Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.9 Wiederaufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Die Wiederaufnahme eines ruhenden Arbeitsverhältnisses, etwa die Rückkehr nach der Elternzeit (§ 15 BEEG) ist keine Einstellung (BAG, Urteil v. 5.4.2001, 2 AZR 580/99 [1]). Wurde jedoch das Arbeitsverhältnis beendet, ist die erneute Arbeitsaufnahme beteiligungspflichtig. Eine beteiligungspflichtige Einstellung liegt vor, wenn mit einem Arbeitnehmer während der Elternze...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.1 Betriebsübergreifende Versetzung

Rz. 84 Ein Arbeitnehmer wird stets in einem anderen Arbeitsbereich tätig, wenn er seine Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb erbringen soll (BAG, Beschluss v. 19.2.1991, 1 ABR 21/90 [1]). Die Voraussetzungen des betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs sind daher dann erfüllt, wenn die Zuweisung voraussichtlich länger als einen Monat andauern soll oder die Arbei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 7 Arbeiten 4.0 aus psychologischer Sicht

So sehr die Freiheiten, die mit Arbeiten 4.0 einhergehen können, verlocken, so bedacht muss man mit ihnen umgehen. Wie eingangs erwähnt, wird es in der Arbeitswelt 4.0 Gewinner und Verlierer geben. Die Veränderungen haben nicht nur Auswirkungen auf die Neuorganisation von Arbeit, sondern auch Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen, die sich in dieser Arbeits...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.10 Verstöße gegen untergesetzliche Vorschriften

Rz. 125 Die Versetzung eines Arbeitnehmers verstößt nicht gegen eine gerichtliche Entscheidung i. S. v. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG, wenn der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer zu den bestehenden vertraglichen Bedingungen zu beschäftigen, ohne dass der Inhalt der Arbeitsaufgaben des Arbeitnehmers Streitgegenstand gewesen wäre (BAG, Beschluss v. 26.10.2004, 1 AB...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Auswirkungen auf die personellen Maßnahmen

Rz. 156 Einstellungen sind individualrechtlich zunächst voll wirksam, soweit die Zustimmung vom Betriebsrat nicht erteilt und vom Arbeitsgericht nicht ersetzt ist.[1] Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer in diesem Fall nicht beschäftigen, wobei der Arbeitnehmer jedoch gem. § 615 BGB den Entgeltanspruch auch für die Zeit der Nichtbeschäftigung behält (BAG, Urteil ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5.1 Änderung des Arbeitsbereichs

Rz. 75 Das Betriebsverfassungsgesetz definiert selbst nicht, was unter einem Arbeitsbereich zu verstehen ist. "Arbeitsbereich" sind Aufgabe und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie die Art seiner Tätigkeit und ihre Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs. Der Begriff ist räumlich und funktional zu verstehen. Er umfasst neben der Arbeitsleistung auch die Art der Tätigke...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.2 Gemeinsamer Betrieb

Rz. 7 Führen mehrere Unternehmen mit i. d. R. weniger als 21 Arbeitnehmern einen gemeinsamen Betrieb [1] mit i. d. R. mehr als 20 Arbeitnehmern, stehen dem Betriebsrat in dem gemeinsamen Betrieb die Beteiligungsrechte nach §§ 99 ff. BetrVG zu, nicht jedoch den Betriebsräten in den jeweiligen Betrieben der einzelnen Unternehmen.[2] § 99 BetrVG stellt ausschließlich auf das Unt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.8 Veränderung der Arbeitszeit

Rz. 27 Einstellung und auch Versetzung sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern (str.; BAG, Beschluss v. 16.7.1991, 1 ABR 71/90 [1]; BAG, Urteil v. 25.10.1994, 3 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.6 Gefahr für den Betriebsfrieden (Nr. 6)

