Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.1 Kostenverteilung bei streitiger Entscheidung, § 193 Abs. 1 Satz 1

Rz. 9 Die Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Satz 1 ist nach sachgemäßem Ermessen zu treffen. Abgesehen von der in § 194 Satz 1 ausgesprochenen Verweisung auf § 100 ZPO finden die Kostenvorschriften der ZPO keine Anwendung. Die besonderen, den Eigenarten des sozialgerichtlichen Verfahren angepassten Kostenregelungen des SGG schließen eine entsprechende Anwendung dieser Kos...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Zu den Motiven und Zwecken der Regelung führt der BT-Ausschuss für FSFJ in der Beschlussempfehlung und dem Bericht zum Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs aus[1]: "§ 24a regelt, zu welchen Zwecken und unter welchen Voraussetzungen das Statistische Bundesamt Einzeldaten an das fachlich zuständige Bundesministerium, derzeit das BMFSFJ, übermitteln darf. Die Üb...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3 Kostenanspruch

Rz. 23 Gebühren und Auslagen werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG). Die Erhebung von Gerichtskosten nach dem GKG ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. 8.11.2012, VI E 2/12). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung wird im selben Rechtszug für jeden Teil des Streitgegenstandes nur einmal erho...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 1.1 Anwendungsbereich der §§ 183 bis 197a

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 183 bis 197a regeln die Erhebung von Prozesskosten, d. h. der Kosten des Gerichtsverfahrens. Prozesskosten sind die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten. Kosten eines Widerspruchsverfahrens, dessen Durchführung Prozessvoraussetzung war (§ 178 SGG), werden von den Vorschriften mit erfasst. Kosten des Verwaltungsverfahr...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.2 Kostengläubiger

Rz. 4 Kostengläubiger kann der Staat oder ein anderer Beteiligter sein. Nach dem Wortlaut der Neufassung des § 192 kann zweifelhaft sein, ob im Rahmen einer Entscheidung nach § 192 einem Beteiligten Kosten auferlegt werden können, die er einem anderen Beteiligten durch sein Verhalten verursacht hat. In § 192 a. F. war eindeutig geregelt, dass einem Beteiligten neben den Kost...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Verwaltungsbehörden, Ausführung und Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 4 Die von den Bundesländern bestimmten Stellen führen das BEEG im Hinblick auf Art. 104a Abs. 3 Satz 2 GG im Auftrag des Bundes aus (Auftragsverwaltung i. S. d. Art. 85 GG), denn nach § 12 Abs. 3 trägt ausschließlich der Bund die Ausgaben sowohl für das Elterngeld als auch für das Elterngeld Plus – ggf. mit Partnerschaftsbonus. Nach Art. 85 Abs. 1 Satz 1 GG bleibt die Ei...mehr

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Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.5 Vorübergehende Leistungsberechtigung bei Sekundärmigration (Abs. 4)

Rz. 39d Die Vorschrift wurde durch Art. 5 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zum 31.5.2019 eingefügt (vgl. Rz. 5e). Abs. 4 Satz 1 formuliert den Ausschluss von Leistungen nach dem AsylblG für grundsätzlich Leistungsberechtigte nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem am Vertei...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.2 Ansätze für Präventionsmaßnahmen

Fordern verpflichtete Unternehmen ihre Zulieferer auf, Vereinbarungen bzgl. Präventionsmaßnahmen zu unterzeichnen, sollten diese stets sicherstellen, dass diese realistisch und ausgewogen sind. Zulieferer sollten vorsichtig sein, wenn sie Zusicherungen geben, über die sie keine Kenntnisse oder Kontrolle haben. Sie sollten hierbei auch bedenken, dass sie oftmals selbst nur be...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.1 Allgemeine Zuzahlungshöhe (Satz 1)

Rz. 2a Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, der entsprechende Leistungen nach dem SGB V in Anspruch nimmt, hat einen Teil der Kosten zu tragen. Versicherte über 18 Jahre haben bei allen Leistungen 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, zuzuzahlen. Dies gilt insbesondere für Arznei- und Verbandmittel sowie in die Versorgu...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 3 Literatur

