Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / b) Abgrenzung zu Alltagsverrichtungen

Vor dem Hintergrund des weit gefassten Pflegebegriffs bestehen besondere Abgrenzungsschwierigkeiten zu solchen Tätigkeiten, die nicht nur der Versorgung des Pflegebedürftigen dienen, sondern auch zu den gewöhnlichen Alltagsverrichtungen des Angehörigen zählen und dementsprechend auch ihm selbst zugutekommen. Ist die Pflege des Erblassers nur ein willkommener Nebeneffekt für ...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / III. Abgrenzung

Rz. 24 Die Abgrenzung zwischen Versetzung und Änderungskündigung ist oft schwierig. Hinweis Liegt ein solcher Fall vor, kann es für den Arbeitgeber häufig empfehlenswert sein, den Betriebsrat einerseits gem. § 99 BetrVG an der Versetzung zu beteiligen und ihn gleichzeitig zu einer (vorsorglichen) Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG anzuhören. Da die Rechte des Betriebsrates u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Abgrenzung nach persönlicher Abhängigkeit

Rz. 1444 Bisher haben Rechtsprechung und Literatur für die Abgrenzung im Wesentlichen darauf abgestellt, inwieweit die Vertriebsperson in persönlicher Abhängigkeit zum Unternehmer steht (BAG v. 20.7.1994, AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit; LAG Hamm v. 5.10.1989, LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 13; LAG Nds. v. 7.9.1990, EversOK Ls. = LAGE § 611 BGB Arbeitnehmerbegrif...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung Wirtschaftsjahr-Umstellung

Rn. 51 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Abgrenzung Betriebsfortführung – Betriebseröffnung: Eine Wj-Umstellung liegt vor, wenn der bisherige Abschlussstichtag eines Betriebs für den identischen Betrieb durch einen anderen Abschlussstichtag ersetzt wird. Die Abgrenzung zwischen Betriebsfortführung und Betriebseröffnung ist von erheblicher Bedeutung, da die Wahl eines abweichenden W...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rahmenverträge – Abgrenzung zur Arbeit auf Abruf

Rz. 898 Zu beachten ist, dass Rahmenvereinbarungen vielfach nicht allein der Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung von Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sein können (vgl. BSG v. 18.11.2015 – B 12 KR 16/13 R, juris). Abzustellen ist vielmehr auf die Vereinbarungen der Vertragsparteien zu den jeweiligen Einzelaufträgen, weil erst durch diese die Rechtsbeziehungen hinre...mehr

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§ 16 Vertragstypen / H. Verträge mit freien Mitarbeitern/Solo-Selbstständigen (Dienst-/Werkverträge) – Abgrenzung zu scheinselbstständigen Arbeitnehmern und sog. selbstständig Tätigen/arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen

I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Ersche...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / III. Abgrenzung zu anderen Arbeitgeberleistungen

Rz. 23 Leistungen, die generell nur in Notfällen gewährt werden sollen (Notfallleistungen) dienen i.d.R. nicht der Versorgung und sind nicht von einem biologischen Ereignis, sondern einer finanziellen Notlage abhängig. Sie dienen damit nicht der Versorgung des Arbeitnehmers und werden nicht von § 1 BetrAVG erfasst (BAG v. 25.10.1994 – 3 AZR 279/94, BB 1995, 573 = NZA 1995, 3...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der von der Brutto-Grundfläche erfassten Flächen

Rz. 91 [Autor/Stand] Die folgende Abbildung [2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind. Rz. 92 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / aa) Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung

Rz. 225 Soll einem Arbeitnehmer wegen Alkoholkonsums gekündigt werden, ist zunächst zu prüfen, ob der Alkoholkonsum Krankheitswert hat, ob also – im medizinisch-psychischen Sinne – Alkoholismus/krankhafte Trunksucht vorliegt oder ob ihm eine willentliche, noch steuerbare Entscheidung des Arbeitnehmers zugrunde liegt. Diese Klärung entscheidet darüber, ob die Grundsätze der k...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Abgrenzung von anderen zur Berufsausbildung beschäftigten Personen

a) Volontär Rz. 8 Volontär ist nach der Legaldefinition in § 82a HGB, wer sich für ein bestimmtes Gebiet für eine gewisse Zeit einem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, um von diesem ausgebildet zu werden, ohne dass eine abgeschlossene Fachausbildung beabsichtigt ist (Lakies/Malottke/Lakies, BBiG, § 26 Rn 14; Küttner/Röller, Personalbuch, Praktikant, Rn 3). Nach ganz überwiegen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Abgrenzung des Handelsvertreters von der angestellten Vertriebskraft