Rz. 144 Dieser Zustimmungsverweigerungsgrund kommt in erster Linie bei einer Einstellung oder beim Wechsel eines Arbeitnehmers in einen anderen Betrieb in Betracht. Aber auch bei der innerbetrieblichen Versetzung kann ein beachtlicher Grund zur Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats gegeben sein. Eine wirksame Zustimmungsverweigerung setzt jedoch voraus, dass der Betri...mehr

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Warum sollte bei PSA auf de... / Zusammenfassung

Überblick PSA, die nicht passt, die nicht geeignet ist, die nicht auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst ist, kann zu Gesundheitsschäden führen oder Ursache für einen Arbeitsunfall darstellen. Daher fordert der Gesetzgeber, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern PSA bereitstellt, die über das verfügt, was allgemein unter dem Begriff Tragekomfort zusammengefasst wird...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.3 Beschäftigung anderer Personen

Rz. 19 Für eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, die darauf abstellt, dass ein arbeitstechnischer Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit verwirklicht wird (vgl. BAG, Beschluss v. 8.11.2016, 1 ABR 57/14 [1]), ist es nicht entscheidend, welcher Art das Rechtsverhältnis ist, in dem die Personen zum Betriebsinhaber stehen. Eine Einstellung nach § 99 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Verfahren nach gerichtlicher Entscheidung

Rz. 59 Ersetzt das Arbeitsgericht, das Landesarbeitsgericht oder das BAG die Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach formeller Rechtskraft der Entscheidung innerhalb von 2 Wochen kündigen; eine vorher erklärte Kündigung ist unheilbar nichtig. [1] Die formelle Rechtskraft tritt mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein. Für eine Versetzung gilt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.1 Begriff

Rz. 68 Der betriebsverfassungsrechtliche Begriff der Versetzung in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist versteckt in § 95 Abs. 3 BetrVG definiert, der sich primär mit den Auswahlrichtlinien befasst. Danach ist Versetzung im Sinne dieses Gesetzes die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer eines Monats überschreitet oder die mit einer erheblichen Änder...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.7 Ausnahmen von der Beteiligungspflicht

Rz. 96 Nach § 95 Abs. 3 Satz 2 BetrVG gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung, wenn Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden. Maßgebend ist also nicht, ob ein Arbeitgeber nach dem Vertragsinhalt des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel verlangen kann,...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.8 Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung und Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 48 Wird ein Arbeitnehmer von einer für den Betrieb geltenden Vergütungsordnung erfasst, ist der Arbeitgeber zur Eingruppierung des Arbeitnehmers und zur Beteiligung des Betriebsrats verpflichtet (BAG, Beschluss v. 23.11.1993, 1 ABR 34/93 [1]). Der Betriebsrat hat ein Beteiligungsrecht, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierungsentscheidung entweder trifft oder unterlässt, ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.5 Fehlende Ausschreibung im Betrieb (Nr. 5)

Rz. 142 Der Betriebsrat kann bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes, bei Umgruppierungen und Versetzungen seine Zustimmung verweigern, wenn eine nach § 93 BetrVG erforderliche Ausschreibung im Betrieb unterblieben ist. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, dass frei werdende oder neu geschaffene Stellen innerhalb des Betriebes ausgeschrieb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Begriff

Rz. 55 Umgruppierung i. S. v. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG ist die Änderung der Einreihung des Beschäftigten in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung (BAG, Beschluss v. 19.4.2012, 7 ABR 52/10 [1]). Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1.1 Deutsche Vorsteuer: Erst nach Kontrolle als Vorsteuer buchen

Ist in der Eingangsrechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen, sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug in der Kreditorenbuchhaltung vor der Buchung der Steuer auf dem Vorsteuerkonto zu prüfen. Hier kann anhand folgender Checkliste vorgegangen werden, wobei die genannten Voraussetzungen insgesamt erfüllt sein müssen:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.6 Aufstieg zum AT-Angestellten

