Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung zum freien Dienstverhältnis, Definition Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Rn 15 Praktisch bedeutsamstes Dienstverhältnis ist das Arbeitsverhältnis. Es ist zwar in seinen Grundlagen in den §§ 611–630 geregelt, wird jedoch durch zahlreiche arbeitsrechtliche Spezialgesetze, meist Arbeitnehmerschutzvorschriften (Rn 38), bestimmt. Daher ist die Abgrenzung vom freien Dienstverhältnis von großer Bedeutung. 1. Abgrenzungskriterien. a) Im Arbeitsrecht. Rn 16...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 4. Ist es für die Steuerbefreiung von Bedeutung, wann und wie lange der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt sein muss?

Der Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses sind für die Möglichkeit der Gewährung der Steuerbefreiung nicht von Bedeutung. Die Auszahlung muss jedoch im Begünstigungszeitraum erfolgen (vgl. Frage 12).mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 6. Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in den Jahren 2022 bis 2024 je einen Betrag von bis zu 3.000 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein. Die Steuerbefreiung gilt nur bis zur Höhe von insgesamt 3.000 Euro im Begünstigungszeitraum. Der Höchstbetrag in § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz ist ein Freibetrag, das heißt, bei Überschreiten des Betrags bleibt ein Betrag von 3.000 Euro steuerfrei; nur der darüberhinausgehende Betrag (hier insgesamt 6.000 Euro) ist steuerpflichtig.mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 14. Kann der Arbeitgeber eine Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld), auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine steuerfreie IAP "umwidmen“?

Nein. Die Leistung muss zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeiter und Angestellte.

Rn 4 Arbeiter und Angestellte der in Rn 3 genannten Körperschaften etc sind ›andere Personen des öffentlichen Dienstes‹. Hierzu gehören auch zur Geheimhaltung verpflichtete V-Leute der Polizei (Zö/Greger § 376 Rz 4).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 619a BGB – Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers.

Gesetzestext Abweichend von § 280 Abs. 1 hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Ersatz für den aus der Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Schaden nur zu leisten, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Rn 1 § 619a statuiert eine von § 280 I 2 abw Beweislastverteilung bei der Arbeitnehmerhaftung und gilt nur für Arbeitsverhältnisse sowie ggf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Unterrichtung der Arbeitnehmer, Abs 5.

Rn 38 Einzelheiten sowie Vorschläge: C Meyer Unterrichtung 21 ff, 235 ff; BLDH/Lingemann Kap 60 Rz 17 ff M 60.1 ff; ordnungsgemäße Unterrichtung s BAG AP BGB § 613a Unterrichtung Nr 15; Lingemann NZA 12, 546. Gem V ist ein ArbN vom bisherigen oder vom neuen ArbG über den Betriebsübergang zu unterrichten. Dadurch soll der ArbN eine ausreichende Wissensgrundlage für die Ausübu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Variable Anzahl der Optionen pro Mitarbeiter

Tz. 163 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Beispiel (vgl. IFRS 2.IG Beispiel 3): Sachverhalt: Ein Unternehmen sagt seinen 100 Vertriebsmitarbeitern (AN) Aktienoptionen zu. Der Erdienungszeitraum endet nach drei Jahren, vorausgesetzt, dass die Arbeitsverhältnisse bestehen bleiben und dass sich der Absatz eines bestimmten Produkts im Durchschnitt um mindestens 5 % im Jahr erhöht. Liegt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Mitarbeiter.

Rn 3 Nicht selten werden Mitarbeiter, va Bürovorsteher, mitunter auch Assessoren mit Vollmacht in die mündliche Verhandlung entsandt. Der Gesetzgeber hat hierfür kein unabweisbares Regelungsbedürfnis erblickt. Dennoch ist auch auf der Grundlage des reformierten Rechts die Bevollmächtigung dieser Mitarbeiter als unzulässig anzusehen, insoweit diese Mitarbeiter ständig und reg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Pauschalierung geringfügig Beschäftigter mit 20 %

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wie im Fall der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs 2 EStG darf der ArbG auch bei der Pauschbesteuerung nach Abs 2a der Vorschrift keine elektronischen LSt-Abzugsmerkmale abrufen. Voraussetzung für die Anwendung des § 40a Abs 2a EStG ist, dass der ArbG keine Beiträge nach § 168 Abs 1 Nr 1b oder 1c SGB VI, nach § 172 Abs 3 Nr 3a SGB VI ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers, Abs 6.

