei den unmittelbar mit dem Leistungsaustausch (z. B. Punktspiele) dienenden Vorbereitungshandlungen angefallen sind. Vorbereitungshandlungen sind z. B. das Training der im (entgeltlichen) Spielbetrieb stehende Mannschaften so...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Regelung bis 31.12.2002

Tz. 94 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind nur zu 50 % abziehbar, wenn sie auf die Anschaffung oder Herstellung, die Einfuhr, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen i. S. v. § 1b Abs. 2 UStG a. F. entfallen und diese Fahrzeuge für den privaten Bedarf des Unternehmers oder für andere unternehmensfremde Zwecke verwendet werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einkommen- und Ertragsbesteuerung

Tz. 12 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Einkünfte im Zusammenhang mit Kryptowährungseinheiten können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlichen Einkunftsarten unterfallen. Bisher fehlt allerdings eine Klärung der einschlägigen Besteuerungssituation durch den Bundesfinanzhof. Nach einer Entscheidung des FG Nürnberg bestehen an der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Ver...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Regelung seit 01.01.2004

Tz. 98 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 wurde die Vorsteuerbeschränkung des § 15 Abs. 1b UStG aufgehoben (StÄndG 2003 vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645). Daher gilt ab 01.01.2004 für den Vorsteuerabzug die Darstellung unter s. Tz. 97 Nr. 1.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Mittelverwendung für satzungsmäßige Zwecke

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass alle Mittel nur ausschließlich für die gemeinnützigen Satzungszwecke der Körperschaft verwendet werden dürfen. Hierzu hat die steuerbegünstigte Körperschaft den gemeinnützigkeitskonformen Mitteleinsatz im Zweifel nachzuweisen. Dazu kann auch eine Mittelverwendungsrechnung dienen. Bedeutun...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Umsatzbesteuerung

Tz. 33 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach dem EuGH ist der Tausch von Geld in Kryptowährungseinheiten sowie umgekehrt nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL umsatzsteuerfrei, da die Umsätze einem herkömmlichen Währungsumtausch vergleichbar seien, EuGH vom 22.10.2015, C-264/14, BStBl II 2018, 211. Das BMF hat die Ansicht des EuGH für virtuelle Währungen mit reiner Zahlungsmit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug bei einheitlichen Gegenständen

Tz. 52 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Wird ein einheitliches Wirtschaftsgut, das ein Verband/Verein angeschafft hat (z. B. Kfz.), sowohl im unternehmerischen Bereich als auch im nicht-unternehmerischen Bereich genutzt, bestimmt sich die Abzugsfähigkeit grundsätzlich nach dem Grad der Nutzung, in den einzelnen Bereichen. Das gilt jedoch nur, soweit eine teilweise Nutzung für unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Definitionen

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Kryptowährungen (oder Kryptowerte) sind digital dargestellte Werteinheiten von "Währungen", die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber deren Werteinheiten als Tauschmittel akzeptiert werden und die auf elektronischem Wege übe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Persönliche Hilfsbedürftigkeit (körperliche, geistige oder seelische Bedürftigkeit)

Tz. 11 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bedürftig sind Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe ihrer Mitmenschen angewiesen sind (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 2); auf ihre wirtschaftliche Lage kommt es insoweit nicht an. Es kommt auch nicht darauf an, dass die Hilfsbedürftigkeit wegen des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übersicht über die Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit seit 01.01.2021

Tz. 21 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Es gelten die folgenden Regelsätze pro Bundesland. Zum Aufbau der Regelsätze s. § 28 SGB XII i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.2.3 Weitere immaterielle Vermögensgegenstände

Rz. 8 Nach § 248 Abs. 2 HGB können selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Ansatzverboten sind nach § 248 Abs. 1 HGB auch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Methoden der Aufteilung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Aufzeichnungspflichten

Tz. 106 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Seit dem Kalenderjahr, für das erstmalig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG (Anhang 5) durchzuführen ist, müssen die folgenden Angaben eindeutig und leicht nachprüfbar aufgezeichnet werden (s. § 22 Abs. 4 UStG, Anhang 5 und s. Abschn. 15a.12 UStAE:): die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. Aufwendungen für das Berichtigungsobj...mehr

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Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 25a Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen. Für alle Bundesl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Geringes Vermögen (Schonvermögen)

