Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Auswirkungen eines Rangrücktritts auf das Einlagekto

Tz. 68a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der BFH hat mit Urt v 10.08.2016 (BFH/NV 2017, 155) und v 15.04.2015 (BStBl II 2015, 769) entschieden, dass ein Rangrücktritt durch einen AE für ein der Kö gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen dazu führt, dass die Schuldnerin nach § 5 Abs 2a EStG die entspr Verbindlichkeit nicht mehr passivieren darf (dazu auch s Urt des BGH ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 550 Ebenso wie die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wird auch ein entsprechender Vorgang in Bezug auf einen Mitunternehmeranteil von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Das gilt auch für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA[897] sowie für Anteile an einem der Ausübung selbstständiger Arbeit dienenden Vermögen i.S.v. § 18 Abs. 4 EStG...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 566 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[942] Rz. 567 Die Definition des Veräußer...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[133] stellte der BGH im Jahr 2004[134] erste, später verfeinerte und ergänzte[135] Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[136] Prinzipiell dürfen Ehegatten die Fragen des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs vertraglich regeln. Ist der Vertrag aber nicht "Ausdruck...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.6 Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Rz. 879 Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als HK zu behandeln, wenn sie zeitnah zur Anschaffung anfallen und im Verhältnis zum Kaufpreis hoch sind (§ 9 Abs. 5 Satz 2 EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Ob anschaffungsnahe HK vorliegen, ist wie folgt zu prüfen: Aufwendungen für Instandsetzungs- un...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.3 Darlehenskonditionen

Art der Förderung Die L-Bank fördert in Form eines zinsverbilligten Darlehens für die Programmbestandteile Sanierung Plus, Einzelmaßnahmen und Altersgerecht Umbauen KfW-Programm 270 Wohnungseigentümergemeinschaften, die das KfW-Programm 270 in Anspruch nehmen wollen (Erneuerbare Energien – Standard (Programm 270)), können dies über die L-Bank beantragen. Bei einer energetischen S...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.5 Diese Kredite gewährt das Programm

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.4 Handwerkerleistungen

Rz. 499 [Handwerkerleistungen → Zeilen 6–9] Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, sind nach § 35a Abs. 3 EStG durch eine Steuerermäßigung begünstigt, wenn die Arbeiten in räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dazu zählen z. B. Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade und an Garagen. Die Repa...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kurzarbeitergeldzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 ArbN, die von > Kurzarbeit betroffen sind, erhalten zum Ausgleich des Entgeltverlustes > Kurzarbeitergeld. Dieses deckt grundsätzlich jedoch nur 60 % bzw 67 % des Entgeltausfalls ab (> Kurzarbeitergeld Rz 49 f), wobei dieser Betrag wegen der Anwendung des > Progressionsvorbehalt noch reduziert werden kann, sodass ein ArbN uU erhebliche Einkom...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / (2) Aufstockung

Rz. 81 [Autor/Stand] Aufstockung bedeutet die Erweiterung eines Gebäudes um weitere Stockwerke. Die Lebensdauer eines aufgestockten Gebäudeteils hängt im Allgemeinen von der Restlebensdauer der unteren Geschosse ab.[2] Entsprechendes gilt bei der Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten, vorausgesetzt dass es sich nicht um selbständige Gebäude oder Gebäudeteile handelt. D...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Schuldhaft herbeigeführter Arbeitsplatzverlust

Die Zurechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitsplatzverlust oder Stellenwechsel darf nicht dazu führen, eine zwar wünschenswerte, tatsächlich aber nicht bestehende Leistungsfähigkeit zu generieren.[33] Bei Aufgabe der Arbeitsstelle, aber auch bei Arbeitgeberkündigung, Stellenwechsel oder sonstiger beruflicher Veränderung, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirkt, ist de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Maßgeblichkeit der Einzelbetrachtung von Gebäuden

Rz. 61 [Autor/Stand] Die Wertminderung wegen Alters ist für jedes einzelne Gebäude zu ermitteln. Dies gilt auch in allen den Fällen, in denen eine wirtschaftliche Einheit aus mehreren einzelnen Gebäuden besteht. In diesem Zusammenhang ergibt sich bei Gebäuden mit Gebäudeteilen verschiedenen Alters – Anbauten bzw. Aufstockungen – die nachfolgend behandelte (s. Rz. 71 ff.) Fra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.4 Anspruch bei Bezug von Bürgergeld/Arbeitslosengeld II (§ 20 Abs. 2 bis 30.6.2023)

