Tz. 25a

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen.

Für alle Bundesländer gilt ein einheitlicher Regelsatz.

Näheres zu den Leistungen und Voraussetzungen siehe unter www.arbeitsmarktreform.de.

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