1. Überblick Rz. 1438 Die Frage, ob ein Vertreter als Handelsvertreter oder als angestellte Vertriebskraft, also als Handlungsgehilfe i.S.d. § 59 HGB oder als ein für ein Nichthandelsgewerbe beschäftigter Gewerbegehilfe tätig ist, wurde unter den Stichwörtern "Scheinselbstständigkeit" und "Flucht aus dem Arbeitsrecht" intensiv diskutiert, fand aber nur ein vorläufiges Ende mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgrenzung der von der Brutto-Grundfläche erfassten Flächen

Rz. 41 [Autor/Stand] Die folgende Abbildung [2] erläutert die Bereiche eines Gebäudes, die in die Ermittlung der Brutto-Grundfläche einzubeziehen sind. Rz. 42 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Brutto-Grundfläche (BGF) wird zwischen folgenden Bereichen unterschieden:mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Abgrenzung nach der Beschränkung der Grundfreiheiten des § 84 Abs. 1 S. 2 HGB

Rz. 1447 Für die Statusfeststellung bei Personen, die ständig damit betraut sind, Geschäfte im Namen eines anderen Unternehmers zu vermitteln, ist allein darauf abzustellen, ob die Vertriebsperson nach dem Vertrag oder der praktischen Handhabung der Parteien Rechte wahrnehmen kann, die den beiden Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB entsprechen, die Arbeitszeit und di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Checkliste für die Abgrenzung der Selbstständigkeit von der Unselbstständigkeit (Beschäftigung) im Sozialversicherungsrecht

Rz. 911 Die nachfolgende Checkliste zeigt, welche Merkmale, die z.T. anhand äußerer Tatbestände leicht festzustellen und zu beweisen sind, für und gegen eine selbstständige Tätigkeit sprechen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass i.R.d. vorzunehmenden Gesamtwürdigung dem Vorliegen oder dem Nichtvorliegen eines der genannten Merkmale nicht das gleiche Gewicht zukommen muss und ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Abgrenzung nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich

Tz. 16 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Von der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (d. h. den unternehmerischen Tätigkeiten) sind die nichtunternehmerischen Tätigkeiten zu unterscheiden. Diese Tätigkeiten sind zu unterteilen in die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engen Sinne (nicht wirtschaftliche Tätigkeiten i. e. S.) und die unternehmensfremden ("privaten") Tätigkeiten...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3.2 Abgrenzung zum Verbotsirrtum

1Weiß der Täter, dass sein Verhalten den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO erfüllt, hält er es aber irrtümlich für erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit) vor. 2Gleiches gilt für den Fall, dass der Täter die Pflicht nicht kannte, gegen die er verstoßen hat, z.B. § 68 EStG. 3Der Verbotsirrtum lässt den Vorsatz unberührt, aber u...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.1.2 Abgrenzung zum Tatbestandsirrtum

(1) 1Nicht vorsätzlich handelt, wer tatsächliche Umstände, die den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO oder einer ausfüllenden steuerlichen Vorschrift (z.B. § 90 Abs. 1 AO oder § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG) begründen, nicht kennt (Tatbestandsirrtum, § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB). 2Weiß z.B. der Kindergeldberechtigte bzw. -empfänger eines über 18 Jahre alten Kindes in den Fälle...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / B. Abgrenzung zum Freiwilligkeitsvorbehalt und zum Widerrufsvorbehalt

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die künftige Erbringung einer freiwilligen Leistung jeweils neu zu überprüfen (Freiwilligkeitsvorbehalt) oder eine zugesagte Leistung einseitig zu ändern bzw. zu widerrufen (Widerrufsvorbehalt). Rz. 15 Im Fall eines Freiwilligkeitsvorbehaltes entsteht schon kein Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung (BAG v. 12.1.2002, AP BGB § 6...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit bei Überschreiten der Landesgrenzen (Abs. 5)

Rz. 92 [Autor/Stand] Erstreckt sich der Steuergegenstand auch auf ein anderes Land als Bayern oder das Ausland, ist nur für das im Gebiet des Freistaates Bayern gelegene Grundvermögen Grundsteuer nach diesem Gesetz zu ermitteln und zu erheben. Dieses bildet eine eigenständige wirtschaftliche Einheit. Rz. 93 [Autor/Stand] Die Norm ist Ausfluss des räumlichen Anwendungsbereichs...mehr

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Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / C. Abgrenzung zur Teilkündigung