Rz. 23 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (1.1.2005 bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b in der bis 30.6.2023 geltenden...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Wirtschaftliche Notlage im ... / 3.3 Rettungskonzept für den Verein

Die Sicherstellung der Vereinsliquidität zu einem Stichtag oder der Ersatz für eine eigentlich als sicher gedachte, aber kurzfristig ausfallende Einnahme zeigen den Handlungsdruck für die Vereinsführung. Es müssen Lösungen gefunden werden, die für den Verein machbar sind und zugleich dem zeitlichen Druck für die Problemlösung entsprechen. Achtung Bei der Lösungssuche muss dar...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Effekte von Auf- oder Abstockung auf die direkt im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen

Tz. 400 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) keine expliziten Regelungen zur Bilanzierung der für das betroffene Tochterunternehmen erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen bei Auf- und Abstockungen von Beteiligungen ohne Statuswechsel. Allerdings hat der IASB im Rahmen seines Annual Improvements Projects 2010 fe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Familienrechtliche Aspekte

Rz. 1710 Abgesehen von den durch den Versorgungsausgleich erworbenen Ansprüchen auf soziale Sicherung im Altersfall ist vom geschiedenen Ehegatten für die Alterssicherung selbst zu sorgen. Dies löst einen familienrechtlichen Unterhaltstatbestand aus, § 1578 Abs. 3 BGB .[1851] Rz. 1711 Da im Versorgungsausgleich die Ehezeiten nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages (exakt:...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Effekte von Auf- oder Abstockung auf einen, den nicht beherrschenden Anteilseignern zugeordneten Goodwill

Tz. 403 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Sofern gem. IFRS 3 den Anteilseignern ohne beherrschenden Einfluss bei der Erstkonsolidierung ein Goodwill zugeordnet wurde, ist bei Veränderungen der Beteiligungshöhe der auf sie entfallende Teil des Goodwills zu bestimmen. IFRS 10 enthält wie bereits IAS 27 (amend. 2008) hierzu allerdings keine Regelungen. Die Komplexität dieses Bilanzieru...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 592 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[639] Am verbreitetesten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle entwickelte Verfahren.[640] Die Berechnung des Altervorsorgeunterhalts erfolgt mit Hilfe der Bremer Tabelle zweistufig. Schritt 1: Aus dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 3. Die VKH-Entscheidung

Rz. 53 Die bewilligende Entscheidung besteht aus drei Elementen: Die Bewilligung erfolgt für jeden Rechtszug (jede Instanz) besonders (§ 119 Abs. 1 ZPO). Wird kein Wirkungszeitpunkt bestimmt, so wirk...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Stufe 3

Rz. 91 In Abweichung zu § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO kann in der Leistungsstufe zunächst ein unbezifferter Zahlungsantrag gestellt werden. Nach Abschluss der Auskunftsstufe und ggf. nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ist dieser Leistungsantrag zu beziffern, sollten die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs vorliegen. Im Rahmen des Stufenverfahrens ist es jedoch auch ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 318 [Autor/Zitation] Das Gesetz erfasst nur einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Der selbst geschaffene (originäre) Geschäfts- oder Firmenwert ist demgegenüber nicht aktivierungsfähig (vgl. auch Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 191; Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 246 Rz. 80; Hennrichs in BeckOGK HGB, § 246 Rz. 132 [3/2023]; Justenhoven/Me...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erweiterung eines vorhandenen Vermögensgegenstands

Rz. 280 [Autor/Zitation] Neben dem Grundtatbestand der Herstellung eines Vermögensgegenstands ergibt sich aus Abs. 2 Satz 1 auch "seine Erweiterung" als Herstellungsvorgang. Erweiterung bedeutet eine Mehrung der Substanz des Gegenstands als solchem, mit der idR eine Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten einhergeht (vgl. Schubert/Hutzler in Beck BilKomm.[13], § 255 Rz. 324; Kr...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 197 [Autor/Zitation] Rückstellungen beziehen sich auf Verpflichtungen, die dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss sind. Die Bewertungsvorschriften für Rückstellungen können somit nur einen Beurteilungsrahmen festlegen, der durch die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252) auszufüllen ist. Daher bestimmt Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2: "Rückstellungen (sind) in Höhe des nach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Steuerbilanzielle Behandlung