Rn 48 Innerhalb eines Monats nach Zugang ordnungsgemäßer Unterrichtung kann der ArbN dem Übergang des Arbeitsverhältnisses schriftlich (§ 126; begl Abschrift Anwaltsschriftsatz genügt, BAG NZA 06, 1409 [BAG 13.07.2006 - 8 AZR 382/05]) widersprechen (VI). Die Frist gilt entsprechend für Fortsetzungsverlangen ggü dem Erwerber (BAG NZA 11, 1162 [BAG 27.01.2011 - 8 AZR 326/09])....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Berichterstattung über Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern und Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen (Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz))

Rn. 42 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Stellt der AP im Verlauf seiner Tätigkeit Tatsachen fest, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von AN gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen, so hat er darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz) zu berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich nur auf Verstöße gegen Gesetze, die das UN oder se...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Tatbestandsverwirklichung durch Mitarbeiter

Tz. 23 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wesentlich ist die Frage, wer von den Mitarbeitern eines (gemeinnützigen) Vereins überhaupt Täter einer Steuerhinterziehung sein kann. In Betracht kommen hier stets der (zuständige) (Bereichs-)Vorstand, derjenige, der die Steuererklärung erstellt und abgibt, sowie derjenige, der die Informationen zur Erstellung der Steuererklärung zur Verfüg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Zuwendungen an Mitarbeiter

Tz. 31 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für gemeinnützige Vereine gilt das Drittbegünstigungsverbot (§ 55 Abs. 1 Nr. 3 AO, Anhang 1b). Hiernach darf dieser keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Dies muss bei der Vergütung von Mitarbeitern berücksichtigt werden. Insbesondere verlangt die Finanzv...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Erfüllungswahlrecht steht der Gegenseite (dem Mitarbeiter) zu

Tz. 202 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Lässt ein Unternehmen der Gegenpartei die Wahl, ob eine anteilsbasierte Vergütungstransaktion in bar oder durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten beglichen werden soll, liegt die Gewährung eines zusammengesetzten Finanzinstruments vor. Folglich sind die Schuldkomponente, die das Recht der Gegenpartei auf Barvergütung beinhaltet, und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. 2. Sonderfall: Besucher und Mitarbeiter/Angestellte des Mieters.

Rn 7 Der Mieter ist iR vertragsgemäßen Gebrauchs befugt, auch Besucher in der Mietwohnung nächtigen zu lassen. Schwierig ist insoweit bei längerem Aufenthalt die Abgrenzung vom Gast zum Mitbewohner (vgl Lammel § 535 Rz 199). Den Besucherstatus verliert der Nutzer jedenfalls dann, wenn er seinen Lebensmittelpunkt vorübergehend in die Wohnung verlegt (Benutzungszeit von 4–6 Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Betreuung von Vereinsmitgliedern

Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Mitglieder eines Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten, damit nicht gegen das Gebot der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b) verstoßen wird. Aufwendungen zur Betreuung von Mitgliedern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein sind daher nur zulässig, wenn e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Soziale Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit.

