Rz. 39

Rechtsanwalt

An das

Sozialgericht …

 
In dem Rechtsstreit
des … (Klägers)
Prozessbevollmächtigte/r:  
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt …  
gegen  
(Beklagter)

wird beantragt,

dem Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Klägers aufzuerlegen und die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Widerspruchsverfahren für notwendig zu erklären.

Begründung:

Der Rechtsstreit wurde durch das Anerkenntnis des Beklagten vom NN, das der Kläger mit Schriftsatz vom NN angenommen hat, in der Hauptsache erledigt. Da der Kläger im Rechtsstreit obsiegt hat, ist es angemessen, dem Beklagten die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens des Klägers nach § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG aufzuerlegen.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im Vorverfahren war für den Kläger notwendig, weil ihm wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit eine eigene Verfahrensführung nicht zumutbar gewesen war.

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