Rz. 331 [Autor/Zitation] Der BFH definiert einen negativen Geschäfts- oder Firmenwert als Unterschiedsbetrag, um den der Substanzwert der materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden den Gesamtwert des Unternehmens übersteigt (BFH v. 19.2.1981 – IV R 41/78, BStBl. II 1981, 730 Rz. 9, juris). Er stellt steuerbilanziell kein negatives Wirtschaftsgut...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Auf- oder Abstockung durch Hinzuerwerb oder Veräußerung von Anteilen

Tz. 391 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Beim Hinzuerwerb oder der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen, die nicht zu einem Statuswechsel führen, stellt sich die Frage, wie Differenzen zwischen dem für die zusätzlichen Anteile gezahlten oder erhaltenen Betrag und dem Buchwert des anteiligen abgehenden nicht beherrschenden Anteils zu bilanzieren sind (zur Bilanzierung bei Statusw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / V. Anwendungsfälle zum ehebedingten Nachteil

Rz. 23 Der Gesetzeswortlaut zur Definition des ehebedingten Nachteils ist eindeutig: Zitat Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen. Rz. 24 Praxistipp Ehebedingte Nachteile liegen nur dann vor, wenn die Unterhaltsberechtigte nicht "ihr eigenes Geld" verdiene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Zinssatz nach alter Gesetzesfassung

Rz. 189 [Autor/Zitation] Verbindlichkeiten, die unverzinslich sind oder eine Laufzeit von zwölf Monaten oder mehr aufweisen, sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG in der bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. In der Fassung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.12.2022 ist das Abzinsungserfordernis ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 1. Behandlung der vorhandenen Abfindung

Hat der Unterhaltspflichtige nach dem – unterhaltsrechtlich nicht vorwerfbaren – Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten und hat er im Anschluss daran eine neue Arbeitsstelle mit dauerhaft geringerem Einkommen gefunden, so ist die Abfindung bis zur Höchstgrenze des Bedarfs aufgrund des früheren Einkommens grundsätzlich für den Unterhalt zu verwenden. Ob eine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.2 Verhältnis des § 1 Absatz 5 AStG zu anderen innerstaatlichen Vorschriften, insbesondere zu den Entstrickungs-/Verstrickungsregelungen

20 Führt die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes entsprechend § 1 Absatz 5 AStG zu weitergehenden Berichtigungen als andere Einkünfteermittlungs- oder Korrekturvorschriften (z.B. § 4 Absatz 1 Satz 3 und 4 EStG oder § 12 Absatz 1 KStG in Entstrickungssachverhalten; § 4 Absatz 1 Satz 8 Halbsatz 2 EStG in Verstrickungssachverhalten; § 49 i.V.m. § 50 Absatz 1 EStG hinsicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.3.2 Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (§ 3 Absatz 2 BsGaV)

58 In der Hilfs- und Nebenrechnung sind die der Betriebsstätte zuzuordnenden Vermögenswerte, ihr Dotationskapital und die übrigen Passivposten zu erfassen (s. auch OECD-Betriebsstättenbericht, Teil I Tz. 72 ff. und Tz. 224 ff.). 59 Ein selbst geschaffener immaterieller Wert, der bisher weder in der Bilanz noch in der Hilfs- und Nebenrechnung zu erfassen war, wird dann Besta...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.14.2 Kürzung eines Überhangs an direkt zuordnungsfähigen übrigen Passivposten (§ 14 Absatz 2 BsGaV)

153 Übersteigen die direkt zuordnungsfähigen übrigen Passivposten in ihrer Summe den Betrag, der auf der Passivseite der Hilfs- und Nebenrechnung nach Zuordnung der Risiken und des Dotationskapitals verbleibt, sind die übrigen Passivposten anteilig zu kürzen. Der nach der Kürzung verbleibende Teil ist der Betriebsstätte zuzuordnen. In Höhe des Kürzungsbetrags sind die übrig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines und Begriff der begünstigten Rückdeckungsversicherung

Rn. 85 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Eine Unterstützungskasse, die betriebliche Altersversorgung gewährt, übernimmt grds die gleichen Risiken wie ein Lebensversicherungsunternehmen. Da bei kleineren Unterstützungskassen wegen der geringen Anzahl der Begünstigten kein hinreichender Risikoausgleich stattfindet, sind die Risiken (Todesfall-, Invaliditäts- bzw Erlebensfallrisiko) e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Unterstützungen an Arbeitnehmer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu Unterstützungen und Beihilfen öffentlicher oder privater ArbG allgemein > R 3.11 LStR; > Beihilfen, > Erholung, > Erkrankung von Arbeitnehmern. Zu Corona-Beihilfen und -Unterstützungen > Geschenke Rz 24 ff, > Beihilfen Rz 54 ff und > Steuerbefreiungen Rz 65 ff. Zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes > Geschenke Rz 28 und > Kurzarbeitergeldzuschü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.2.3 Aufstockung

