Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Zuwendung durch den Gesellschafter/Wegfall Passivposten

Tz. 216 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verdeckte Einlagen verlangen eine Zuwendung des Gesellschafters (oder einer ihm nahe stehenden Pers) an die Kö. Nicht jeder gesellschaftsrechtlich veranlasste Wegfall eines Passivpostens stellt dabei eine Zuwendung dar; dazu s Tz 18. Dies gilt auch bei einem Pensionsverzicht. So beruht zB die (tw) Ausbuchung einer endgehaltsunabhängigen Pens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.6 Übertragung auf eine (Schwester-)Gesellschaft

Tz. 260 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 In letzter Zeit wird zur "Entsorgung" von Pensionszusagen häufiger die Möglichkeit genutzt, die Verpflichtung entgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen. Diese Variante hat den Vorteil, dass eine hohe Einmalzahlung bei frühzeitigem Versterben des Berechtigten für die Erben nicht verloren wäre, wie dies bei Zahlungen an extern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6.7 Weitere Alternativen

Tz. 264 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Außerdem sind weitere Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit einer Pensionszusage bei einer bevorstehenden Veräußerung der Anteile oder in einer wirtsch Krise der Kap-Ges umgehen kann: Verkauf des Betriebs bzw von Einzel-WG ("asset deal" statt "share deal"): In diesem Fall bleibt in der Kap-Ges nur der Veräußerungserlös aus dem Verkauf des Bet...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

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ZErb 03/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Anders/Gehle Zivilprozessordnung: ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen 81. Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79364-6, 179 EUR In der Reihe der ...mehr

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zfs 03/2023, Abwägung von T... / 1 Sachverhalt

[1] I. Die Klägerin ist die gesetzliche Krankenversicherung des Zeugen B., der am 28.4.2017 durch einen Hundebiss seines eigenen Rauhaardackels verletzt wurde. Unmittelbar vor dem Biss wurde der Hund durch ein vom Beklagten zu 1 gesteuertes Fahrzeug überfahren, dessen Halter der Beklagte zu 1 ist, und das bei der Beklagten zu 2 versichert ist. [2] Der Zeuge B. ist im Bereich ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umzug wegen Homeoffice als Werbungskosten

Leitsatz Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt. Eine solche Erleichterung kann auch anzunehmen sein, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Beendigung des Dienstverhältnisses auf Veranlassung des Arbeitgebers oder des Arbeitsgerichts

Rz. 45 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis wird auf Veranlassung des ArbG beendet (und damit eine tarifbegünstigte Entschädigung indiziert – > Rz 21), wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung gesetzt hat. Auf den bei § 3 Nr 9 EStG aF im Hinblick auf § 9 Abs 1 KSchG wesentlichen Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer weiteren Zusammenarbeit kommt es...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Form und Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses

Rz. 30 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Das Dienstverhältnis endet, sobald der ArbN nach den diesem zugrunde liegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen keine arbeitsrechtlichen oder – sofern ein Dienstverhältnis nach Arbeitsrecht nicht vorliegt (wie zB beim Vorstand einer AG) – keine bürgerlich-rechtlichen Leistungsansprüche mehr hat, sodass weitere Leistungen auf einem neuen Recht...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst a EStG

Rz. 60 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei Ablösung einer (Wieder-)Einstellungszusage ist die Tarifbegünstigung zu gewähren (BFH 210, 498 = BStBl 2006 II, 55 zum > Schadensersatz Rz 12, 22); uE ebenso für die Gegenleistung bei vertraglicher Aufhebung eines noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses. Ergänzend > Rz 71. Rz. 61 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Ist ein > Übergangsgeld arbe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Abfindung als ‚Entschädigung’

Rz. 21 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Eine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende > Einnahmen (> Rz 16, 17) sind Leistungen des ArbG wie eine Entlassungsabfindung, die der ArbN zum Ausgleich für die mit der Beendigung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes, erhält (vgl BFH 126, 399 = BStBl 1979 II, 155), denn eine...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Neuer Rechtsgrund für die Abfindung

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Entgangene oder entgehende > Einnahmen werden nur dann "ersetzt" iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG, wenn an die Stelle der bisher geschuldeten Leistung eine andere tritt. Diese Leistung muss auf einem anderen, eigenständigen und neu hinzukommenden Rechtsgrund beruhen (> Rz 16, 17). Damit die dem ArbN zufließende Abfindung nicht auf einer bereits be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Sonstige Bezüge bei ausgeschiedenen Arbeitnehmern

Rz. 45 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Erhält ein ArbN einen sonstigen Bezug, der dem > Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereits als ausgeschieden gemeldet worden ist (vgl § 39e Abs 4 Satz 5 EStG), muss das BZSt neue > Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Abruf bereitstellen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für den ehemaligen ArbG wird als Lohnsteuerabzugsmerkmal die Steuerklasse VI abg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Weitere Einzelfälle zu § 24 Nr 1 Buchst b EStG