Rz. 17 Mit der Teilkündigung bezweckt der Arbeitgeber, ebenso wie mit dem Widerrufsvorbehalt, die einseitige Änderung einzelner Vertragsbestandteile zulasten des Arbeitnehmers. Sie lässt den Bestand des Arbeitsverhältnisses als solchen unberührt, soll aber einzelne Vertragsbestimmungen beenden. Rz. 18 Die Teilkündigung ist grds. unzulässig (BAG v. 23.3.2011 – 10 AZR 562/09, N...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit

Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schopp, Kapitalkonten und Gesellschafterdarlehen in den Abschlüssen von Personenhandelsgesellschaften, BB 1987, 581; Jestädt, Kapitalkonto iSd § 15a EStG ohne Einbeziehung positiven und negativen Sonder-BV, DStR 1992, 413; Kolbeck, Der Begriff des Kapitalkontos iSd § 15a EStG, DB 1992, 2056; Ley, Kapitalkonto iSd § 15a EStG KÖSDI 1992, 9152; Korn, "Kapitalkonto" und Anteil "am V...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / m) Art der Vergütung (Stundenhonorar)

Rz. 802 Nach der Rechtsprechung des 9. Senats des BAG spielt die Art der Vergütung für die Abgrenzung verschiedener Vertragstypen keine Rolle, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Leistungen weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt. Im Streitfall wertete das BAG das Beziehen eines Festgeha...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Arbeitsverträge i.S.v. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB

Rz. 733 Arbeitsverträge sind nunmehr der AGB-Kontrolle unterworfen, § 310 Abs. 4 S. 2 BGB. Gleichzeitig müssen aber die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen Berücksichtigung finden. Dies kann zu einer Änderung des Kontrollmaßstabes im Vergleich zu anderen Verträgen führen. Besondere Aufmerksamkeit ist deshalb der Abgrenzung zwischen Arbeitsverträgen und sonsti...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / j) Dienste höherer Art

Rz. 797 Ein Arbeitsverhältnis kann auch bei Diensten höherer Art (vgl. auch die diesbezügliche Rspr. des BSG v. 28.6.2022 – B 12 R 3/20 R juris Rn 11 m.w.N.; BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 11/18 R, juris Honorarärzte; sowie Rittweger, NJW 2022, 2439, 2441 zu hoch qualifizierten IT-Beratern und IT-Spezialisten) gegeben sein, selbst wenn dem Dienstverpflichteten ein hohes Maß an Ges...mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Checkliste des BFH

Rz. 1024 Für die Abgrenzung im Einzelfall hat der BFH bereits im Jahr 1985 die bis heute gültige grundlegende Checkliste (vgl. BFH v. 14.6.1985 – VI R 150–152/82, DB 1985, 2489 = BStBl II 1985, S. 661 Werbedamen) entwickelt, wonach insb. die nachfolgenden Merkmale (Kriterien/Indizien) für eine steuerliche Arbeitnehmereigenschaft (Nichtselbstständigkeit) sprechen können. Auf ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Unternehmerrisiko oder Arbeitsplatzrisiko

Rz. 891 Die selbstständige Tätigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass der Tätige über seine eigene Arbeitskraft und die Arbeitszeit verfügt, eine eigenen Betriebsstätte vorhanden ist und er insbesondere das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSG v. 29.6.2021 – B 12 R 8/19 R, juris Rn 11; BSG v. 23.2.2021 – B 12 R 15/19 R, juris; BSG v. 7.6.2019 – B 12 R 6/18 R, juris Rn 13; BSG v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Immanente Beschränkung

Rz. 1448 Eine Beschränkung der Grundfreiheiten i.S.d. § 84 Abs. 1 S. 2 HGB ist dann nicht gegeben, wenn sie dem gesetzlichen Leitbild des Handelsvertreters entspricht (LAG Hamm v. 11.5.2000 – 4 Sa 1694/98, EversOK Ls. 32; LAG Nürnberg v. 26.1.1999, EversOK Ls. 58 = BB 1999, 793; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 28.5.1998 – 5 Sa 1392/97, EversOK Ls. 27). Schränken also Vertra...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Wertung und Gewichtung der Beschränkung

Rz. 1456 Hat die Prüfung ergeben, dass verbindliche Beschränkungen der Arbeitszeithoheit oder der Freiheit der Tätigkeitsgestaltung vorliegen, die auf dem Parteiwillen beruhen und die der Tätigkeit eines Handelsvertreters als selbstständigem Gewerbetreibenden nicht immanent sind, so sind diese Beschränkungen nach ihrem Umfang zu gewichten. Für die Annahme der Eigenschaft als...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Compliance Management System

