Fachbeiträge & Kommentare zu Aufstockung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebseröffnung / 1.6 Finanz- und Liquiditätsplanung

Die Finanzplanung setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: der Ermittlung des persönlichen Finanzbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts und der betrieblichen Finanzplanung. Die persönliche Finanzplanung sollte für einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr erstellt werden. Hier sollte ermittelt werden, welche finanziellen Mittel für Miete und Nebenkosten, Lebensführung (Ernährung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 7.5.2 Realteilung

Rz. 364 Im Falle der Realteilung einer Kommanditgesellschaft gem. § 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG gehen die für den jeweiligen Kommanditisten festgestellten verrechenbaren Verluste aus seiner Beteiligung nicht unter, wenn das Unternehmen in anderer Form weitergeführt wird, etwa weil einer der Mitunternehmer einen Teilbetrieb übernimmt, während die übrigen Gesellschafter die Gese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erwerb zusätzlicher Anteile (statuswahrende Aufstockung)

aa) Grundlagen Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufstockung

Rz. 115 [Autor/Zitation] Werden weitere Anteile an einem assoziierten Unternehmen, das bereits nach der Equity-Methode behandelt wurde, hinzuerworben (Aufstockung), ohne dass der Erwerb zusätzlicher Anteile zu einem Statuswechsel des assoziierten Unternehmens führt, ist für diese neuen Anteile eine Kapitalaufrechnung nach § 312 Abs. 1 vorzunehmen (vgl. ebenso Küting/Hayn/Zünd...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 312 [Autor/Zitation] Bei einer Interpretation des Hinzuerwerbs von Anteilen am TU als Kapitalvorgang sind die Anschaffungskosten für die hinzuerworbenen Anteile mit den darauf entfallenden nbA zu verrechnen und ein verbleibender Unterschiedsbetrag vom Konzerneigenkapital zu kürzen oder diesem hinzuzurechnen. Die Verrechnung ist auf den Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile du...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 300 [Autor/Zitation] Bei der Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung erwirbt das MU (oder ein oder mehrere andere vollkonsolidierte Konzernunternehmen) von bisher nicht beherrschenden Anteilseignern weitere Anteile an einem bereits vollkonsolidierten Unternehmen hinzu, zB Erhöhung der Beteiligungsquote von 60 % auf 80 %. Der Status des vollkonsolidierten Unternehmens änder...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1.5 Anwendung des § 28 KStG

Tz. 135 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 UE ist, auch wenn eine dem § 27 Abs 7 KStG vergleichbare Regelung für die Anwendung des § 28 KStG fehlt, § 28 KStG auf Stiftungen anwendbar (s § 27 KStG Tz 100; glA s Orth DB 2017, 1472, 1478f). Verbrauchsstiftungen sind uE bereits mit Errichtung eine Stiftung in Auflösung. Daher ist für Verbrauchsstiftungen von Beginn an § 28 Abs 2 S 1 KSt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.2.4 Zweckmäßigkeit des Antrags

Tz. 150 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Antrag nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG ist ursprünglich in die Regelungen zur Besteuerung der einbringungsgeborenen Anteile aufgenommen worden, um dem der ESt unterliegenden AE die Möglichkeit zu verschaffen, seine Anteile endgültig aus der St-Verstrickung zu lösen und somit eine Versteuerung weiter anwachsender stillen Reserven zu verm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Gestaltungsmöglichkeiten/Missbrauchsvorschriften

Rz. 332 [Autor/Zitation] Die nach DRS 23.171 zulässige Behandlung statuswahrender Auf- und Abstockungen als Kapitalvorgang könnte zu missbräuchlichen Regelungen verleiten: Beispiel 1 (zur Abstockung): MU besitzt 100 % der Anteile an TU und möchte diese mittelfristig veräußern. Es wird ein hoher Konzerngewinn erwartet, der aus bilanzpolitischen Gründen jedoch nicht gewünscht ist...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Kapitalerhöhungen