Rz. 98 Becker/Spellbrink, Die Streitwertbestimmung in unfallversicherungsrechtlichen Rechtsstreiten, NZS 2012, 283. Behn, Sind Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV bei der Streitwertbestimmung im sozialgerichtlichen Verfahren zu berücksichtigen?, ZfS 2005, 198. Dietrich, Die verdrängte Dispositionsmaxime im Verwaltungsprozess am Beispiel der einseitigen Erledigungserklärung, DVBl...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.5 Kostenverteilung bei Beendigung durch Vergleich, § 160 VwGO

Rz. 88 Die Vorschrift des § 160 VwGO entspricht hinsichtlich der Verteilung der außergerichtlichen Kosten bei Beendigung eines Verfahrens durch einen gerichtlichen Vergleich der Kostenregelung des § 195. Die Vorschrift des § 160 VwGO gilt nur subsidär für den Fall, dass eine Kostenregelung im Vergleich fehlt und die Anwendung des § 160 VwGO dem Willen der Beteiligten entspri...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.4 Erneute Nutzenbewertung (Abs. 5 und 5a; Abs. 5b)

Rz. 34 Nach Abs. 5 kann der pharmazeutische Unternehmer frühestens ein Jahr nach Veröffentlichung des Beschlusses nach Abs. 3 eine erneute Nutzenbewertung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass er die Erforderlichkeit wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nachweist, was letztlich bedeutet, dass sich der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nachhaltig geändert...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.2 Kostenverteilung bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 13 Bei anderweitiger Erledigung des Verfahrens i. S. v. § 193 Abs. 1 Satz 3 ist die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen zu treffen. Das Gericht kann einem Beteiligten die Kosten eines anderen Beteiligten ganz oder teilweise (Angabe von Bruchteilen) auferlegen oder feststellen, dass eine Erstattung nicht stattfindet bzw. ein Beteiligter von der Kostenerstattung ganz...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.4.1 Gebührentatbestand, Kostenverzeichnis

Rz. 29 In Teil 7 des Kostenverzeichnisses (KV GKG), Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, sind die Gebühren in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geregelt. Wenn im Einzelfall kein Gebührentatbestand vorliegt, ist das Verfahren gerichtsgebührenfrei (vgl. BSG, Beschluss v. 7.9.2010, B 1 KR 1/10 D zum Analogieverbot bei Gerichtskosten; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 § 197a bestimmt abschließend, in welchen Verfahren der Grundsatz der Gerichtskostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens durchbrochen wird. Wenn Kläger und Beklagter eines Verfahrens nicht zu den in § 183 genannten Personen in einem Rechtszug i. S. d. kostenrechtlichen Vorschriften gehören sowie in Verfahren nach § 202 Satz 2 (Verfahren wegen überlanger Dauer des...mehr

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LkSG: Nicht-verpflichtete U... / 5.3 Ansätze für Abhilfemaßnahmen

Ein verpflichtetes Unternehmen benötigt die Zustimmung seines Zulieferers, um Abhilfemaßnahmen in der Lieferkette zu planen und umzusetzen. In den meisten Fällen reicht es nicht aus, den Zulieferer lediglich zur Unterlassung bestimmter Handlungen aufzufordern. Stattdessen sind komplexe Maßnahmen erforderlich, oft in Verbindung mit detaillierten Informationen. In einigen Fäll...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 4 Literatur

Rz. 98 Becker, Anwalt für Arme? – Zum anwaltlichen Gebührenrecht im sozialgerichtlichen Verfahren, Weiterdenken – Recht an der Schnittstelle zur Medizin 2020, 3. Bischof, Transparenz des RVG oder "Wir wollen mehr Transparenz wagen", JurBüro 2004, 296. Dahn, Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Mandaten, AGS 2021, 385. Dahn/Schmidt, Anwaltsgebühre...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.4 Kostenverteilung bei Erledigung durch übereinstimmende Erledigungserklärung, § 161 Abs. 2 VwGO

Rz. 87 Bei einer Beendigung des Verfahrens durch eine übereinstimmende Erledigungserklärung hat das Gericht die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands zu treffen. Dabei ist i. d. R. der vermutliche Verfahrensausgang von Bedeutung, soweit dies im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses überblickt werden kann. Es e...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.2 Verfahrensgebühr

Rz. 37 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr. Durch diese Gebühr wird jede prozessuale Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Instanz abgegolten, für die das RVG keine sonstige Gebühr vorsieht. Sie entsteht für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG – Tätigkeitsfeld). Sie gilt u. a. für die Prüfung der...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 3 Muster: Antrag auf Erlass einer Kostengrundentscheidung nach § 193 SGG