Rz. 65 Steigt ein Arbeitnehmer zum AT-Angestellten auf und besteht für diesen Personenkreis kein differenziertes betriebliches Vergütungsschema, ist diese Maßnahme entgegen der Auffassung des BAG (BAG, Beschluss v. 17.6.2008, 1 ABR 37/07 [1]; Beschluss v. 31.10.1995, 1 ABR 5/95 [2]) und weiten Teilen der Literatur[3] keine beteiligungspflichtige Umgruppierung. Der Arbeitnehmer...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Unternehmens- und konzernbezogene Maßnahmen

Rz. 13 Werden – wie vielfach üblich – Personalentscheidungen auf Unternehmens- oder Konzernebene getroffen, bleibt für die betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung gleichwohl der für den einzelnen Betrieb gewählte Betriebsrat zuständig. Wird ein Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens oder auch – soweit dies arbeitsvertraglich möglich ist – des Konzerns versetzt, bedarf es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.6.2 Räumliche Versetzung

Rz. 88 Eine räumliche Versetzung liegt regelmäßig in einem Ortswechsel. Die Zuweisung eines anderen Arbeitsorts ist mit Ausnahme von Bagatellfällen stets die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs. Ein Ortswechsel liegt immer vor, wenn die Arbeitsleistung in einer anderen geografischen Gemeinde erbracht werden soll oder ein Wechsel von einem Betriebsteil zu einem anderen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.2.1 Änderung einer Vergütungsordnung

Rz. 58 Eine Vergütungsordnung ändert sich, weshalb alle Arbeitnehmer ohne Änderung der tatsächlichen Tätigkeit neu eingruppiert werden müssen (BAG, Beschluss v. 9.3.1993, 1 ABR 48/92; BAG, Beschluss v. 18.1.1994, 1 ABR 42/93 [1]; BAG, Beschluss v. 10.12.2002, 1 ABR 27/01 [2]). Praxis-Beispiel Neue Lohn- und Gehaltsgruppeneinteilung; Neufassung oder Vermehrung der allgemeinen Tä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.7 Vorliegen dringender betrieblicher Gründe

Rz. 31 Eine betriebsübergreifende Versetzung ist nur möglich, wenn diese aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist (§ 103 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). In welchen Fällen diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist im Gesetz nicht geregelt. Da für die Versetzung "betriebliche" Gründe vorliegen müssen, scheidet eine Versetzung aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen aus. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 8 Arbeiten 4.0: Chancen und Risiken

Vergleicht man die Chancen und Risiken einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt mit geänderten Wertevorstellungen und Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern miteinander, so lassen sich Vor- und Nachteile einander wie folgt gegenüberstellen:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Selbs... / 2 Rentenversicherung

Zu den versicherungspflichtigen Selbstständigen gehören unter den Voraussetzungen des § 2 Satz 1 Nrn. 1-9 SGB VI [1]: selbstständige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen; selbstständige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.5.2 Voraussichtliches Überschreiten der Monatsfrist

Rz. 78 Bei der Zeitprognose, also der Frage, ob die Zuweisung "voraussichtlich" die Dauer eines Monats überschreitet, ist eine objektive Betrachtung der wahrscheinlichen Dauer vorzunehmen.[1] Ergibt diese, dass die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs – ohne erhebliche Änderung der Arbeitsumstände – kürzer als ein Monat ist, entfällt das Beteiligungsrecht des Betriebsrats...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.3 Maßgebender Zeitpunkt

Rz. 8 Bei der Ermittlung der regelmäßigen Arbeitnehmerzahl[1] ist nicht die zufällige tatsächliche Beschäftigtenzahl zum Zeitpunkt der vorgesehenen personellen Einzelmaßnahme maßgeblich, sondern die normale Arbeitnehmerzahl des Betriebs, d. h. diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist. Insofern bedarf es eines Rückblicks auf die bisherige...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.1.6 Verstoß gegen Pflichten des Arbeitgebers aus SGB IX

Rz. 119 Nach § 164 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden können. Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen diese Pflichten begründet ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zwar bei Einstellungen, nicht aber bei Versetzungen (BAG, Beschluss...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.1 Entwicklung der Arbeit