Rz. 80 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 Buchst b EStG ist anwendbar, wenn eine Flugbegleiterin (> Fliegendes Personal) von dem ihr tarifvertraglich zustehenden Optionsrecht Gebrauch macht und gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis mit der Fluggesellschaft ausscheidet (BFH 147, 370 = BStBl 1987 II, 106). Ein vorzeitiges Ausscheiden wäre arbeitsrechtlich o...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Zusammenballung von Entschädigungen gemäß § 24 Nr 1, § 34 Abs 2 Nr 2 EStG

Rz. 96 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zu § 24 Nr 1 Buchst a und Buchst b EStG: "Außerordentlich" idS sind solche > Einkünfte (> Rz 10 ff) grundsätzlich nur dann, wennmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Weitere Einzelheiten zum Berechnungsschema

Rz. 29 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Berechnung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns: Anzusetzen sindmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Sonstige Bezüge bei Anwendung der Steuerklasse VI

Rz. 42 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Hat der ArbN dem ArbG seine > Lohnsteuerabzugsmerkmale schuldhaft (> Verschulden) nicht zugänglich gemacht oder eine Sperrung nach § 39e Abs 6 Satz 6 EStG beantragt, ist die Steuerklasse VI anzuwenden (§ 39c Abs 1 EStG und § 39e Abs 6 Satz 8 EStG; > Nichtverfügbarkeit der ELStAM). Außerdem ist die Steuerklasse VI idR maßgebend für die Berech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Sonstige Bezüge im Lohnkonto und der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 55 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Den erforderlichen Eintragungen im > Lohnkonto (vgl § 4 Abs 2 Nr 6 LStDV) entsprechen die Eintragungen auf der > Lohnsteuerbescheinigung (vgl § 41b EStG). Nettolohnzahlungen (allgemein > Nettolohn) sind stets mit dem Bruttobetrag anzugeben (> R 39b.9 Abs 4 LStR). Rz. 56 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Hat der ArbG die LSt von einem sonstigen Bezug...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Betroffener Personenkreis

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 In weiten Bereichen der beiden Rechtsgebiete werden Rechtsverhältnisse des gleichen Personenkreises geregelt. In allen Zweigen der SozVers sind Personen – idR Beschäftigte – kraft Gesetzes oder Satzung oder auch freiwillig versichert (§ 2 SGB IV). Beschäftigung idS ist die nichtselbständige Arbeit, besonders in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weitere Einzelfälle zu § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 89 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Bei ArbN ist es ohne Bedeutung, ob sie ihre Arbeitsleistung tatsächlich erbringen (vgl BFH 133, 375 = BStBl 1981 II, 707; > Arbeitslohn Rz 39). Deshalb können auch Gehaltsvorauszahlungen, die mehrere Jahre betreffen, tarifbegünstigt sein (BFH 99, 381 = BStBl 1970 II, 683). Als Vorauszahlung ist ebenfalls die Ablösung einer Werkspension bei E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Tarifermäßigung beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Rz. 125 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Außerordentliche Einkünfte iSv § 34 Abs 2 Nr 2 und Nr 4 EStG, die dem ArbN zusammengeballt zufließen (> Rz 128), sind beim LSt-Abzug regelmäßig als > Sonstige Bezüge zu behandeln (§ 39b Abs 3 Satz 9 EStG); davon darf der ArbG grundsätzlich nicht abweichen (kein Wahlrecht; zur Ausnahme > Rz 130). Der ArbG hat eine die Progressionswirkung des...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Voraussetzungen der Tarifermäßigung für eine Entlassungsabfindung

Rz. 20 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Als tarifbegünstigte Entschädigungen iSv § 24 Nr 1 Buchst a EStG kommen insbesondere an > Arbeitnehmer gezahlte Entlassungsabfindungen in Frage. Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung der Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG ist hier, dassmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.1.1 Anstellungsvertrag mit beherrschendem Gesellschafter

Im Fall von beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern erkennt das Finanzamt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH mit den entsprechenden steuerlichen Folgen nur an, wenn der Leistungsaustausch auf einer klaren, im Voraus zivilrechtlich wirksamen getroffenen Vereinbarung beruht und tatsächlich so durchgeführt wird (sog. Durchführungsgebot). Prax...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.1 Anstellungsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers

Die Bestellung und die Anstellung eines Geschäftsführers sind 2 getrennte Vorgänge: Ein ordnungsgemäß zustande gekommener und förmlich protokollierter Gesellschafterbeschluss über die Bestellung des Geschäftsführers. Die Umsetzung des Beschlusses in einen Anstellungsvertrag. Zivilrechtlich sind die GmbH und ihr(e) Gesellschafter eigenständige Rechtssubjekte; das Steuerrecht fol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 1.2 Betriebsfortführung

