Fachbeiträge & Kommentare zu Abfindung

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 4. Brutto-/Netto-Abfindung

Rz. 233 Wird einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag die Zahlung einer Abfindung zugesagt, handelt es sich regelmäßig um einen Bruttobetrag. Grds. ist im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander allein der Arbeitnehmer gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG v. 17.10.2018 – 5 AZR 538/17, juris Rn 17; BFH v. 13.12.2007 – VI R 57/...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Im Vordergrund steht so vielfach das Abkaufen des Bestandsschutzes. Der Beitrag befasst sich mit der zivilrechtlich...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich

Zusammenfassung Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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Abfindung: Folgefragen in der Praxis

Zusammenfassung Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Im Vordergrund steht so vielfach das Abkaufen des Bestandsschutzes. Der Beitrag befasst sich mit der...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte Kündigung

Zusammenfassung Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Vorausset...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag im Kündigungsschutzverfahren

Zusammenfassung Überblick Angesichts einer arbeitsgerichtlichen Streitigkeit um die Wirksamkeit einer Kündigung erscheint oftmals eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsvertragsparteien nicht mehr möglich. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber dem Richter die Möglichkeit eingeräumt, auf Antrag einer der beiden Arbeitsvertragsparteien durch Urteil das Arbeitsver...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 14 "Brutto = Netto-Klauseln"

Eine Quelle nachträglichen Ärgers bei Abfindungsvereinbarungen kann eine ohne hinreichende Vorüberlegung vereinbarte "Brutto = Netto-Klausel" für die Abfindungszahlung sein. Hier geht die überwiegende Meinung inzwischen davon aus, dass die Parteien im Normalfall mit einer solchen Vertragsgestaltung nur ausdrücken wollen, dass die Abfindung – soweit dies nach geltendem Recht ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Vereinbarung einer Abfindung

Rz. 214 Ferner ist die vertragliche Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Trennung möglich (s.u. Musterformulierung Rdn 271 ff.). Rz. 215 Hinweis zur Vertragsgestaltung im Interesse des Geschäftsführers beim unbefristeten Vertragmehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a KSchG setzt der Abfindungsanspruch folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ voraus: Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine...mehr

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Abfindung: Aufhebungsvertra... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Gerade vor diesem Hintergrund werden häufig auch Kündigungsschutzprozesse vorrangig mit dem Ziel geführt, einen Abfindung...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 2 Abtretbarkeit des Abfindungsanspruchs

Nach § 399 BGB kann eine Forderung dann nicht abgetreten werden, wenn entweder die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen worden ist. Der Entschädigungscharakter der Abfindung steht einer Abtretung nicht entgegen. Insbesondere ist...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 6 Neuer Beendigungstatbestand

Ähnliche Probleme wie bei der Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs stellen sich dann, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Termin durch einen neuen Beendigungstatbestand (z. B. außerordentliche Kündigung) beendet wird. Praxis-Beispiel Neuer Beendigungstatbestand Im Aufhebungsvertrag ist vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis zum Ende des Jahre...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / gg) Gleichbehandlung und Gratifikation sowie Abfindungen

Rz. 873 Nach st. Rspr. des BAG ist der Arbeitgeber, der in seinem Betrieb nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln freiwillige Leistungen gewährt, an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden (vgl. BAG v. 19.3.2003, BAGE 105, 266, 270). Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist auch anwendbar, wenn der Arbeitgeber aus Anlass einer Betriebsänderung (Betriebsver...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 3 Aufrechnung gegen den Abfindungsanspruch

Eine Aufrechnung gegen einen Abfindungsanspruch ist grundsätzlich möglich, es sei denn, die Parteien treffen eine andere Vereinbarung. Derartige Aufrechnungsverbote sind zulässig, und zwar nicht nur durch ausdrückliche Vereinbarung, sondern auch durch sog. schlüssiges Verhalten. Ob eine entsprechende stillschweigende Vereinbarung immer schon dann anzunehmen ist, wenn der Arbe...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 10 Insolvenzrechtliche Behandlung des Abfindungsanspruchs

Die insolvenzrechtliche Einordnung von Abfindungsansprüchen richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der Insolvenzordnung. Eine Bevorrechtigung kommt demnach grundsätzlich nicht in Betracht. Vor einer Insolvenzeröffnung vertraglich oder tarifvertraglich begründete Abfindungsansprüche sind daher einfache Insolvenzforderungen.[1] Um eine sonstige Masseverbindlichkeit[2] ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / VIII. Outplacement-Beratung als "zusätzliche Abfindung"