Tz. 34 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als geringfügig sieht die Verwaltung ein Vermögen bis zu einem gemeinen Wert (Verkehrswert) i. H. v. 15 500 EUR an (s. R 33a. 1 Abs. 2 EStR und s. AEAO zu § 53 AO TZ 9, Anhang 2). Es wird z. B. einer Person nicht zugemutet, ein selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung wegen der Bestreitung von Kosten für den Lebensunterhalt zu veräuß...mehr

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Stolperfallen bei der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) unter Verwendung eines Musterprotokolls

Zusammenfassung Die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB muss durch oder aufgrund einer satzungsmäßigen Regelung erfolgen und diese muss auch Bestand haben. Dies muss bei Änderung eines Musterprotokolls ebenso wie bei einer normalen GmbH-Satzung beachtet werden. Eine UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: "Gesellschaft") wurde im vereinfachten...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Steuer (formelle Voraussetzung)

Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Rechnung s. Abschn. 14.1–14.11 UStAE. Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Grundsätzlich ist der Vorsteuerabzug nur dann möglich, wenn die Steuer in den Rechnungen, die von anderen Unternehmern erteilt werden, gesondert ausgewiesen ist. D.h. im Grundsatz ist das Vorliegen einer Rechnung erforderlich. Hierbei handelt es sich um ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen. Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwendu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.2 Abzugsverbot doppelt berücksichtigter Aufwendungen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 146 § 4k Abs. 4 S. 1 EStG erfasst Konstellationen, die zu einer Besteuerungsinkongruenz in Form eines doppelten Betriebsausgabenabzugs führen (DD-Inkongruenzen). Rz. 147 Anders als bei D/NI-Inkongruenzen der Abs. 1 bis 3 wird von § 4k Abs. 4 EStG kein besonderes hybrides Element vorausgesetzt.[1] Es kommt also lediglich auf die doppelte Berücksichtigung von Aufwendungen a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.2 Aufwendungen die zum Import der Besteuerungsinkongruenz führen

Rz. 178 Die Verlagerung bzw. der Import der D/NI-Inkongruenz oder DD-Inkongruenz aus dem Ausland nach Deutschland setzt in Deutschland Aufwendungen voraus, die mittelbar oder unmittelbar mit einer ausl. "hybriden Zahlung" verbunden sind. Rz. 179 Bei den zum Import der Besteuerungsinkongruenz geeigneten Aufwendungen kann es sich grundsätzlich um jegliche Art von Ausgaben hande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.1 Aufwendungen

Rz. 130 § 4k Abs. 3 EStG setzt die Berücksichtigung von Aufwendungen im Inland voraus. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend, sodass vorliegend auf Kapitel 3.2.1.1. verwiesen wird.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.3 Verkettung der Aufwendungen zur Besteuerungsinkongruenz

Rz. 181 Weitere Voraussetzung für das Abzugsverbot nach § 4k Abs. 5 EStG ist eine Verkettung zwischen den Aufwendungen des Stpfl. und den unmittelbar oder mittelbar zu einer Besteuerungsinkongruenz führenden Aufwendungen. Rz. 182 Die Verlagerung der Besteuerungsinkongruenz kann sich z. B. dadurch ergeben, dass Zinserträge aus Deutschland an einen Stpfl. in einem Drittstaat fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3 Vorrangigkeitsregelungen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 153 § 4k Abs. 4 S. 2 EStG regelt, welcher Staat im Fall einer DD-Inkongruenz vorrangig den Betriebsausgabenabzug zu versagen hat, wenn neben Deutschland auch ein anderer Staat den Abzug der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung ablehnen will. Rz. 154 Die Vorrangigkeitsregelungen haben ihren Ursprung in der angeordneten Anwendungsreihen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.4 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 4 S. 3)

Rz. 160 Sofern doppelt berücksichtigte Aufwendungen vorliegen und Deutschland nach den Vorrangigkeitsregelungen des § 4k Abs. 4 S. 2 EStG grundsätzlich zur Versagung der doppelt berücksichtigen Ausgaben berechtigt ist, findet gem. § 4k Abs. 4 S. 3 EStG gleichwohl keine Versagung des Betriebsausgabenabzugs im Inland statt, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 66 § 4k Abs. 1 S. 1 KStG ordnet für die Aufwendungen für die Nutzung oder in Zusammenhang mit der Überlassung von Kapitalvermögen, insoweit ein Abzugsverbot an, als die, den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund eines Qualifikations- oder Zurechnungskonflikts einer Nicht- oder Niedrigerbesteuerung unterliegen. Im Falle der Niedrigerbesteuerung unterliegen die entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.2.1 Besteuerungsinkongruenz zwischen anderen Staaten