Rz. 101 [Autor/Zitation] Eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln des assoziierten Unternehmens (§§ 207–220 AktG bzw. §§ 57c–57o GmbHG) führt zu keinen Änderungen des auf den Konzern entfallenden Anteils am Nettovermögen bzw. Eigenkapital des assoziierten Unternehmens, da dem assoziierten Unternehmen keine Mittel von außen zugeführt werden, sondern (variable) Kapital- un...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vorbemerkungen

Rz. 71 [Autor/Zitation] Werden Anteile an einem TU veräußert, ohne dass dadurch ein Statuswechsel des TU eintritt, so kann diese sog. Abstockung der Anteile gem. DRS 23.171 entweder erfolgswirksam als Veräußerungsvorgang oder erfolgsneutral als Kapitalerhöhung durch die nicht beherrschenden Gesellschafter abgebildet werden. Auch der umgekehrte Fall der Aufstockung der Anteile...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Grundlagen

Rz. 321 [Autor/Zitation] Bei statuswahrender Abstockung veräußert ein MU Anteile an einem vollkonsolidierten TU an fremde Dritte, ohne dass die Beherrschung endet. Damit bleibt das betreffende TU auch nach der Anteilsveräußerung im Vollkonsolidierungskreis, zB Reduzierung der Anteilsquote des MU von 80 % auf 60 %. Es ist somit kein Fall der Entkonsolidierung gegeben. Rz. 322 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auf- und Abstockung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen

Rz. 73 [Autor/Zitation] Sofern ein einbezogenes Konzernunternehmen weitere Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen erwirbt oder Anteile veräußert, ohne dass sich dabei die tatsächlich ausgeübte gemeinsame Führung oder die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen für die Einordnung dieses Unternehmens als Gemeinschaftsunternehmen ändert, stellt sich die Frage, wie die erworbenen o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Nicht dem Mutterunternehmen gehörende Anteile

Rz. 20 [Autor/Zitation] Der Ausgleichsposten ist nur für nicht dem MU gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen TU zu bilden. Zur Abgrenzung der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile vgl. § 301 Rz. 54 ff. Anteile iSd. § 307 Abs. 1 sind damit solche, die weder dem MU unmittelbar noch einem anderen in die Konsolidierung einbezogenen TU bzw. anteilmäßig konsoli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gegenseitige Beteiligungen ohne andere Gesellschafter

Rz. 430 [Autor/Zitation] Sind keine anderen Gesellschafter an den einbezogenen TU beteiligt, so sind die untereinander beteiligten TU wie 100%ige TU des MU zu behandeln: Beispiel: Abb. 32: Gegenseitige Beteiligungen im mehrstufigen Konzern Bestand die Beteiligung der EU an TU (20 %) bereits vor Erwerb der TU durch MU, handelt es sich wirtschaftlich gesehen um den Erwerb zweier T...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bilanzierung als Kapitalvorgang

Rz. 326 [Autor/Zitation] Wie bei der Aufstockung gilt auch bei der Abstockung ohne Statuswechsel, dass das TU zuvor bereits vollkonsolidiert war und ihr Vermögen daher nach der Transaktion unverändert in die Summenbilanz einfließt. Beispiel: MU hielt ursprünglich 80 % der Anteile an TU zum Kaufpreis von 200. Nun veräußert MU 20 % der Anteile an TU zum Preis von 300. Dies führt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 11 [Autor/Zitation] Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach Abs. 1 wegzulassen, soweit sie auf Schuldverhältnissen innerhalb des Konsolidierungskreises beruhen. Unerheblich ist dabei, dass der Ausgleich von Anspruch und Verpflichtung nicht in Geld, sondern durch eine andere Leistung erfolgt. In der Regel werden sich in diesen Fällen ein aktiver und ein pas...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Veränderungen des Konsolidierungskreises

Rz. 40 [Autor/Zitation] Ergeben sich innerhalb eines Geschäftsjahres Änderungen in der Zusammensetzung des Konsolidierungskreises, kann es sein, dass die Veränderung derart wesentlich ist, dass die wirtschaftliche Lage durch einen Vergleich der Vorjahreszahlen von Bilanz und GuV nicht ohne weitere möglich ist. In § 294 Abs. 2 wird dieser Fall wesentlicher Änderungen des Konso...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (6) Erwerb eigener Anteile

