Tz. 98

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Mit Wirkung ab dem 01.01.2004 wurde die Vorsteuerbeschränkung des § 15 Abs. 1b UStG aufgehoben (StÄndG 2003 vom 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645). Daher gilt ab 01.01.2004 für den Vorsteuerabzug die Darstellung unter s. Tz. 97 Nr. 1.

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