Rn 2 Der Besitzdiener muss in einem sozialen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis zum Besitzherren stehen, so dass er bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt an die Weisungen des Besitzherren gebunden ist (BGH NJW 14, 1524). Eine lediglich wirtschaftliche oder tatsächliche Abhängigkeit genügt nicht (BGHZ 27, 360, 363). Nicht entscheidend hierfür ist die Verkehrsansch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmenmehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Verbesserung der Optionsbedingungen

Tz. 165 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei einer Planänderung ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob sich dadurch der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente am Tag der Planänderung erhöht. Dies kann zB bei einer Neufestsetzung (Absenkung) des Ausübungspreises einer Aktienoption der Fall sein (IFRS 2.B43 (a)). Der Unterschiedsbetrag zwischen den beizuleg...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Geltungsbereich

Tz. 174 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315b Abs. 1 Satz 1 HGB müssen bestimmte Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften iSd. § 264a HGB, die Mutterunternehmen sind (vgl. § 290 HGB), ihren Konzernlagebericht um eine nichtfinanzielle Konzernerklärung erweitern, wenn sie die folgenden Merkmale kumulativ erfüllen (vgl. DRS 20.232): Für das Mutterunternehmen und d...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.3 ESRS S2 – Arbeitskräfte in der Lieferkette (Workers in the value chain)

Tz. 131 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichtspflichten dieses Standards zielen darauf ab darzulegen, wie sich das Unternehmen auf die Arbeitnehmer in seiner Wertschöpfungskette durch seine eigenen Tätigkeiten und seine vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auswirkt. Die ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
FAQ zur Inflationsausgleich... / 2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?

Eine steuerfreie IAP können, unabhängig von der Art ihrer Beschäftigung, nur Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne erhalten, zum Beispiel: Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit, kurzfristig Beschäftigte, Minijobber, Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, Auszubildende, Arbeitnehmer im entgeltlichen Praktikum (nicht nur, aber auch Studierende), Arbeitnehmer in Kurzarbeit, Arbeit...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Beizulegender Zeitwert

Tz. 55 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Bei dem mit Abstand bedeutendsten Fall der anteilsbasierten Vergütung – der Vergütung von Mitarbeitern – stößt das Konzept der "direkten Bewertung" naturgemäß an seine Grenzen und IFRS 2 schreibt hier deshalb eine indirekte Bewertung, dh. eine Bewertung der hingegebenen Eigenkapitalinstrumente, vor (IFRS 2.11). Auch bei Transaktionen mit Pers...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Illustrierendes Beispiel

Tz. 201 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nachfolgendes Beispiel verdeutlicht Ansatz, Erst- und Folgebewertung bei vergütungshalber Gewährung virtueller Optionen (vgl. IFRS 2.IG19, Beispiel 12). Ein Beispiel, in dem sehr anschaulich die unterschiedliche Behandlung von realen und virtuellen Optionen in Abhängigkeit vom Ausscheiden der Mitarbeiter und der Kursentwicklung demonstriert ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bedeutung und Identifizierung der Unverfallbarkeitsbedingungen

Tz. 141 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Frage, ob eine Aufwandsverteilung oder eine sofortige Aufwandsverrechnung geboten ist, richtet sich danach, ob eine bereits erhaltene Leistung vergütet wird oder eine vom Empfänger der anteilsbasierten Vergütung erst noch zu erbringende Leistung. Für diese Beurteilung ist naturgemäß auf den Tag der Gewährung (dazu vgl. Tz. 41 bzw. vgl. T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einzelfälle.

Rn 20 Arbeitnehmer: Assessor in Anwaltskanzlei (BAG DB 76, 539), Chefarzt (BAG NJW 61, 2085), Croupier einer Spielbank, der seine Vergütung aus dem Tronc erhält (BAG NZA 09, 1112), Fleischbeschau-Tierarzt, selbst bei Vergütung aus Anteilen an Gebühren (BAG AP Nr 17 zu § 611 – ›Fleischbeschauer-Dienstverhältnis‹), Fußballlizenzspieler (BAG NJW 96, 2388 [BAG 06.12.1995 - 5 AZR...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 2Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anknüpfungsmomente.