Der Pächter führt den Betrieb auf eigene Gefahr und Rechnung weiter; er ist dem Verpächter zur Zahlung des vereinbarten Pachtzinses verpflichtet.[1] Oftmals gehen in der Praxis auch alle Verträge auf den Pächter über. Für bestehende Verträge bzw. rechtliche Beziehungen, wie z. B. den Versicherungsschutz, ist dies meist zweckmäßig, jedoch nicht zwingend, sondern nur nach Wuns...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen für eine Tarifermäßigung

Rz. 75 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Tarifbegünstigt kann auch eine Entschädigung sein, die für die Aufgabe oder die Nichtausübung einer Tätigkeit, für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung oder einer Anwartschaft auf eine solche gewährt wird (§ 24 Nr 1 Buchst b EStG). Die Rechtsprechung grenzt diesen Tatbestand von dem des § 24 Nr 1 Buchst a EStG (> Rz 10 ff) wie folgt ab: Rz. 7...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr 1 Buchst a EStG)

Rz. 15 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 § 24 Nr 1 EStG setzt gleichermaßen für alle Fallgruppen (> Rz 10) eine "Entschädigung" voraus. Darum handelt es sich, wenn die zu besteuernde Einnahme unmittelbar dazu bestimmt ist, einen finanziellen Nachteil – der Begriff "Schaden" kann uE irreführend sein, soweit der > Schadensersatz unbesteuert bleibt (> Rz 122) – auszugleichen, den der ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Tarifermäßigung bei der Veranlagung durch das Finanzamt

Rz. 120 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die ESt auf Einkünfte iSv § 34 Abs 2 EStG, die zusammengeballt zufließen und deshalb außerordentlich sind (> Rz 95 ff), beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der ESt für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zvE) und der ESt für das verbleibende zvE zuzüglich eines Fünftels dieser Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Begriff der sonstigen Bezüge

Rz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 Ein sonstiger Bezug ist der > Arbeitslohn, der nicht als laufender Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) gezahlt wird (§ 38a Abs 1 Satz 3 EStG; > R 39b.2 Abs 2 LStR). Zu den Ursachen dieser unterschiedlichen Behandlung > Rz 2. Bei sonstigen Bezügen im steuerrechtlichen Sinn handelt es sich idR um Teile des Arbeitslohns, die nicht in aufeinander folg...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sowjetunion

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) bestand bis Ende 1991 aus den jetzt unabhängigen Staaten > Armenien, > Aserbaidschan, > Estland, > Georgien, > Kasachstan, > Kirgisistan, > Lettland, > Litauen, > Moldau, > Russland, > Tadschikistan, > Turkmenistan, > Ukraine, > Usbekistan und > Weißrussland. Russland betrachtet sich als ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Voraussetzungen der Tarifermäßigung

Rz. 85 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 > Einkünfte, mit denen eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, werden im Jahr des Zuflusses mit den gewöhnlichen Steuersätzen besteuert. Hierbei kann es aber infolge der progressiven Gestaltung des Steuertarifs zu unbilligen Steuerbelastungen kommen, wenn diese Einkünfte, die wirtschaftlich in mehreren Jahren erdient worden sind, zusammeng...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zusammenballung von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten gemäß § 34 Abs 2 Nr 4 EStG

Rz. 117 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Auch die Vergütung – bei einem ArbN: Entlohnung – für die mehrjährige Tätigkeit (> Rz 85 ff) muss zusammengeballt zufließen, weil nur das die Tarifermäßigung rechtfertigt (> Rz 95). Auch hier ist uE die Zusammenballung in zwei Schritten zu prüfen (> Rz 97 ff, > Rz 110 ff). Das bedeutet 1. Zufluss in demselben VZ und 2. eine durch die besond...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Vereinbarungen über zu erbringende Arbeitsleistungen

Individuelle Vereinbarung ...: Der unmittelbare Zusammenhang der Fahrzeugüberlassung der Arbeitsleistung ergebe sich, wie der BFH noch einmal bestätigte, daraus, dass die Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Anstellungsvertrags individuell vereinbart werde.[72] Der bloße Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis genüge nicht.[73] ... liegt vor: Diese individuelle Vereinbarung sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / bb) ... muss aber festgestelltermaßen mit der Leistung des Arbeitgebers verknüpft sein

Verknüpfung erforderlich: Leistung und Gegenleistung müssen aber natürlich auch im Fall der Arbeitsleistungen so miteinander verknüpft sein, dass ein bestimmter Teil der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit als Gegenleistung für die Leistung angesehen werden kann, die der Arbeitgeber ihm erbringt.[35] So auch der GA: So wies auch der Generalanwalt darauf hin, dass eine entgelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Neuigkeiten

Bestätigung des UStAE: Mit Blick auf die bisherige Sichtweise in Deutschland zur "Fahrzeugüberlassung gegen Arbeitsleistung" kann man wohl festhalten, dass sie zunächst einmal weiterhin Bestand hat. Tauschumsätze lt. EuGH: Die Überlassung eines Firmenfahrzeugs zur privaten Nutzung kann einen tauschähnlichen Umsatz u.a. dann darstellen, wenn der Arbeitnehmer hierfür seine Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kann zwar Gegenleistung sein, ...