Rz. 48 [Autor/Zitation] Auch der Erwerb eigener Anteile stellt eine Herabsetzung des Eigenkapitals dar, auch wenn diese nicht eingezogen werden. Erwirbt ein in Fremdwährung bilanzierendes TU eigene Anteile, so hat die Umrechnung deshalb mit den historischen Kursen zu erfolgen, mit denen die herabgesetzten Eigenkapitalbeträge umgerechnet wurden. Folglich ist der gem. § 272 Abs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Döllerer, Anschaffungskosten und Herstellungskosten nach neuem Aktienrecht unter Berücksichtigung des Steuerrechts, BB 1966, 1405; Forster/Havermann, Zur Ermittlung der konzernfremden Gesellschaftern zustehenden Kapital- und Gewinnanteile, WPg. 1969, 1; Lanfermann/Stolberg, Zur Kapitalkonsolidierung bei gegenseitigen Beteiligungen, WPg. 1970, 353; Havermann, Methoden der Bil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Bilanzierung als Erwerbsvorgang

Rz. 317 [Autor/Zitation] Bei der Bilanzierung der statuswahrenden Anteilsaufstockung als Erwerbsvorgang sind die Vermögensgegenstände und Schulden des TU anteilig in Höhe der Zuerwerbsquote entsprechend der Neubewertungsmethode neu zu bewerten. Das gilt auch, wenn die Erstkonsolidierung nach der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 aF) erfolgt sein sollte und beibehalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Förderung der p... / b) Mindesteigenbeitrag

Ermittlung des Mindesteigenbeitrags: Die Zulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn der Berechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag zugunsten der begünstigten – maximal zwei – Verträge erbracht hat (§§ 86, 87 EStG). Zinsen und Erträge sind keine Beiträge. Der jährliche Mindesteigenbeitrag ermittelt sich wie folgt: 4 % der maßgebenden Einnahmen, max. 2.100 EUR, ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 5.3.1 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Zu den nachträglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten werden alle Maßnahmen an einem bestehenden Gebäude gerechnet, die dieses erweitert oder durch diese der ursprüngliche Zustand wesentlich verbessert wird. Von einer Erweiterung des bestehenden Gebäudes spricht man, wenn insbesondere folgende Baumaßnahmen vorgenommen werden: Vermehrung der Gebäudesubstanz durch Aufstockung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Endkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.5 Unentgeltliche Betriebsübertragungen

Rz. 155 Die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen war bis 1998 in § 7 EStDV geregelt. Durch Gesetz v. 24.3.1999[1] wurde die Regelung in § 6 Abs. 3 EStG übernommen. Die bisher für § 7 EStDV geltenden Grundsätze und die hierzu ergangene Rspr. gelten unverändert weiter (§ 6 EStG Rz. 175f.). § 6 Abs. 3 S. 1 EStG regelt die unentgeltli...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerliche Förderung des M... / 2.4 Neue Wohnung

Entsprechend der Förderabsicht werden nur neu geschaffene Wohnungen gefördert. Die Wohnung darf vorher nicht vorhanden gewesen sein. So werden Baumaßnahmen an bestehenden Wohnungen, beispielsweise Verlegungen und Erweiterungen von Wohnflächen nicht gefördert, da der Wohnraum bereits besteht. Eine neue Wohnung i. S. d. § 7b EStG entsteht, durch die Fertigstellung folgender Obj...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 2.4 Kritik

Rz. 24 Die Begriffe "Betriebsaufgabe" und "Betriebsveräußerung" sind unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks zu verstehen, d. h. im letztmöglichen Zeitpunkt die bisher nicht erfassten Wertsteigerungen im Betriebsvermögen zu besteuern (Vollständigkeitsprinzip, Rz. 1f., 13). Letztmöglicher Zeitpunkt ist der Augenblick, in dem der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Steuerliche H... / 3.3 Steuerbegünstigte Körperschaften

Grundsätzlich dürfen gemeinnützige Körperschaften ihre Mittel nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO nur für die in ihrer Satzung festgeschriebenen Zwecke verwenden. Erhielt die Körperschaft über eine Spendenaktion Mittel zur Hilfe von Betroffenen der Corona-Pandemie und verwendete diese entsprechend, so stand dies ihrer Steuerbegünstigung bis zum 31.12.2023 jedoch auch ohne Satzungsände...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working-Capital-Management:... / 2.2 Folgen mit Excel-Tool analysieren