Arbeitsformen und Arbeitsbedingungen entwickelten sich im historischen Kontext immer in Stufen und waren von jeher gekoppelt an technische Entwicklungen, welche insbesondere die industrielle Fertigung stark beeinflussten. Diese Evolutionen hatten immer auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen und führten zu solch großen Veränderungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes

Rz. 1 Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist öffentlich-rechtlicher Natur. Die Einhaltung der Vorschriften stellt damit eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind weder aufgrund beidseitiger Vereinbarung abdingbar, noch kann der Arbeitnehmer auf sie einseitig verzichten. Damit handelt es sich um zwingendes Arbeitnehme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.1 Begriff

Rz. 17 Der Begriff der Einstellung ist im Gegensatz zu dem der Versetzung (§ 95 Abs. 3 BetrVG) nicht gesetzlich definiert. Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des BAG vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Folgen bei Verstoß gegen Vorgaben aus ArbZG

Rz. 9 Der Arbeitgeber ist öffentlich-rechtlich verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die Aufsichtsbehörde kontrolliert nach § 17 ArbZG. Daraus ergibt sich auch eine arbeitsvertragliche Pflicht und damit korrespondierend ein arbeitsvertraglicher Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung der Schutzvorschri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4 Individualrechtliche Versetzungsmöglichkeit

Rz. 27 Weitere Voraussetzung für die Versetzung eines Funktionsträgers ist, dass der Arbeitgeber hierzu kraft seines Direktionsrechts (§ 106 GewO) berechtigt ist.[1] Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn der Arbeitsvertrag des betroffenen Arbeitnehmers eine unternehmensbezogene Versetzungsklausel enthält. Rz. 28 Ist vertraglich keine Versetzungsmöglichkeit vorgesehen, bedarf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4.2 Recht zur Arbeitsverweigerung bei fehlender Zustimmung des Betriebsrats

Rz. 71 Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, einer ohne Beteiligung des Betriebsrats ausgesprochenen Versetzung Folge zu leisten. Das Mitbestimmungsrecht bei der Versetzung dient auch dem Schutz des von der Versetzung betroffenen Arbeitnehmers (vgl. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG). Die fehlende Zustimmung des Betriebsrats hat daher zur Folge, dass die Versetzung auch individual...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Ereignisse während des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 55 Erteilt der Betriebsrat im Laufe des Zustimmungsersetzungsverfahrens die zunächst verweigerte Zustimmung, ist das Beschlussverfahren in der Hauptsache erledigt. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die Kündigung unverzüglich aussprechen, nachdem er von der nachträglichen Zustimmung Kenntnis erlangt hat. Endet in einem solchen Fall das Arbeitsverhältnis des zu kündigend...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 2.2 Neue Bedürfnisse von Unternehmen und Beschäftigten

Arbeit und Arbeiten 4.0 haben auch mit einem Wertewandel zu tun. Sowohl bei Unternehmen als auch bei Arbeitnehmern lassen sich Veränderungen hinsichtlich ihrer Flexibilitätsanforderungen und -bedürfnisse feststellen. Bedürfnisse von Unternehmen Betriebliche Flexibilitätserfordernisse ergeben sich aus den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese zwingen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.5 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 23 Bei der Fortsetzung eines Arbeitsverhältnisses wird eine mitbestimmungspflichtige Einstellung angenommen, wenn der Fortsetzung jeweils eine neue Arbeitgeberentscheidung zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Beschäftigung über die vertraglich vereinbarte oder tarifliche Altersgrenze hinaus (BAG, Beschluss v. 10.3.1992, 1 ABR 57/91 [1]). Dies gilt auch bei vereinbartem Hinaussc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 3.7 Hauptabschnitt 10: "Verbesserung"

Im Fokus des letzten Hauptabschnitts der ISO 9001:2015 steht die Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems sowie der Produkte und Dienstleistungen der Organisation. Einen Schwerpunkt bildet hier der Umgang mit Reklamationen und die dauerhafte Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems. Der Hauptabschnitt 10 der ISO 9001:2015 enthält folgende Unterabschnitte:mehr