Rz. 39 Rechtsanwalt An das Sozialgericht … wird beantragt, dem Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Klägers aufzuerlegen und die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren für notwendig zu erklären. Begründung: Der Rechtsstreit wurde durch das Anerkenn...mehr

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Sommer, SGB V § 61 Zuzahlungen / 2.3 Heilmittel, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege (Satz 3)

Rz. 4 Die erhöhte Zuzahlung der Versicherten beträgt nach Satz 3 bei Heilmitteln (§ 32) 10 % der Kosten je Anwendung/Leistungstag zuzüglich 10,00 EUR pro Verordnung. Werden auf einem Rezept verschiedene Heilmittel (z. B. Massage und Fangopackung) verordnet, hat der Versicherte als Zuzahlung 10,00 EUR für jede Verordnung sowie 10 % der Heilmittelkosten zu leisten. Bei Heilmit...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.2 Beschwerdeverfahren

Rz. 48 Beschwerdeberechtigt sind der Antragsteller und die Staatskasse. Der Gegner des Antragstellers ist im Fall der Stattgabe nicht beschwerdeberechtigt (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.4.2011, I-24 W 33/11). Die Beschwerde eines Antragstellers gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden erstinstanzlichen Beschluss des Prozessgerichts ist nur eingeschränkt ...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.9 Zuzahlung und Packungsgröße (Abs. 3 und 4)

Rz. 43 Von der Zuzahlung zu unterscheiden ist die Mehrzahlung, die der Versicherte zum vollen Differenzbetrag zu leisten hat, wenn er ein teureres Mittel aus der Gruppe, für die Festbeträge nach § 35 festgesetzt sind, wählt (vgl. auch BT-Drs. 11/2237 S. 173). Die Zuzahlungspflicht nach Abs. 3 und 4 trifft erst Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Verfahren nach § 197 dient zur Durchsetzung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs eines Verfahrensbeteiligten und betrifft das Verhältnis zwischen den Beteiligten. Durch die Kostengrundentscheidung nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a wird die rechtliche Verpflichtung eines Verfahrensbeteiligten zur Tragung von Beteiligtenkosten festgelegt. Die ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 197 betrifft das Verhältnis der Beteiligten hinsichtlich der Höhe der nach §§ 102 Abs. 3 Satz 1, 192, 193, 195 oder 197a erstattungsfähigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten. Es dient der betragsmäßigen Festsetzung des sich aus der Kostengrundentscheidung ergebenden prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss v. ...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 2.2 Festsetzungsverfahren (Abs. 3 und 5)

Rz. 13 Festbeträge für Arzneimittel werden bundesweit vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgesetzt (Abs. 3 Satz 1). Welche Bedeutung den rechnerischen mittleren Tages- oder Einzeldosen oder anderen geeigneten Vergleichsgrößen (zu ermitteln nach Abs. 1 Satz 5 vom Gemeinsamen Bundesausschuss) beizumessen ist, die der Spitzenverband zur Grundlage der Festbetragsfestset...mehr

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Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 24c trat durch das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012[1] nach dem Tag seiner Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 30.10.2012 in Kraft und löst den bis dahin geltenden § 195 RVO ab. Die Unterschiede im Wortlaut zu § 195 RVO bestehen darin, dass in § 24c unter Nr. 3 bei dem Anspruch auf Entbindung das Wor...mehr

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Sommer, SGB XI § 59 Beitrag... / 2.1 Versicherte Mitglieder nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 HS 1 gelten für die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 bis 12 versicherten Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Tragung der Beiträge die §§ 250 Abs. 1 und 3, 251 und 413 SGB V sowie § 48 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989) entsprechen...mehr

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Sommer, SGB V § 35 Festbetr... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Diese Regelung gehört zu den umstrittensten des Reformgesetzes. Die Abs. 1 bis 3 regeln die Möglichkeit der bundesweiten Festsetzung von Festbeträgen. Die bei der Festsetzung zu berücksichtigenden Kriterien, die indessen oft nicht mehr als allgemeine Programmsätze sind, finden sich in Abs. 1 und Abs. 5 der Vorschrift. Rz. 5 Die Vorstellungen des Gesetzgebers (vgl. insbe...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen bei Beziehern von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bezug von Krankengeld führt in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 224 SGB V zur Beitragsfreiheit. In der sozialen Pflegeversicherung ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen. Nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleiben Krankengeldbezieher weiterhin Mitglieder der Pflegeversicherung und sind folglich beitragspflichtig (vgl. § 54 Abs. ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Folgen der Rechtswegzuweisung

