Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Lohnzahlung durch Dritte (§ 38 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der Zahlung von Lohn durch Dritte ist danach zu unterscheiden, ob der ArbG den Dritten nur als reinen Leistungsmittler für die Zahlung des Lohns an seinen ArbN eingesetzt hat (unechte Lohnzahlung) oder ob es sich um eine echte Lohnzahlung des Dritten (Drittlohn) handelt. Instruktiv zur Abgrenzung anhand des Beispiels der Zahlung von Prov...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 4 Der nach § 1782 Berufene hat nach § 1783 grds ein Recht darauf, als Vormund bestellt zu werden, soweit er für dieses Amt nicht iSd § 1784 ungeeignet ist oder kraft Gesetzes Amtsvormundschaft (§ 1786) eintritt. Der Berufene ist übergangen, wenn sein Antrag, als Vormund bestellt zu werden, zurückgewiesen oder eine andere Person als Vormund bestellt wird, unabhängig davon,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Einzelfälle.

Rn 6 Die Klage eines Botschaftsangestellten auf Zahlung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Vergütung berührt nicht den Kernbereich hoheitlicher Betätigung, sondern lediglich fiskalische Interessen (LAG München IPRspr 09 Nr 165). Nicht hoheitlich ist zB eine Beschäftigung als Aufzugsmonteur (BAGE 87, 144) oder die dem AN übertragene Aufgabe der Sicherung von Botschafts- oder ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Ausnahmen von der optionspreistheoretischen Bewertung

Tz. 75 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Es besteht kein Zweifel, dass der IASB eine konsistente Anwendung des beizulegenden Zeitwertes verlangt (vgl. Küting/Dürr, WPg 2004, S. 612). Daher ist festzuhalten, dass generelle Vorbehalte bezüglich einer zuverlässigen Bewertbarkeit der Eigenkapitalinstrumente nicht von der Pflicht zur Anwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle entb...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Steuerabgrenzung

Tz. 225 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IAS 12.68A ff. befasst sich speziell mit der Bildung latenter Steuern im Zusammenhang mit anteilsbasierten Vergütungen. Eine Steuerabgrenzung wird dann notwendig, wenn zwischen dem steuerlich abzugsfähigen Betrag und dem im IFRS-Abschluss erfassten Betrag zeitliche Verwerfungen (temporäre Differenzen) auftreten. Tritt der durch die Minderung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkennungsversagungsgründe (Art 22 und 23).

Rn 4 Die Gründe für die Nichtanerkennung einer Entscheidung sind für Ehesachen in Art 22 und für Sachen betreffend die elterliche Verantwortung in Art 23 abschließend katalogisiert. Aus dem Wortlaut dieser Vorschriften (›wird nicht anerkannt‹) folgt, dass die Anerkennungshindernisse vAw zu prüfen sind. Die Kataloggründe werden aber in Ehesachen durch die Nachprüfungsverbote ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vorbefasstheit.

Rn 21 War ein Richter mit dem Prozessstoff schon vorher befasst, führt dieses unter den Voraussetzungen des § 41 Nr 4–6 unmittelbar zum Ausschluss (§ 41 Rn 27 ff). Ob sonstige Vorbefasstheit eine Ablehnung des Richters wg Besorgnis der Befangenheit rechtfertigt, ist im Einzelfall umstr, da die genannten Ausschlussgründe abschließend sind (allgM) und deswegen besondere Gründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag der Verwaltungsbehörde (Abs 1).

Rn 3 Die Antragsbefugnis der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus § 1316 I Nr 1 BGB. Danach ist die Verwaltungsbehörde befugt bei Verstoß gegen § 1303 S 1 BGB (Erfordernis der Ehemündigkeit), § 1304 BGB (keine Eheschließung durch einen Geschäftsunfähigen), § 1306 BGB (Verbot der Doppelehe oder Lebenspartnerschaft), § 1307 BGB (Verbot der Eheschließung unter Verwandten), § 1311...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nicht leistungsbezogene Nebenpflichten/Schutzpflichten.

Rn 30 Vertragliche Fürsorgepflichten iSd § 241 II betreffen den Schutz des Bestellers (zB bei Beförderungsverträgen, aber auch Bau- und Architektenverträgen), seines Eigentums und Vermögens sowie uU den Schutz dritter Personen. Dazu gehören Familienangehörige des Bestellers (BGH BB 94, 1455 [BGH 28.04.1994 - VII ZR 73/93]), dessen Mitarbeiter und sonstige Betriebsangehörige ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bereits kurz vor dem leider viel zu frühem Tod des Begründers dieses Werkes, Herrn Hans-Georg Reuber, hat dieser das Werk einem größeren Autorenteam übergeben, das sich der Herausforderung angenommen hat, den Kommentar im Sinne Herrn Reubers fortzuführen und die Besonderheiten des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts und damit zusammenhängender The...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen, Abs 1.