Rz. 259 Die Outplacement-Beratung, insb. in der Form des Newplacement mit der stärkeren Akzentuierung auf die Unterstützung bei der erfolgreichen Suche nach der angestrebten neuen Tätigkeit, gewinnt an Bedeutung und hat sich inzwischen bei vielen Unternehmen als Teil der Trennungskultur für Führungskräfte bzw. ergänzendes Instrument zum sozialverträglichen Personalabbau vera...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Unter den Voraussetzungen der §§ 9, 10 und 13 KSchG kann dem Arbeitnehmer kraft Gesetzes ein Abfindungsanspruch zustehen. Bedingung ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch richterliches Gestaltungsurteil.mehr

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§ 16 Vertragstypen / i) Unzulässige Einschränkungen der Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats zur Vertragsverlängerung – hohe Abfindung, Überbrückungsgeld, Angemessenheit – Doppelprüfung

Rz. 668 Alle Vertragskonstellationen, die aus wirtschaftlichen Gründen Druck auf den Aufsichtsrat ausüben können, den Vorstand erneut zu bestellen, sind im Zweifel unwirksam. Diesen Zwang will § 84 Abs. 1 AktG gerade ausschließen. Eine Vertragsklausel, nach der das Dienstverhältnis des Vorstands einer AG im Fall der Beendigung der Organstellung als Arbeitsverhältnis zu gleic...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 3 Antrag des Arbeitgebers

Stellt dagegen der Arbeitgeber einen Antrag auf Auflösung, so muss er konkrete Tatsachen beweisen, aus denen hervorgeht, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer nicht mehr möglich sein wird. Diese können im prozessualen wie im außerprozessualen Verhalten des Arbeitnehmers liegen. An diese Gründe werden im Interesse eines wirksamen Bestandsschutzes erhöhte A...mehr

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Abfindung: Auflösungsantrag... / 2 Antrag des Arbeitnehmers

Dieses kommt auf Antrag des Arbeitnehmers in Betracht, wenn der Arbeitgeber eine sozialwidrige Kündigung ausgesprochen hat, dem Arbeitnehmer aber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus mit der Kündigung zusammenhängenden Gründen nicht mehr zuzumuten ist. Sozialwidrig ist die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG dann, wenn diese ohne personen-[1], betriebs-[2] oder verhalten...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 8 Verjährung des Abfindungsanspruchs

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB 3 Jahre. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Zu beachten ist, dass tarifli...mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2004 besteht für einen betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist ein Abfindungsanspruch, sofern dieser innerhalb der 3-Wochenfrist keine Kündigungsschutzklage erhoben und der Arbeitgeber zuvor in der Kündigungserklärung einen entsprechenden Hinweis gegeben hat. Dieser Beitrag informiert über die Voraussetzungen und Höhe...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / G. Formulierungsbeispiele und Vertragsmuster

Rz. 452 (Vorb. zum arbeitsgerichtlichen Vergleich.: I.d.R. keine Sperrzeit gem. § 159 SGB III; vgl. FW 159.1.1.1 (4) Unterpunkt 5 der BA (= Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III, Stand 8/2022), s. Rdn 95 ff., 110) Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Muster 27.5: Arbeitsgerichtlicher Vergleich Ausfertigung Arbeitsgericht ______________________...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Abfindungspoker

Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer eine entspre...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 7. Berücksichtigung übergegangener Ansprüche gem. § 115 SGB X – Überleitungsanzeige der Arbeitsagentur

Rz. 244 Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen berücksichtigen, dass ggf. die gesamte oder Teile der Abfindung vom Arbeitgeber an die Arbeitsagentur zu leisten sind (vgl. BAG v. 9.10.1996 – 5 AZR 246/95, DB 1997, 680 = NZA 1997, 376). Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer Alg bezogen hat, gleichwohl jedoch Ansprüche auf Leistungen ggü. dem Arbeitgeber hat. Rz. 245 Beisp...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / b) Weisungen (seit 2017 "Fachliche Weisung" [FW], vorher Geschäftsanweisung [GA] bzw. Dienstanweisung [DA]) der BA 10/2007

Rz. 30 Dieses Urteil hat die BA zum Anlass genommen, ihre Weisungen entsprechend zu ändern (früher DA 10/2007). Rz. 31 Zunächst bleibt es dabei, dass die Nichtannahme einer Änderungskündigung nicht einer Arbeitnehmerkündigung gleichzusetzen ist. Allerdings kann eine Sperrzeit ausgelöst werden, wenn die Nichtannahme einer Änderungskündigung eine Arbeitgeberkündigung nach sich ...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / III. Rechtsfolge/Ruhen des Anspruchs

Rz. 83 Nach § 158 SGB III ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind. Dies bedeutet – wie auch bei § 159 SGB III –, dass in einem bestimmten Zeitraum Arbeitslosengeld nicht gezahlt wird. Im Gegensatz zu § 159 SGB III tritt aber keine Minderung des Anspruches ein, d.h. der Anspruch läuft nach Beendigung des Ruhenszeitraums ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (g) Abfindungsvereinbarungen/Überbrückungszahlungen

Rz. 270 Finanzielle Sicherheit erhält der abberufene Geschäftsführer im Normalfall nur für die Restdauer bzw. Kündigungsfrist seines Geschäftsführervertrages (vgl. zur Bemessung der variablen Vergütung im Trennungsprozess Melot de Beauregard/Schwimmbeck/Gleich, DB 2012, 2792 ff., DB 2012, 2853 ff.). Eine Abfindung ist wegen der grundsätzlichen Nichtanwendbarkeit des KSchG (§...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / X. Abfindungsregelungen (als Vertragsbestandteil)

Rz. 666 Abfindungsregelungen, die bereits im Anstellungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart werden, kommen in der Praxis verschiedentlich vor. I.d.R. verfolgen sie den Zweck, Nachteile beim Kündigungsschutz auszugleichen. Für das Unternehmen können solche Vereinbarungen eine wirkungsvolle Möglichkeit sein, Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen. Rz. 667 In Geschäfts...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / kk) Ausnahmen von der Zusammenballungspflicht bei sozialer Fürsorge – Lockerungen bei weniger als 50 % (= mehr als ein Jahr/sog. Übergangszeit)

Rz. 221 Weitere Lockerungen gibt es, soweit es sich um ganz bestimmte Hinzuleistungen handelt. Nach der Rspr. des BFH bleibt eine Entlassungsentschädigung auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren VZ aus sozialer Fürsorge (vgl. BFH v. 29.5.2008, BFH/NV 2008, 1666, BFH v. 14.4.2005, BFH/NV 2005, 1772) für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleis...mehr

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§ 29 Kündigung / V. Unzulässige Kündigungserschwerungen

Rz. 259 Nach § 622 Abs. 6 BGB ist es unzulässig, für die Kündigung durch den Arbeitnehmer eine längere Frist zu vereinbaren als für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Eine Vereinbarung, die für die Arbeitnehmerkündigung eine längere Frist vorsieht als für die Arbeitgeberkündigung und ggf. auch die Kündigungstermine weiter gehend beschränkt, ist insoweit nach §§ 134, 139 BG...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Steuerliche Minimalbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 207 Für die Praxis bedeutet dies eine erhebliche Verschlechterung, da ab 1.1.1999 für Abfindungen nur eine steuerliche Minimalbegünstigung besteht. Hinzukommt, dass im Zuflussjahr mit steigendem Einkommen der steuerliche Effekt abnimmt. Im Spitzensteuerbereich greift sogar i.d.R. de facto gar keine Steuerermäßigung für Abfindungen mehr, da die Fünftel-Regelung durchgerec...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / II. Zeitpunkt/Datum für die rechtliche Beendigung des Anstellungsvertrags

Rz. 83 Die Vertragsparteien sind in der Festlegung des rechtlichen Beendigungszeitpunktes grds. frei. Bei der Wahl des richtigen Zeitpunktes ist eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen. Rz. 84 Ausgangspunkt ist die jeweils gültige vertragliche, tarifvertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Soweit nicht der Arbeitnehmer an einer Verkürzung dieser Frist interessiert is...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Anerkennungszahlungen

Rz. 174 Einen Sonderfall stellte die Höhe der an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Mannesmann AG gezahlten Abfindung nach dem verlorenen Abwehrkampf gegen die Übernahme durch Vodafone dar (vgl. zu sog. Anerkennungs- und Abfindungszahlungen an ausscheidende Vorstandsmitglieder, Liebers/Hoefs, ZIP 2004, 97; vgl. zum Abfindungs-Cap des Deutschen Corporate Governance Kode...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Freie Vereinbarkeit – keine Angemessenheitskontrolle nach AGB

Rz. 175 I.R.d. Verhandlungen um eine Abfindung ist den Parteien hinsichtlich der Höhe nach oben oder nach unten keine Grenze gesetzt. Eine Aufhebungsvereinbarung ist nicht deshalb unwirksam, weil überhaupt keine Abfindung festgesetzt wird. Umgekehrt gibt es keine obere Begrenzung. Als Hauptleistung unterliegt die Abfindung keiner Angemessenheitskontrolle unter AGB-Aspekten (...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Abschaffung steuerlicher Freibeträge