Rz. 11 Auf die von der Rechtswegzuweisung zur Sozialgerichtsbarkeit erfassten Rechtsstreite sind die Regelungen des SGG anwendbar. An die Erhebung der Klage stellt das SGG keine hohen formellen Anforderungen. Eine Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Gericht zu erheben. Der Kläger, der Beklagte und der Gegenstand des Klagebegehrens müssen bezeichnet werden. Die K...mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Vor dem Hintergrund der unentwegt gestiegenen Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung – bereits im Jahre 2009 wurden einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten mehr als 32 Mrd. EUR für Arzneimittel ausgegeben – ist der Gesetzgeber seit Jahren auf der Suche nach Mechanismen, diesen Kostenanstieg zu bremsen. Dabei sieht er sich vor die Aufgabe gest...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.10 Kostenfestsetzung

Rz. 97 Das Verfahren der Kostenfestsetzung richtet sich nach § 197 (vgl. § 197 Rz. 3 ff.). Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten, insbesondere der Bevollmächtigten, vgl. § 193 Rz. 21 ff.mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Das Gericht kann einem Beteiligten ganz oder teilweise die durch eine Verzögerung oder den Missbrauch verursachten Kosten auferlegen (§ 192 Abs. 1). Die Vorschrift gilt in allen nach § 1983 gerichtskostenfreien Verfahren, einschließlich der Beschlussverfahren (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 15.12.2010, L 19 AL 285/10 B ER zu Verfahren nach § 86b), in denen § 197...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1 Maßnahmen der Rentenversicherung

Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung werden bei medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen nicht nur die Kosten für die medizinischen Leistungen, sondern auch Unterkunft und Verpflegung komplett übernommen. 2.1.1 Voraussetzungen Die Rentenversicherungsträger erbringen medizinische Rehabilitationsmaßnahmen für Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behin...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.4 Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung

Rz. 33 Trotz hinreichender Erfolgsaussicht wird Prozesskostenhilfe nicht gewährt, wenn die Rechtsverfolgung mutwillig ist. Mutwillig ist nach § 114 Abs. 2 ZPO eine Rechtsverfolgung dann, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.4.2 Vergütung von Rechtsanwälten, § 193 Abs. 3

2.4.2.1 Allgemeines Rz. 29 Nach § 193 Abs. 3 sind die gesetzlichen Gebühren und notwendigen Auslagen eines Rechtsanwalts stets erstattungsfähig. Im Gegensatz zum Auftreten in einem Widerspruchsverfahren (§ 63 Abs. 2 SGB X) wird die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren unwiderleglich vermutet. Die Vorschrift stellt klar, dass die Notwen...mehr

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Sommer, SGB V § 31 Arznei- ... / 2.7 Festbetragsarzneimittel (Abs. 2)

Rz. 39 Abs. 2 Satz 1 stellt klar, dass die Krankenkassen für Arznei- oder Verbandmittel, für die eine Festsetzung nach §§ 35 oder 35a erfolgt, nur die Kosten bis zur Höhe des Festbetrages zu tragen haben. Für Arznei- oder Verbandmittel, für die kein Festbetrag festgesetzt worden ist, trägt die Krankenkasse die vollen Kosten, jeweils abzüglich der vom Versicherten zu leistend...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.2.3 Kostenverteilung bei einer Untätigkeitsklage

Rz. 15 Bei einer zulässigen Untätigkeitsklage hat der Beklagte in der Regel dem Kläger die Kosten zu erstatten, wenn der Kläger mit der Bescheidung seines Antrags/Widerspruchs nach den ihm bekannten Umständen vor der Klageerhebung rechnen durfte (BVerfG, Beschlüsse v. 5.5.2020, 1 BvR 1468/18, und 8.2.2023, 1 BvR 311/22; LSG Bremen, Beschluss v. 28.8.1986, L 3 Vs 19/85; LSG B...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.4 Verzinsung