Rn 2 I verlangt mehr als bloße Zweckmäßigkeitserwägungen (BTDrs 16/1780, 35), allerdings auch keine biologische oder physikalische Unverzichtbarkeit (BKG § 8 Rz 11; MüKo/Thüsing § 8 Rz 5). Rn 3 Berufliche Anforderung bezeichnet eine Voraussetzung für die Ausübung der konkreten Tätigkeit. Rn 4 Art der auszuübenden Tätigkeit bestimmt die Tätigkeit insgesamt, also zB Einsatz eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aac) Verfügungsmacht

Rn. 53 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Unternehmen bzw der Unternehmer muss eine hinreichende, tatsächliche eigene Verfügungsmacht über die genutzte Einrichtung haben, wobei nicht erforderlich ist, dass die Einrichtung dem Unternehmen gehört (BFH BStBl II 1974, 327). Vorausgesetzt wird aber eine Rechtsposition, die ohne eigene Mitwirkung nicht ohne weiteres entzogen oder verä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Abs 2).

Rn 30 Abs 2 S 1 verpflichtet das Familiengericht, vor der Bestellung einer Person als ehrenamtlicher Vormund (§ 1774 Abs 1 Nr 1 BGB) oder als Berufsvormund (§ 1774 Abs 1 Nr 2 BGB) zur Überprüfung der persönlichen Eignung eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister nach § 41 BZRG einzuholen. Gem Abs 2 S 2 holt das Gericht in angemessenen Zeitabständen, spätestens alle zwei Ja...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / bb. Berichtspflichtige Mutterunterunternehmen und Befreiungsregelungen

Tz. 84 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Zur konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne von Art. 29a der modifizierten Bilanzrichtlinie sind alle Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, die für sich genommen, dh. als Unternehmen, bereits in den persönlichen Anwendungsbereich fallen, sowie Mutterunternehmen, die selbst nicht große Unternehmen oder Unternehmen...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Erwartete Haltedauer

Tz. 109 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Empirische Untersuchungen zeigen, dass Optionsberechtigte ihre Optionen deutlich vor Ende der Laufzeit ausüben (vgl. zB Fu/Ligon, FinMa 2010, S. 1108ff., die tabellarisch den Anteil sofortiger Ausübungen nach Ablauf der Mindesthaltedauer verdeutlichen. Sie finden, dass 36,1 % aller Ausübungen binnen eines Jahres nach Ablauf der Mindesthalted...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schuldhafte Zuwiderhandlung.

Rn 20 Der Zuwiderhandelnde muss den Verstoß zudem schuldhaft herbeigeführt haben (BVerfGE 84, 82, 87; 58, 159, 162; BVerfG NJW-RR 17, 957, 959 [BVerfG 09.05.2017 - 2 BvR 335/17]; BGH NJW 94, 45, 46 [BGH 30.09.1993 - I ZR 54/91]; BayVGH 14.8.14 – 2 C 13.1324, insoweit zust BayVerfGH BayVBl 17, 282; Schlesw MDR 14, 561; Hamm 3.3.17 – 7 WF 130/16 Rz 50; LAG Berlin-Brandenburg P...mehr

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zfs 06/2023, Fehlvorstellun... / 1 Aus den Gründen:

Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. I. Dem Kl. steht … kein vertraglicher Zahlungsanspruch gegen die Bekl. aus dem Versicherungsvertrag zu. Mangels Versicherung des Risikos "Leitungswasser" ist kein bedingungsgemäßer Versicherungsfall eingetreten. Entgegen der Ansicht des Kl. ergibt sich die – automatisch einsetzende – Versicherung des Risikos "Leitungswasser" bei Beendi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Loyalitätspflichten, Abs 2.

Rn 4 Unverändert können Organisationen gem I erhöhte Loyalitätspflichten fordern, auch im verkündungsfernen Bereich (vgl BVerfGE 70, 138), sie sind umso eher zulässig, je mehr der Verkündigungsauftrag der Kirche durch die jeweilige Tätigkeit betroffen ist (EuGH NZA 18, 1187 – IR; BAG NZA 19, 901). Maßgeblich sind ›die von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäbe‹ (BVerfGE ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Staatenimmunität.

Rn 4 Von der spezifischen diplomatischen Immunität der Mission eines ausländischen Staates ist die von § 18 GVG nicht umfasste sog allg Staatenimmunität zu unterscheiden (dazu § 20 Rn 3 ff). Staatenimmunität und diplomatische Immunität stellen unterschiedliche Institute des Völkerrechts mit jew eigenen Regeln dar, so dass von Beschränkungen in einem Bereich nicht auf den and...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Begriff.