Rz. 172 Voraussetzung ist, dass der ausl. Gläubiger des Stpfl. oder ein weiterer Gläubiger Aufwendungen hat, die nach § 4k EStG einem Abzugsverbot unterliegen würden, wenn der (weitere) Gläubiger unbeschränkt stpfl. wäre ("hybride" Aufwendungen).[1] Rz. 173 Für den Anwendungsbereich des § 4k Abs. 5 S. 1 EStG müssen somit Aufwendungen vorliegen, die selbst nicht unter das Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 6.3 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 190 Als Rechtsfolge ordnet der § 4k Abs. 5 EStG die Versagung des Betriebsausgabenabzugs an, soweit die entsprechenden Aufwendungen zu einer importierten Besteuerungsinkongruenz führen. Das bedeutet, dass die Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind, soweit den aus diesen Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar erfassten Erträgen Aufwendungen gegenüberstehen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.3 Ausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen (Abs. 2 S. 3)

Rz. 106 § 4k Abs. 2 S. 3 EStG setzt Art. 9 i. V. m. Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. b ATAD in nationales Recht um. Rz. 107 Die Regelung sieht eine Ausnahme von dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, soweit den Aufwendungen Erträge desselben Stpfl. gegenüberstehen, die sowohl im Inland als auch nachweislich in dem Staat des Gläubigers oder, wenn es ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.3.1.2 Abzug im anderen Staat aufgrund abweichender Zuordnung

Rz. 119 Die Aufwendungen i. S. d. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG müssen im anderen Staat steuerlich zum Abzug zugelassen sein. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der andere Staat die aus deutscher Sicht als (transparente) vermögensverwaltende Personengesellschaft eingestufte Gesellschaft, aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden nationalen Regelung als intransparenten Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.1 Überblick

Rz. 72 § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sieht zwei Tatbestandsalternativen vor, in denen ein Betriebsausgabenabzugsverbot beim inländischen Stpfl. versagt werden soll. Dabei werden sowohl Leistungsbeziehungen zwischen einem hybriden Rechtsträger und seinem Anteilseigner als auch Leistungsbeziehungen zwischen mehreren Betriebsstätten eines Unternehmens erfasst. Das Betriebsausgabenabzug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.5 Ausnahme bei Anrechnungsfällen (Abs. 4 S. 4)

Rz. 165 Eine weitere Ausnahme von der Versagung des Betriebsausgabenabzugs findet sich in § 4k Abs. 4 S. 4 EStG. Diese Ausnahme richtet sich an Anrechnungsfälle im Outbound-Fall und konstatiert, dass bei unbeschränkt Stpfl., bei denen eine Doppelbesteuerung durch Anrechnung oder Abzug der ausl. Steuer vermieden wird (§ 34c EStG oder § 26 KStG), die Regelung des § 4k Abs. 4 S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.3 Nicht- oder Niedrigerbesteuerung der korrespondierenden Erträge

Rz. 53 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist, dass "die den Aufwendungen entsprechenden Erträge aufgrund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifikation oder Zurechnung besteuert werden". Folglich muss der Qualifikation...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.3 Ausnahme: Temporäre Differenzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 68 Gem. § 4k Abs. 1 S. 2 EStG soll das Abzugsverbot des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG nicht zur Anwendung kommen, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten. Rz. 69 Eine Besteuerung der korrespondierenden Erträge in einem künftigen Zeitraum könnte sich beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 34 Auch wenn umfassende Regelungen bezüglich hybrider Gestaltungen vor dem ATADUmsG im nationalen Steuerrecht kaum vorhanden waren, so verfügte das deutsche Steuerrecht gleichwohl bereits vor der Umsetzung der ATAD über einige Regelungen, die eine Verknüpfung von abzugsfähigen Ausgaben in dem einen Staat mit zu versteuernden Einnahmen in dem anderen Staat herstellen, um ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 4.2.2 Keine tatsächliche Besteuerung korrespondierender Erträge

Rz. 131 § 4k Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die den Aufwendungen korrespondierenden Erträge keiner tatsächlichen Besteuerung in irgendeinem Staat unterliegen. In diesem Zusammenhang gelten die Ausführungen zu § 4k Abs. 2 S. 1 EStG entsprechend.mehr