Daher sollten Unternehmen ihre aktuellen Working-Capital-Strategien zumindest prüfen, mögliche (monetäre) Folgen berechnen und im Anschluss ggf. einen Teil der Strategien ändern. Mit dem zum Beitrag gehörenden Working-Kapital-Rechner lässt sich zumindest näherungsweise berechnen, welche Vorgehensweise welche Folgen hat. Der Rechner bietet die Möglichkeit, die Kosten der aktu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 2. Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 161 Ebenso wie die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wird auch ein entsprechender Vorgang in Bezug auf einen Mitunternehmeranteil von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Das gilt auch für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA[413] sowie für Anteile an einem der Ausübung selbstständiger Arbeit dienenden Vermögen i.S.v. § 18 Abs. 4 EStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / IV. Behaltensregelungen für Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 177 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[458] Rz. 178 Die Definition des Veräußer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / (3) Alterswertminderung

Rz. 247 Die Alterswertminderung ist durch einen Alterwertminderungsfaktor nach § 190 Abs. 6 BewG zu berücksichtigen.[365] Dieser bestimmt sich nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes zum Bewertungsstichtag und der in Anlage 22 zum BewG vorgegebenen wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer. Dabei wird von einer gleichmäßigen jährlichen Wertminderung ausgegangen. Danach wäre b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / (4) Kapitalisierung des Gebäudereinertrags

Rz. 230 Der sich nach Abzug der Bodenwertverzinsung ergebende Reinertrag des Gebäudes ist mit einem aus der Anlage 21 des Bewertungsgesetzes abzulesenden Vervielfältiger zu kapitalisieren, der vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer des Gebäudes abhängt (§ 185 Abs. 3 S. 1 BewG).[341] Rz. 231 Die Restnutzungsdauer bestimmt sich wiederum aus der wirtschaftlichen Ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2.4 Immaterielle Posten

Rz. 43 Liegen bei Baumaßnahmen weder die Voraussetzungen für einen Scheinbestandteil, eine Betriebsvorrichtung oder einen sonstigen Mietereinbau vor, kann auch wegen des fehlenden Ersatzanspruchs kein wirtschaftliches Eigentum des Mieters angenommen werden. Haben die angefallenen Aufwendungen keine unmittelbare sachliche Beziehung zum Betrieb des Mieters, d. h., handelt es s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.3 Sonderfall: Aufstockung der Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Erhöht ein Beschäftigter mit ungekürztem Anspruch auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile seine individuell vereinbarte Arbeitszeit, so führt dies nicht zu einer Verringerung der vollen kinderbezogenen Besitzstandszulage.[1] Praxis-Beispiel Teilzeitbeschäftigter mit vollem Anspruch auf kinderbezogene Entgeltbestandteile Ein das Kindergeld beziehender Beschäftigter war zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 1.3.1.2 Änderung des Beschäftigungsumfangs nach Überleitung in den TVöD

Reduzierung der Arbeitszeit Ändert sich zu einem späteren Zeitpunkt der Umfang der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit – wechselt ein bisher Vollzeitbeschäftigter in Teilzeit oder wird die Arbeitszeit einer Teilzeitkraft weiter vermindert –, so sind auch die kinderbezogenen Entgeltbestandteile entsprechend anzupassen. Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 TVÜ ist § 24 Abs. 2 TVöD / TV-L...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grundstücksaufwendungen, be... / 4 Wie Herstellungskosten von Erhaltungsaufwendungen abgegrenzt werden

Der Unterscheidung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen kommt eine immense Bedeutung zu und sie hat gravierende finanzielle Folgen: Liegen Herstellungskosten vor, müssen diese zwingend auf ein aktives Bestandskonto gebucht werden. Die Herstellungskosten werden über die Anlagenbuchführung erfasst. Handelt es sich demgegenüber bei den in Rede stehenden Aufwendu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Dacherneuerung, Herstellung... / 3.1 Wann nachträgliche Herstellungskosten vorliegen

Unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung liegen (nachträgliche) Herstellungskosten – neben Anbau und Aufstockung – auch vor, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bauteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden bzw. seine nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat.[1] Auf die tatsächliche ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Sonderabschreibung: Vorauss... / 3 Sonderabschreibungen sind nur in der Steuerbilanz möglich

Die 40 %ige Sonderabschreibung ist eine rein steuerliche Abschreibung gem. § 7g Abs. 5 und 6 EStG, die in einem Begünstigungszeitraum von maximal 5 Jahren beansprucht werden kann. Handelsrechtlich ist sie unzulässig. Mit der Sonderabschreibung wird steuerlich ein Teil der Abschreibung vorgezogen, sodass die Steuerbelastung niedriger ausfällt. Die 40 %ige Sonderabschreibung[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerbilanz nach EStG / 4.4 Verbindlichkeiten

Rz. 111 Handelsrechtlich sind Verbindlichkeiten eines Einzelunternehmers zu seinem Geschäftsvermögen zu rechnen, wenn sie durch den Betrieb des Handelsgewerbes verursacht oder von dem Unternehmer als betriebliche Verbindlichkeiten eingegangen worden sind. Beruhen sie auf Rechtsgeschäften des Unternehmers, besteht eine Vermutung dafür, dass sie zum Geschäftsvermögen gehören.[...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76f Zuschl... / 2.2 Rechtsfolge – Ermittlung von Entgeltpunkten – Höherwertung

Rz. 14 Ist eine Nachversicherung für den Soldaten auf Zeit wirksam durchgeführt, sind Zuschläge an Entgeltpunkten zu ermitteln. Rz. 15 Die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten erfolgt bei nachversicherten Soldaten auf Zeit aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Damit weicht § 76g von der Grundregel das §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Degressive Abschreibung bei... / 2.2 Wie hoch ist die degressive AfA?

Kennzeichnend für alle AfA-Methoden ist, dass unabhängig von der Wahl der AfA-Methode der Grundsatz der Verteilung der Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu beachten ist. Somit ist vor Bestimmung der jeweiligen AfA-Methode die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu ermitteln. Bei der degressiven AfA leitet sich die H...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3.1 Durchführung von neubaugleichen Sanierungen inkl. Dachgeschoss-Ausbau und Erweiterung von Wohnraum im 1. Förderweg

Die soziale Wohnraumförderung fördert auch die neubaugleiche Sanierungen von bestehenden Wohneinheiten sowie die Schaffung von neuem Wohnraum durch den Ausbau von Dachgeschossen oder durch die Aufstockung bestehender Gebäude. Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten der geförderten Wohnungen. Wie auch bei den Darlehen für Neubauten und den Ersterwerb setz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 3 Hs. 1 UmwStG)

Rz. 197 Nach dem Gesetzeswortlaut sind die "Anschaffungskosten" der eingebrachten Anteile zu erhöhen. Dieser Satz ist insoweit missverständlich, als nicht die Anschaffungskosten, sondern (nur) die Buchwerte der eingebrachten Anteile gemeint sein können, und als die eingebrachten Anteile überhaupt nicht mehr zum Betriebsvermögen der übernehmenden Gesellschaft gehören. Rz. 198...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.1 Aufstockung der Buchwertansätze (§ 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 182 § 23 Abs. 2 S. 1 UmwStG besagt lediglich, dass der versteuerte Einbringungsgewinn I im Wirtschaftsjahr des die Besteuerung des Einbringungsgewinns I auslösenden schädlichen Ereignisses als Erhöhungsbetrag anzusetzen ist, wenn bzw. soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind. Der erstmalige Ansatz des Erhöhungsbetrags soll ohne Auswirkung auf den Gewinn bleiben. Rz. 183 D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.3.2 Modifikation der Abschreibungsmodalitäten (§ 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 189 § 23 Abs. 3 S. 2 UmwStG legt fest, dass die Aufstockung für Zwecke der AfA zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in welches das schädliche Ereignis fällt, vorzunehmen und im Übrigen die weitere AfA wie im Fall einer "Aufstockung" auf einen Zwischenwert zu berechnen ist.[1] Rz. 190 einstweilen freimehr