Rz. 15 § 197 Abs. 1 Satz 2 ordnet die entsprechende Geltung des § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO an. Danach sind auf Antrag die festgesetzten Kosten mit 5 % über dem Basiszinssatz ab Eingang des Festsetzungsantrags zu verzinsen. Der Verzinsungsanspruch entsteht erst mit dem Erlass der Kostengrundentscheidung (BGH, Beschluss v. 22.9.2015, X ZB 2/15).mehr

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Jansen, SGG § 190 Niedersch... / 2.3 Nichteinziehung wegen Geringfügigkeit

Rz. 4 Nach § 190 Satz 2 kann von der Einziehung der Gebührenschuld wegen Geringfügigkeit abgesehen werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Gerichtsleitung. Die Einziehung von Beträgen, bei denen die Kosten und/oder der Verwaltungsaufwand höher als der Ertrag sind, soll unterbleiben. Die Gebührenforderung bleibt bestehen.mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.1 Kostenschuldner

Rz. 3 Kostenschuldner kann ein Beteiligter des Verfahrens (§ 69) sein. Das Handeln seines gesetzlichen Vertreters (§ 72) oder seines Bevollmächtigten (§ 73) muss sich ein Beteiligter zurechnen lassen (§ 192 Abs. 1 Satz 2), er hat für die Prozessführung seines Vertreters einzustehen (vgl. Rz. 8). Die Auferlegung der Verschuldenskosten erfolgt gegen den Beteiligten, ggf. hat d...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.3.4 Gerichtskosten des Verfahrens nach § 182a

Rz. 20 Nach § 193 Abs. 1 Satz 2 entscheidet das Gericht, welcher Beteiligte die Gerichtskosten des vorausgegangenen Mahnverfahrens in einem Verfahren nach § 182a zu tragen hat. Maßgebend sind die Grundsätze des § 193. Daher kann einem unterlegenen Versicherten die Tragung dieser Gerichtskosten auferlegt werden (SG Dortmund, Beschluss v. 14.6.2021, S 105 SF 400/21). Demgegenü...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 3 Literatur

Rz. 20 Becker, Überholtes Modell oder soziale Notwendigkeit? Die Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren, SozSich 2000, 354. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014, 241. Bockholdt, Rechtliche Probleme beim Umgang mit querulatorischen und möglicherweise prozessunfähigen Klägern, NZS 2020, 169....mehr

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Sommer, SGB V § 35a Bewertu... / 2.2.5 Sonderregelungen (Abs. 1b bis 1d)

Rz. 26 Der auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit durch das AMVSG (Rz. 4d) eingeführte Abs. 1b (nach der Änderung durch das GKV-FKG – vgl. Rz. 4h – nun Abs. 1b Satz 3) schafft eine weitere Sonderregelung, die den pharmazeutischen Unternehmer von der Pflicht zur Vorlage von Nachweisen nach Abs. 1 Satz 3 entbindet. Nach Abs. 1b Nr. 1 handelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu höchstens 6 Wochen nach den Regeln der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit haben Arbeitnehmer während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur), die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.3 Abschluss des Widerspruchsverfahrens

Rz. 21 Die Widerspruchsstelle prüft nach Erhebung eines Widerspruchs dessen Zulässigkeit hinsichtlich Form und Frist. Ist der Widerspruch zulässig, ist die Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns in der Sache zu überprüfen. Das Vorverfahren findet seinen Abschluss, indem entweder die Widerspruchsstelle einen Abhilfebescheid erlässt (§ 85 Abs. 1 SGG), mit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.1.3 Zuzahlung

Zu den Kosten der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zahlt der Versicherte grundsätzlich für jeden Kalendertag 10 EUR zu. Eine Zuzahlung entfällt, wenn der Versicherte Übergangsgeld bezieht oder wenn sie den Versicherten unzumutbar belasten würde. Bei Maßnahmen, die sich an eine Krankenhausbehandlung anschließen (Anschlussrehabilitation), ist die Zuzahlung längstens für 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rehabilitationsmaßnahmen, m... / 2.3.2 Leistungsintervall

Die Zeitspanne, nach der erneut eine Badekur gewährt werden kann, beträgt 3 Jahre. Dabei sind auch die von anderen Leistungsträgern gewährten Kurbehandlungen anzurechnen, deren Kosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften getragen oder bezuschusst worden sind. Eine Badekur vor Ablauf dieser Wartezeit kann nur gewährt werden, wenn sie aus dringenden medizinischen Gründ...mehr