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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / c) Gestaltungsmöglichkeiten/Missbrauchsvorschriften

Prof. Dr. Carsten Theile, Dr. Kai Behling
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Rz. 332

[Autor/Zitation]

Die nach DRS 23.171 zulässige Behandlung statuswahrender Auf- und Abstockungen als Kapitalvorgang könnte zu missbräuchlichen Regelungen verleiten:

Beispiel 1 (zur Abstockung):

MU besitzt 100 % der Anteile an TU und möchte diese mittelfristig veräußern. Es wird ein hoher Konzerngewinn erwartet, der aus bilanzpolitischen Gründen jedoch nicht gewünscht ist.

Daher veräußert MU erst eine Tranche über 49 % und kurze Zeit später die restlichen 51 %. Der Gewinn aus dem Verkauf der 49 % wird nicht ausgewiesen, sondern erfolgsneutral in das Konzerneigenkapital eingestellt (Rz. 329).

Beispiel 2 (zur Aufstockung):

MU zerlegt den Erwerb eines TU in zwei Tranchen: mit der beherrschungsbegründenden Tranche (51 %) ist ein GoF auszuweisen, bei der Aufstockung auf 100 % wird ein über den Buchwert der nbA hinausgehender Mehrpreis erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet (Rz. 312), um insofern künftig planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen zu vermeiden.

 

Rz. 333

[Autor/Zitation]

Um derartigen Gestaltungen vorzubeugen, enthält IFRS zumindest für den Abstockungsfall explizite Missbrauchsvorschriften, wonach separate Transaktionen dann zusammenzufassen sind, wenn ein sog. Gesamtplan vorliegt (IFRS 10.B97). Indizien für einen Gesamtplan sind ein identischer Zeitpunkt der Vereinbarungen oder dass in wirtschaftlicher Betrachtung eine Transaktion vorliegt oder dass einzelne Vereinbarungen ohne die jeweils andere nicht sinnvoll sind usw. (vgl. Theile/Behling in Theile/Dittmar, IFRS7, Rz. 40.80 ff.).

 

Rz. 334

[Autor/Zitation]

Für das HGB fehlen in DRS 23 explizite Missbrauchsklauseln, was aber nicht ausschließt, sie gleichwohl anzuwenden; zur Erhöhung der Rechtssicherheit wäre aber die Aufnahme einer konkreten Missbrauchsvorschrift in DRS 23 wünschenswert (vgl. Ebeling/Pauk...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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