Rn 12 Als ›Beschaffenheit‹ sind sowohl alle Faktoren anzusehen, die der Sache selbst anhaften, als auch alle Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (BGH NJW 16, 2874 Rz 10; ähnl NJW 13, 1671 [BGH 30.11.2012 - V ZR 25/12] Rz 7–10; 1948 Rz 15; MüKo/Westermann Rz 10). Offen lässt der BGH, ob jeder tatsäch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anordnung der Teilnahme an einer Beratung, S 4.

Rn 15 Die in Abs 1 S 4 enthaltene Regelung ermächtigt das Gericht, die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe zu verpflichten, wenn es sich hiervon für die Konfliktbearbeitung oder für die Hilfestellung bei der Erziehung und der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung eine positive Einwirkung verspricht. Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 6 Insb der verschuldensunabhängige (BAG NZA 16, 1131; 888 [BAG 17.12.2015 - 8 AZR 421/14]; 10, 1129 [BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08]; 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]) Anspruch auf Entschädigung gem II trägt den Forderungen des EuGH (Rn 1) nach verschuldensunabhängiger Sanktion (EuGH NZA 97, 984 – Draempahl; 91, 172 – Dekker) Rechnung. II regelt allerdings keine Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 194 GVG – [Gang der Beratung].

Gesetzestext (1) Der Vorsitzende leitet die Beratung, stellt die Fragen und sammelt die Stimmen. (2) Meinungsverschiedenheiten über den Gegenstand, die Fassung und die Reihenfolge der Fragen oder über das Ergebnis der Abstimmung entscheidet das Gericht. Rn 1 Die Beratung ist die abschließende Erörterung des Prozessstoffes, der Tatsachen- und der Beweisfragen durch die zur Ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. S 3 und 4: Begleiteter Umgang.

Rn 54 Ein völliger Ausschluss des Umgangsrechts kommt nicht in Betracht, wenn auch ein begleiteter Umgang gem IV 3, 4 genügt, um die Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden (vgl Köln FamRZ 05, 295; BVerfG FamRZ 09, 399, 400; Hambg FamRZ 11, 822, 823; Saarbr FamRZ 11, 1409; Schlesw FamRZ 15, 1040, 1041). Auch ein begleiteter Umgang darf nur angeordnet werden, wenn die Vorausset...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Vom Verwender gestellte Vertragsbedingungen.

Rn 6 Entscheidend ist, dass eine der Parteien selbst oder durch eine Hilfsperson die Einbeziehung der von ihr oder einem Dritten (Rn 7) vorformulierten Bedingungen verlangt, also ein konkretes Einbeziehungsangebot macht und auf diese Weise unter Ausschluss des anderen Teils einseitig rechtsgeschäftliche Gestaltungsmacht in Anspruch nimmt (BGHZ 130, 57; Hamm NJW-RR 99, 999). ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / ee) Anwendung der Lohnsummenregelung für Erwerbe bis zu 26 Mio. EUR begünstigten Vermögens

Rz. 233 [Autor/Stand] Die früheren gesetzlichen Verschonungsregelungen setzten voraus, dass die unentgeltlichen Unternehmensnachfolger den übernommenen Betrieb für eine gewisse Dauer (fünf Jahre bei der sog. Regelverschonung und sieben Jahre bei der sog. Optionsverschonung) fortführten und Arbeitsplätze erhielten. Die Regelverschonung i.H.v. 85 % des Betriebsvermögens wurde ...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Andere Treuepflichtverletzungen.

Rn 10 Die Verwirkung kommt neben dem in § 654 geregelten Fall der vertragswidrigen Doppeltätigkeit auch bei weiteren schweren Treuepflichtverletzungen in Betracht (Celle OLGR 09, 370). Die Rspr sieht Raum für eine entspr Anwendung der Rechtsfolge des § 654, falls die Pflichtverletzungen einen vergleichbaren Grad erreichen, insb den Tatbestand einer Strafvorschrift erfüllen (...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfüllungswahlrecht steht dem Unternehmen zu

Tz. 209 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Steht dem Unternehmen bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen vertraglich ein Wahlrecht zu, den Ausgleich in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten herbeizuführen, so hat es zu prüfen, ob eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich besteht. Eine gegenwärtige Verpflichtung zum Barausgleich ist zu konstatieren, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistung durch Dritte

Rn. 476 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Bei Leistungen eines Dritten kommt es nicht darauf an, ob sie auf oder ohne Veranlassung des Erwerbers erfolgen (Wacker in Schmidt, § 16 EStG Rz 271 (38. Aufl); aA (nur soweit Erwerber dies nicht veranlasst hat): BFH v 17.09.2014, IV R 33/11, BStBl II 2015, 717), entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang (s Rn 505). Gestattet der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 12 EuZVO – Verweigerung der Annahme eines Schriftstücks.