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Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 5 Mitarbeiterführung 4.0

Geänderte Arbeitsbedingungen und neue Arbeitsweisen erfordern auch eine andere Form der Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten und ihren Vorgesetzten. Wenn Führungskräfte ihre Mitarbeiter nicht mehr täglich face-to-face erleben, müssen sie anders kommunizieren, anweisen und die Leistungserbringung kontrollieren und steuern. Auch Beschäftigte müssen umdenken, wenn sie mit ihre...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 Sonstige Mitteilungspflichten

Rz. 107 Dem Betriebsrat sind der Name, die genauen Personalien, die vorgesehene Eingruppierung, Zeitpunkt der Maßnahme, alle Umstände über die persönliche und fachliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz sowie eventuelle betriebliche Auswirkungen mitzuteilen. Dies gilt sowohl für vom Bewerber eingereichte als auch für vom Arbeitgeber ermittelte Angaben. Rz. 107a Gelten...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1.7 Versetzung

Rz. 26 Eine Einstellung (im Hinblick auf den neuen Betrieb) liegt auch vor, wenn ein bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehender Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb des Arbeitgebers versetzt wird.[1] Die Rückkehr des betroffenen Arbeitnehmers in den abgebenden Betrieb ist beteiligungsfrei, wenn sie bereits beim Betriebswechsel Gegenstand des durchgeführten...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 104 BetrVG regelt einen Sondertatbestand der Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Nach dieser Vorschrift kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entfernung (Entlassung oder Versetzung) betriebsstörender Arbeitnehmer verlangen. Andere konkrete personelle Maßnahmen, so etwa die Entziehung der Personalführungsfunktion, kann der Betriebsrat vom A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Gegenstand der Mitteilungspflicht

Rz. 2 Die Mitteilungspflicht besteht bei Einstellungen und personellen Veränderungen. Der Begriff der Einstellung ist derselbe wie bei § 99 BetrVG (vgl. dort). Wird ein Arbeitnehmer zum leitenden Angestellten befördert, etwa durch Erteilung einer Prokura, dann richtet sich die Beteiligung des Betriebsrats nicht nach § 99 BetrVG, sondern nach dieser Vorschrift.[1] Rz. 3 "Perso...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift ermöglicht dem Arbeitgeber, angesichts des in zeitlicher Hinsicht nicht einschätzbaren Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, personelle Maßnahmen vorläufig durchzuführen, sofern dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist. Rz. 2 Da § 100 BetrVG eine Spezialregelung zur vorläufigen Durchführung einer personellen Einzelmaßnahme ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Rechtswirkungen der gerichtlichen Entscheidung

Rz. 33 Unterliegt der Arbeitgeber mit beiden Anträgen oder nur mit dem Feststellungsantrag, endet kraft Gesetzes die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung (§ 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) und darf ab diesem Zeitpunkt nicht weiter aufrechterhalten werden (§ 100 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Eine Kündigungserklärung ist nicht erforderlic...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.1 Antrag auf Zustimmungsersetzung

Rz. 154 Will er die Zustimmungsverweigerung nicht hinnehmen, muss er gem. § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung des Betriebsrats zu ersetzen, wenn er die Maßnahme dennoch durchführen will. Er darf die Maßnahme, wenn sie nicht ausnahmsweise gem. § 100 BetrVG vorläufig zulässig ist, zunächst nicht durchführen. Er würde sich sonst einem Aufhebungsver...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Sonn- und Feiertagsruhe, § 1 Nr. 2

Rz. 7 Gemäß § 1 Nr. 2 ist die Festlegung der Sonn- und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer ebenfalls vom Schutzzweck erfasst. Der Wortlaut entspricht dem des Art. 139 WRV, der nach Art. 140 GG Bestandteil der Verfassung ist. Für die Frage, ob Feiertage staatlich anerkannt sind, ist auf die entsprechenden Lande...mehr