Rn 3 Erstreckt sich der Erfüllungsort des Arbeitsverhältnisses über mehrere Länder (einschließlich Festlandssockel: EuGH Slg 02, I-2013), so kommt es für den gewöhnlichen Arbeitsort (Art 21 Nr 2a) auf den tatsächlichen Schwerpunkt an (EuGH Slg 97, I-57). Dieser befindet sich am Ort, an dem oder von dem aus der Arbeitnehmer seine Pflichten ggü seinem Arbeitgeber hauptsächlich...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel XIV: Kombinierte Ab... / VI. Leistungsorientierte Pensionszusagen

Tz. 56 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionszusagen in kombinierten Abschlüssen ist häufig komplex. Dies liegt unter anderem daran, dass zum Aufstellungszeitpunkt oftmals noch nicht abschließend geregelt ist, welche Mitarbeiter tatsächlich im Rahmen der rechtlichen Umstrukturierung auf den neuen (Teil-)Konzern übergehen. Sofern ein kom...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Gewährung von Anteilen an einem anderen Konzernunternehmen

Tz. 219 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die hiermit verbundenen Abgrenzungsprobleme waren zunächst Gegenstand einer eigenen Interpretation (IFRIC Interpretation 11 IFRS 2 – Group and Treasury Share Transactions; vgl. dazu ua. Gallowsky et al., BB 2007, S. 203ff. oder Schreiber et al., BB 2007, S. 1999f.). Die dort enthaltenen Ausführungen sind im Juni 2009 in den IFRS 2 integriert...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.1 Realistische Bedingung

Tz. 151 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ist die Leistungsbedingung, von der die Länge des Erdienungszeitraumes abhängt, eine marktunabhängige Bedingung, muss geschätzt werden, wann mit dem Eintritt dieser Bedingung zu rechnen ist. Später sind dann – anders als bei Marktbedingungen (vgl. Tz. 146) – ggf. Anpassungen geboten (IFRS 2.15 (b)). MaW: Die erste Einschätzung bedarf einer f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige.

Rn 83 Ärzte: Neben seinen allgemeinen (va Aufklärungs-)Pflichten, die zumeist unter § 823 fallen werden (§ 823 Rn 211 ff), können den Arzt auch Pflichten zur Wahrung der Vermögensinteressen des Patienten treffen, so zB, wenn Zweifel hinsichtlich der Eintrittspflicht des Versicherers bestehen (BGH NJW 83, 2630 [BGH 01.02.1983 - VI ZR 104/81]); allerdings muss sich dem Arzt di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere heimliche Überwachungsmaßnahmen.

Rn 31 Die gleichen Grundsätze greifen ein für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen. Grds unverwertbar bei der Durchsetzung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche sind deshalb zB die Ergebnisse eines umfassenden Bewegungsprofils einer Person auf Grund einer GPS-Observierung durch einen Detektiv (BGH NJW 13, 2668, 2670 Rz 12 ff; Oldbg NJW 08, 3508 f [OLG Oldenburg 20.05.2008...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / cc.2 ESRS S1 – Eigene Arbeitskräfte (Own workforce)

Tz. 130 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Berichterstattung in diesem Standard ist darauf ausgerichtet ein Verständnis darüber zu erlangen, wie sich das Unternehmen auf die Belegschaft auswirkt. Alle ergriffenen Maßnahmen und die Ergebnisse solcher Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und/oder Behebung von Auswirkungen sind darzustellen. Art und Umfang wesentlicher Risiken und Ch...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Pläne mit einem steuerlichen Net Settlement Feature (Steuereinbehalt)

Tz. 217 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Ausdrücklich als Ausnahme zu der allgemein geltenden Vorschrift in IFRS 2.34 hat der IASB im Rahmen seines IFRS 2 Amendments vom Juni 2016 die Klassifizierung (und somit Bilanzierung) von Plänen geregelt, bei denen aus der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente für den Arbeitnehmer eine steuerliche Verpflichtu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Reine Eigenkapitalbeschaffungsmaßnahmen