Gesetzestext (1) Der Empfänger darf die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks verweigern, wenn das Schriftstück nicht in einer der folgenden Sprachen abgefasst oder keine Übersetzung in eine der folgenden Sprachen beigefügt ist:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 26 § 85 II stellt das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich dem Verschulden der Partei gleich. Eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes muss sich die Partei deshalb zurechnen lassen, ebenso wenn der Sozius für den Rechtsanwalt handelt. Das gleiche gilt für das Handeln eines juristisch voll ausgebildeten Vertreters (Assessor als freier Mitarbeiter), dem der An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 6 ProdHaftG – Haftungsminderung.

Gesetzestext (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; im Falle der Sachbeschädigung steht das Verschulden desjenigen, der die tatsächliche Gewalt über die Sache ausübt, dem Verschulden des Geschädigten gleich. (2) 1Die Haftung des Herstellers wird nicht gemindert, wenn der Schaden durch e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Besetzung.

Rn 2 Die Regelung in § 115 entspricht der in § 59 I für die Besetzung der Landgerichte sowie der in § 124 für den BGH. Der Präsident ist als Richter Vorsitzender des Senats (§ 21 f I), dem er sich angeschlossen hat (§ 21e I 3) und zugleich Organ der Justizverwaltung. Er übt die Dienstaufsicht über die Richter, Beamten und die übrigen Mitarbeiter der Gerichte des Bezirks aus....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.

Rn 10 Ausschließlich muss die Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei den Vertragsverhandlungen sowie beim Vertragsschluss sein, I. Damit ist der Anwendungsbereich des § 312c nicht auf Antrag und Annahme beschränkt, vielmehr spielen auch persönliche Kontakte der Parteien bei der bloßen Anbahnung des Vertrags eine Rolle. Aus ErwGr 20 VRRL, der für die Auslegung des § 312...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Terminsvertreter.

Rn 58 Die gesetzliche Vergütung eines Terminsvertreters (Nr 3401, 3402 VV RVG), der für die Partei die Vertretung in einem Termin iSd Vorb 3 III VV RVG übernimmt, ist grundsätzlich erstattungsfähig, da es sich um die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts handelt. Die Höhe der zu erstattenden Kosten kann allerdings durch § 91 II 2 beschränkt sein. Soweit sich eine Partei n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Einem Kreditinstitut ist das Wissen aller Mitarbeiter zuzurechnen, die es bei der Bearbeitung eines konkret in Rede stehenden Geschäfts vertreten oder daran bestimmungsgemäß mitgewirkt haben. Diese Voraussetzungen erfüllt insb der Kontobetreuer, der den Verdacht schöpft, dass der Kontoinhaber eingehende Gelder veruntreut (BGH NJW 08, 2245 Rz 18), der Kassenbeamte, der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB F

Fachkenntnisse 1987 4 Factoring 134 55; 398 24 Eigentumsvorbehalt 449 23 Facultas alternativa 257 5 Fahren automatisiertes 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung 823 159 Fahrlässigkeit 275 26; 276 9, 13; 287 1 erforderliche Sorgfalt 276 9 grobe ~ 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe 276 13 höhere Fähigkeiten 276 13 Mindeststandard 276 13 objektiviert 276 10 Übernahmeverschulden 276 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 1773 ff BGB

Rn 1 Das materielle Vormundschaftsrecht hat in §§ 1773 ff seine Regelung gefunden und gliedert sich in die Vormundschaft über Minderjährige (§§ 1773–1808), die rechtliche Betreuung (§§ 1814–1881), die Pflegschaft für Minderjährige (§§ 1809–1813) und sonstige Pflegschaften (§§ 1882–1888), die den Dritten Abschnitt beschließt. Als besonders ausgestaltete Art der Pflegschaft is...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Haftungspflichtige

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Schadensersatzpflichtig sind nach § 323 Abs. 1 Satz 1 der AP, seine Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Reaktionspflichten gegenüber Beschäftigten, Abs 3.

Rn 10 Repressive Maßnahmen verlangt III als Reaktion auf einen Verstoß, Ziel ist auch hier die Vermeidung weiterer Verstöße. Arbeitsrechtlich ist verhältnismäßige Maßnahme gegen den Benachteiligenden berechtigt, weil dieser vertragliche Pflichten gem § 7 III verletzt. Rn 11 III nennt als mögliche Reaktionen Abmahnung (LAG Sa BeckRS 11, 73723), Umsetzung, Versetzung (LAG Hamm ...mehr