Rz. 758 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte (vgl. Rittweger, NZA 2022, 593 ff. zu den anwaltlichen Haftungsrisiken), für die Steuerberater, wobei zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Grenzfälle und Parteiwille

Rz. 787 Lediglich in Grenzfällen, in denen nach den objektiven Gegebenheiten für die Rechtsbeziehungen der Parteien ein Arbeitsverhältnis ebenso geeignet erscheint wie ein Rechtsverhältnis als freier Mitarbeiter, ist dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien der Vorrang bei der Beurteilung des Gesamtbildes der Tätigkeit als abhängige Tätigkeit einzur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis

Rz. 13 Eine weitere Abgrenzung ist zum Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnis gem. §§ 1 Abs. 2, 68 ff. BBiG zu ziehen, welches sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen richtet, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf noch nicht erwarten lässt (§ 68 Abs. 1 BBiG). Dieses dient dem Erwerb der Grundlagen...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / r) Gleichzeitig Arbeitnehmer und Selbstständiger mit demselben Arbeitgeber/Auftraggeber – Mischform

Rz. 808 Das BAG hatte über die gegenwartsbezogene Feststellungsklage einer Musikschullehrerin zu entscheiden, die für das beklagte Land gleichzeitig zum einen im Rahmen eines (Teilzeit-) Arbeitsverhältnisses als Musikschullehrerin und zum anderen aufgrund eines Dienstvertrages/Honorarvertrages als Musikschullehrerin tätig war. Unabhängig davon, ob die Musikschullehrerin Unte...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung "Einlageminderung"

Rn. 37 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Definition: "Soweit ein negatives Kapitalkonto … durch Entnahmen entsteht oder sich erhöht."mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Überblick

Rz. 1438 Die Frage, ob ein Vertreter als Handelsvertreter oder als angestellte Vertriebskraft, also als Handlungsgehilfe i.S.d. § 59 HGB oder als ein für ein Nichthandelsgewerbe beschäftigter Gewerbegehilfe tätig ist, wurde unter den Stichwörtern "Scheinselbstständigkeit" und "Flucht aus dem Arbeitsrecht" intensiv diskutiert, fand aber nur ein vorläufiges Ende mit den Entsch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bewertung der Rspr. des EuGH, BGH und BAG – Vorschlag für eine europarechtskonforme Auslegung der negativen Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

Rz. 163 Die in Rspr. und Lit. umfassende Diskussion um die rechtliche Einordnung des Anstellungsvertrags des GmbH-Geschäftsführers, die bis heute nicht abgeschlossen ist, gehört zu den meist diskutierten Fragen im GmbH-Geschäftsführerrecht (vgl. zutreffend Scholz/Uwe H. Schneider/Sven H. Schneider, GmbHG, § 35 Rn 259). Rz. 164 Der Danosa-Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Unterschiede im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

Rz. 762 Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber eine für alle drei tangierten Rechtsgebiete (Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht identische und möglichst eindeutige Definition des freien Mitarbeiters bzw. eine Definition der Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit vorgegeben oder zumindest einheitliche Begriffe verwandt hätte. Dem i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 19 AGG / VI. Religion oder Weltanschauung

Rz. 24 Auch für die Begriffe der Religion und Weltanschauung gibt es keine Legaldefinition. Daher muss die deutsche Rspr. zu Art. 4 GG herangezogen werden. Die Begriffe sind weit zu verstehen, damit nicht bereits im Wege einer Definition diskriminiert und der Schutzbereich des AGG unzulässig verkürzt wird. Die Rspr. versucht diese Begriffe als eine mit der Person des Mensche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanzen

Rz. 792 Die Tatsacheninstanzen verfügen nach der Rechtsprechung des BAG bei der Prüfung des Arbeitnehmerstatus über einen weiten Beurteilungsspielraum (vgl. BAG v.30.11.2021 – 9 AZR 145/21, juris Rn 41). Ihre Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu überprüfen, ob sie den Rechtsbegriff des Arbeitnehmers selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssät...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Erlaubnispflicht

Rz. 1799 Nach § 1 Abs. 1 AÜG ist Arbeitnehmerüberlassung grds. verboten, es sei denn aufgrund einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die von der zuständigen Regionaldirektion der BA erteilt wird (sog. Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Das AÜG regelt hierzu die Voraussetzung, die arbeitsrechtlichen Besonderheiten, die Überwachung durch die Erlaubnisbehörde sowie die zivil- un...mehr