Tz. 20 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden neue Anteile (allein) aufgrund der schon bislang bestehenden Eigenschaft als Anteilseigner ausgegeben, berührt dies den Regelungsbereich des IFRS 2 nicht. IFRS 2.4 illustriert das damit Gemeinte selbst: Wenn ein Unternehmen allen Inhabern einer bestimmten Gattung seiner Eigenkapitalinstrumente das Recht einräumt, weitere Eigenkapitalin...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Leistungen durch andere

Tz. 65 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Werden die Leistungen von Nicht-Arbeitnehmern anteilsbasiert vergütet, ist als Bewertungsstichtag (measurement date) auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung (service date) abzustellen (IFRS 2.13; ferner Anhang A zu IFRS 2). Zwar ist ausnahmsweise – wenn der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Leistung nicht hinreichend sicher ermittelt wer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / f. "Matching Share" Pläne

Tz. 164b Stand: EL 50 – ET: 06/2023 In den letzten Jahren wurden anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen zunehmend in Form sog. Matching Shares getroffen. Diese sehen üblicherweise vor, dass Arbeitnehmer zunächst eigene Aktien des Unternehmens (häufig unterhalb des aktuellen Marktwerts) erwerben (sog. Investment-Aktien) und nach Ablauf einer festgelegten Frist weitere Aktien...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert um ausbildungsbedingten A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Geschäftsräume.

Rn 12 Bei Geschäfts- und Betriebsräumen hat im Zweifel der Inhaber Alleingewahrsam, seine Mitarbeiter sind Besitzdiener (vgl oben Rn 6), soweit es sich nicht um offenkundig persönlichen Besitz des Arbeitnehmers handelt (BGH NJW 15, 1678, 1679 [BGH 30.01.2015 - V ZR 63/13]).mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Verschlechterung der Optionsbedingungen

Tz. 172 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Mindert sich der auf den Tag der Planänderung ermittelte beizulegende Zeitwert, bleibt dies ohne bilanzielle Auswirkungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Wertminderung etwa durch die Änderung des Ausübungspreises (IFRS 2.B44 (a)) oder die zusätzliche Einführung einer neuen Marktbedingung ausgelöst wird (IFRS 2.B44 (c) mit Verweis auf ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Leistungsformen (Abs 2 Nr 3).

Rn 4 Die Versorgungen müssen gem II Nr 3 Hs 1 grds auf eine Rente gerichtet sein, also auf eine regelmäßig wiederkehrende Geldzahlung. In Betracht kommen sowohl lebenslange (Regelfall) als auch zeitlich begrenzte Renten (BGH FamRZ 14, 1529 Rz 17). Für die Einbeziehung in den Wertausgleich bei der Scheidung ist ferner erforderlich, dass das Rentenstammrecht gesichert ist. Des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Arbeitsgerichte.

Rn 14 Der sich iR der Übertragung eines öffentlichen Amtes, das sowohl Beamten wie Angestellten übertragen werden kann, grds auch für Nichtbeamte aus Art 33 II GG ergebende Bewerbungsverfahrensanspruch (dazu BAG NZA 09, 901 [BAG 24.03.2009 - 9 AZR 277/08], ZBR 04, 271 [BAG 05.11.2002 - 9 AZR 451/01], NJW 02, 1220 [BAG 18.09.2001 - 9 AZR 410/00] ›Funktionsvorbehalt Art 33 IV ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 296 BGB – Entbehrlichkeit des Angebots.

Gesetzestext 1Ist für die von dem Gläubiger vorzunehmende Handlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt, so bedarf es des Angebots nur, wenn der Gläubiger die Handlung rechtzeitig vornimmt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Handlung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Handlung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerfreie Vergütungen neben der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 37 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Bestimmte Aufwendungen kann ein Verband/Verein seinen Arbeitnehmern steuerfrei vergüten. Voraussetzung ist, dass eine Abrechnung dieser Beträge gegenüber dem Verband/Verein erfolgt, damit das Finanzamt ggf. nachprüfen kann, ob dem Arbeitnehmer diese Beträge tatsächlich entstanden sind. Eine Einzelabrechnung (Nachweis) der zu erstattenden Bet...mehr