Rz. 200 Der Gesetzgeber hat in mehreren Etappen die ursprüngliche Steuerfreiheit für Teile der Abfindung – Steuerfreibeträge gem. § 3 Nr. 9 EStG a.F. – zunächst reduziert und sodann mit Wirkung zum 1.1.2006 vollständig abgeschafft. Seitdem gibt es keine Steuerfreiheit mehr für aus Anlass der Beendigung des Arbeits-/Dienstverhältnisses gezahlte Abfindungen. Hinweis Durch die A...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / III. Vermeidung von Sperrzeit und Steuernachteilen – Grund für die Beendigung

Rz. 95 Die Beendigung des Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung ist nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit stets ein sperrzeitrelevanter Lösungssachverhalt (vgl. zur Zusage einer Ausgleichzahlung für Sperrzeit durch den Arbeitgeber, ArbG Düsseldorf v. 26.10.2018 – 14 Ca 3722/18, juris, mit Anm. Bartelmeß, ArbR 2019, 155). Entscheid...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / dd) Berechnung der Steuerbegünstigung nach der Fünftel-Regelung

Rz. 209 Aus dieser für die praktische Handhabung nicht ganz einfachen gesetzlichen Regelung folgt für die Praxis letztlich eine Vierstufigkeit zur Ermittlung der gültigen Steuerpflicht (Berechnungsmodell): Rz. 210 Hinweis (zur Berechnung der Fünftel-Regelung in vier Stufen) Berechnung des steuerbegünstigten Betrags der Abfindung gem. §§ 24, 34 EStG: Erste Stufe: Ermittlung der ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / cc) Abfindungsvereinbarungen bzw. ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 173 Zu einer "echten" Abfindung für den Geschäftsführer kann es auch kommen, wenn nach seiner Abberufung ein "ruhendes" – d.h. vor der Bestellung zum Geschäftsführer bestehendes – Arbeitnehmerverhältnis wieder auflebt (s.o. § 16 Rdn 308 ff. m.w.N.) oder eine Abfindung für den Fall der Nichtverlängerung des Dienstvertrages vereinbart wurde (s. zur steuerlichen Behandlung ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Gleichbehandlungsgrundsatz – Sozialplanregelungen

Rz. 181 Soweit an mehrere Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schlüssel Abfindungen wegen einer betrieblich veranlassten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Küttner/Schmidt, Personalbuch 2022, Abfindung, Rn 3). Gleichbehandlung kann allerdings nur verlangt werden, wenn eine vergleichbare Beendigung des Arbeit...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / E. Widerruf und Rücktritt

Rz. 403 Mit Inkrafttreten des SchuModG zum 1.1.2002 war zunächst heftig umstritten, ob sich durch die Integration des HWiG und des VerbrKrG in das BGB ein Widerrufsrecht des Arbeitnehmers aus §§ 312, 355 BGB n.F. ergeben könnte. In zwei Parallelentscheidungen vom gleichen Tag hat das BAG die Rechtsunsicherheit beendet und klargestellt, dass eine am Arbeitsplatz geschlossene ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / ll) Zweifelsfragen zur Zusammenballung nach BMF

Rz. 223 Das BMF (Bundesministerium der Finanzen) ist der Rechtsprechung des BFH mit den Aktualisierungen in den BMF-Schreiben grds. gefolgt. Die für die Praxis relevante Auffassung der Finanzverwaltung zu den sog. Zweifelsfragen, ob eine Zusammenballung gegeben ist oder nicht, sind in den BMF-Schreiben v. 4.3.2016 (BStBl I 2016, 277) sowie v. 1.11.2013 (BStBl I 2013, 1326) g...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / IV. Berechnungsbeispiel

Rz. 92 Gegen den Arbeitnehmer A, der seit 2004 im selben Betrieb arbeitet und 2017 mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen hat, nach dem er eine Abfindung i.H.v. 36.000 EUR erhält, ist eine Sperrzeit von 12 Wochen festgestellt worden. A hatte bisher 5.400 EUR monatlich verdient. Ab wann kann A Arbeitslosengeld beanspruchen? Rz. 93 Wenn im v.g. Fall die Kündigu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / aa) Abweichung von einem Interessenausgleich

Rz. 1329 Vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat vor Durchführung einer Maßnahme, die sich als Betriebsänderung darstellt, schriftlich, in welcher Weise die wirtschaftlichen Nachteile der von dieser Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer ausgeglichen oder gemildert werden sollen, so kann darin auch die Einigung der Betriebspartner darüber liegen, dass die Maßnahme wie geplant dur...mehr