Arbeitsleistung ...: Der Gerichtshof geht zwar in seiner Rechtsprechung davon aus, dass die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers potentiell eine Gegenleistung im Sinne eines entgeltlichen Umsatzes sein kann. Das hat er u.a. in seinen Entscheidungen Fillibeck und Medicom bestätigt.[32] ... kommt selbstverständlich als Gegenleistung in Betracht: Dass auch die Arbeitsleistung ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 72a Tätigk... / 2.2 Vorlage eines Führungszeugnisses

Rz. 6 Gemäß Satz 2 soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Einstellung und anschließend in regelmäßigen Abständen von seinen Mitarbeitern die Vorlage eines Führungszeugnisses abverlangen. Das vorzulegende erweiterte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG wurde mit dem am 1.5.2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregiste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 219a Deutsc... / 2.2 Rechtsnachfolge (Abs. 2)

Rz. 8 Der GKV-Spitzenverband ist Rechtsnachfolger der DVKA nach § 219a in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung. Zu Betriebsübergang bzw. Übergang des Personals verweist Abs. 2 auf § 613a BGB (Rechte und Pflichten bei rechtsgeschäftlichem Betriebsübergang), der entsprechend Anwendung findet. Die Arbeitsverträge gehen dadurch kraft Gesetzes auf die Nachfolger über. Bestehe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 2 Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Verletzung des Arbeitsvertrags

§ 611 BGB "Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag", der die Grundpflichten der Arbeitsvertragsparteien regelt, sagt nichts zum Thema "Arbeitsschutz". Die Rechtsprechung hat jedoch neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Vergütung) eine große Zahl von "Nebenpflichten" definiert, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. So hat der Arbeitgeber ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 8 Verpflichtung zum Schadensersatz

Entsteht dem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen durch den Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften ein Schaden, so kann der Schadensverursacher verpflichtet sein, diesen zu ersetzen. Im Arbeitsverhältnis gilt jedoch nach der Rechtsprechung ein Haftungsprivileg, nach dem der Arbeitnehmer nur Schäden zu ersetzen hat, die er grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt. Bei Persone...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.1 Vereinbarung einer Mindestdauer

Rz. 21 Treffen die Parteien eine Vereinbarung, wonach das Arbeitsverhältnis mindestens für einen bestimmten Zeitraum, z. B. für 6 Monate, bestehen soll, handelt es sich nicht um einen befristeten Arbeitsvertrag. Dadurch wird vielmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, das innerhalb der Mindestzeit nicht ordentlich gekündigt werden kann.[1] Gleiches gilt, wenn ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.1 Kalendermäßige Befristung

Rz. 6 Eine kalendermäßige Befristung des Arbeitsvertrags liegt vor, wenn sich das Vertragsende aus der vertraglichen Vereinbarung mithilfe eines Kalenders ermitteln lässt. Dabei kann im Vertrag das Datum des Vertragsendes genannt sein (z. B. 31.12.2020). Es kann auch eine bestimmte Zeitdauer vertraglich festgelegt werden, sofern sich der Zeitpunkt des Vertragsendes daraus zw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 3.2 Zweckbefristung

Rz. 17 Bei der Zweckbefristung ergibt sich die Befristung aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der Arbeitsleistung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn die Parteien die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Eintritt eines künftigen Ereignisses abhängig machen, dessen Eintritt sie für gewiss halten; ungewiss ist nur, zu welchem Zeitpunkt das Ereignis eintreten wird.[1] So ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.3 Doppelbefristung

Rz. 26 Eine sog. Doppelbefristung ist die Kombination von Zweckbefristung und Zeitbefristung. Diese Vertragsgestaltung ist in der Praxis häufig anzutreffen in Vertretungsfällen, wobei der Arbeitnehmer eingestellt wird bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit durch den Vertretenen, längstens aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie enthält 2 Beendigungstatbestände, die auf unt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 4.2 Vereinbarung einer Höchstdauer

Rz. 23 Eine Höchstdauer ist vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen soll, aber eine vorherige ordentliche Kündigung möglich ist. Dabei muss die ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht unbedingt ausdrücklich vereinbart sein. Es genügt, wenn sich ein entsprechender Vertragswille der Parteien aus den Umständen ergibt.[1] Das wird zum Te...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr