Nachhaltigkeitsberichterstattung international

Japan veröffentlicht IFRS-basierte Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung


Japan veröffentlicht Sustainability Reporting Standards

Japan hat seine ersten IFRS-kompatiblen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Die Standards sollen die verpflichtende Berichterstattung zu nachhaltigkeits- und klimabezogenen Themen für börsennotierte Unternehmen in Japan fördern.

Das Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) hat die ersten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Japan veröffentlicht. Diese basieren auf den Standards des International Sustainability Standards Board (ISSB) der IFRS. Es wird erwartet, dass sie zukünftig die verpflichtende Berichterstattung zu nachhaltigkeits- und klimabezogenen Themen für börsennotierte Unternehmen in Japan darstellen werden.

Steigende Transparenzanforderungen in Japan

In den letzten Jahren haben japanische Aufsichtsbehörden und Börsen die Transparenzanforderungen in Bezug auf Nachhaltigkeit kontinuierlich erhöht. So hat die Tokyo Stock Exchange im Jahr 2021 ihren Corporate Governance Code überarbeitet, der von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung klimarelevanter Informationen gemäß den TCFD-Empfehlungen sowie die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsstrategien nach dem Comply-or-Explain-Ansatz verlangt.

Im Jahr 2022 wurde innerhalb der japanischen Financial Accounting Standards Foundation (FASF) das SSBJ mit dem Ziel gegründet, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Um die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten, hat der SSBJ beschlossen, seine neuen Standards an die ISSB-Standards anzupassen.

Reduzierung der Unterschiede zu den ISSB-Standards

Bei der Vorstellung der finalen Standards erklärte das SSBJ, dass es die Diskrepanzen zwischen seinen Standards und denen des ISSB auf Basis der Rückmeldungen zu den Entwürfen reduziert hat. Das SSBJ beabsichtigt, in Kürze eine Übersicht über die Unterschiede zwischen seinen Standards und denen des ISSB zu veröffentlichen. Gleichzeitig wurde betont, dass man alle Anforderungen des ISSB übernommen habe, aber bei Bedarf rechtliche Alternativen hinzugefügt habe, die von den Unternehmen genutzt werden können.

Yasunobu Kawanishi, Vorsitzender des SSBJ, sagte, dass aufgrund der Rückmeldungen zu den Entwürfen die Unterschiede zu den ISSB-Standards weiter minimiert worden seien. Obwohl noch einige Unterschiede bestehen, verpflichtet sich der SSBJ, die Entwicklung der Offenlegungspraxis sowohl in Japan als auch international zu beobachten und die SSBJ-Standards gegebenenfalls anzupassen.

Insgesamt hat das SSBJ drei Standards veröffentlicht. Diese umfassen den universellen Standard für die Nachhaltigkeitsoffenlegung, den themenbezogenen Offenlegungsstandard Nr. 1 für allgemeine Angaben und den themenbezogenen Offenlegungsstandard Nr. 2 für klimabezogene Angaben. Während die klimabezogenen Angaben dem IFRS S2 entsprechen, hat das SSBJ zwei Standards veröffentlicht, die dem IFRS S1 entsprechen. Der universelle Standard umfasst die grundlegenden Anforderungen für nachhaltigkeitsbezogene Finanzinformationen, während der Standard für allgemeine Angaben den Kern des IFRS S1 abdeckt, der Risiken und Chancen im Bereich Nachhaltigkeit beschreibt.


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