Die Aufstockung des Arbeitsentgelts ist in § 7 Abs. 2 TV Bund geregelt. Bemessungsgrundlage ist das hier speziell in Abweichung zu § 6 Abs. 1 AltTZG definierte Regelarbeitsentgelt. Es erfasst die nach § 7 Abs. 1 TV Bund zustehenden Entgelte zuzüglich des darauf entfallenden sozialversicherungsrechtlichen Teils der vom Arbeitgeber zu tragenden Umlage zur Zusatzversorgungseinr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.2 Entgelt und Aufstockung

Hinsichtlich der Entgelte und Aufstockungsleistungen enthält der TV FlexAZ (anders als der TV-Bund) unterschiedliche Regelungen für das Teilzeitmodell und das Blockmodell. Die Regelungen zu den Entgeltleistungen im Teilzeitmodell (§ 7 Abs. 1 TV FlexAZ) unterscheiden sich nur unwesentlich von denen im TV-Bund. Bei der Altersteilzeit im Blockmodell gilt bei der VKA für alle Ent...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.5 Entgelt und Aufstockung

Das Altersteilzeitentgelt und die Aufstockungsleistungen sind in § 7 geregelt. Die Bemessung des Entgelts richtet sich gem. § 7 Abs. 1 während der Gesamtdauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses grundsätzlich nach den sich für entsprechende Teilzeitbeschäftigte nach § 24 Abs. 2 TVöD ergebenden Beträgen. Im Übrigen sind aber die Regelungen im TV FlexAZ und TV Bund unterschi...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.5 TV Fahrradleasing (VKA)

Mit dem „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020” wurde die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung zugunsten sogenannter Job-Bike-Vereinbarungen geschaffen. Im Wesentlichen besteht die Tarifregelung darin, dass Arbeitnehmer auf einen Teil des Entgelts verzichten können, um damit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.10 Rentenversicherung

Seit der Änderung des AltTZG im Juli 2004 muss der Arbeitgeber den Beschäftigten zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung mindestens in Höhe des Beitrags entrichten, der auf 80 % des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeitarbeit – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt – entfäl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.6 Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besteht nach § 22 Abs. 1 TVöD Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Während dieses Zeitraums erfolgt auch weiterhin die Aufstockung zum Entgelt und zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 7 Abs. 4 TV Bund, § 7 Abs. 5 TV FlexAZ). Dauert die Erkrankung länger, erhält der Beschäftigte nach § 22 Abs. 2 und 3 T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 1.7 Aufstockungsregelung nach dem Altersteilzeitgesetz

Für bis zum 31.12.2009 begonnene Altersteilzeit sah das Altersteilzeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen (Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei gewordenen Stelle) die Erstattung der Aufstockung des Altersteilzeitentgelts und der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer gesetzlichen Obergrenze durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Fü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.2.4 Störfall

Die Regelung des Störfalls in § 8 Abs. 3 TV Bund trägt der Rechtsprechung des BAG zu § 9 Abs. 3 TV ATZ [1] Rechnung und stellt ausdrücklich klar, dass lediglich die Aufstockung zum Entgelt in Abzug gebracht werden kann. Die Regelung soll den Beschäftigten im Störfall möglichst so stellen, als sei das Altersteilzeitarbeitsverhältnis nicht begründet worden. Dies folgt aus dem W...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.1.8 Nebentätigkeit/Mehrarbeit

Beschäftigte dürfen während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses gem. § 9 Abs. 1 TV FlexAZ/§ 9 Abs. 1 TV Bund keine Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten ausüben, die die Geringfügigkeitsgrenze des § 8 SGB IV überschreiten, es sei denn, diese Beschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten sind bereits innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beginn des Altersteilzeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Altersteilzeit / 2.4.3.4 Tarifregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stellen sich mehrere Fragen mit Blick auf die Altersteilzeit. Corona-Sonderzahlung Gegenstand der Tarifeinigung vom 25.10.2020 war unter anderem eine nach Entgeltgruppen gestaffelte Corona-Sonderzahlung, mit der im Rahmen der Gesamteinigung die Steuerfreiheit derartiger Zusatzleistungen (zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt) genutz...mehr