Übermittlung elektronischer Dokumente an Finanzgerichte
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind nach § 52d Satz 1 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Sicherer Übermittlungsweg steht für Steuerberater zur Verfügung
Gleiches gilt nach § 52d Satz 2 FGO für die nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht. Dies sind etwa Steuerberater (§ 62 Abs. 2 Satz 1 FGO), die nach einem aktuellen Urteil des BFH (Urteil v. 16.1.2024, VIII B 141/2) mit der Steuerberaterplattform und dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) spätestens seit dem 1.1.2023 einen sicheren Übermittlungsweg Nutzen können.
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger hatten den zur Verfügung stehenden sicheren Übermittlungsweg nicht eingerichtet und die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels einfachen Brief an den BFH geschickt. Eine vorübergehende technische Störung nach § 52d Satz 3 FGO kann in der Nichteunrichtung nach Anicht des BFH ist nicht gesehen werden. § 52d Satz 3 FGO ist sei nur bei bei technischen Problemen im Rahmen der Verwendung des vollständig eingerichteten beSt anwendbar, nicht bei Verzögerungen bei dessen Einrichtung (BFH, Beschluss v. 11.8.2023, VI B 74/22). Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde war daher unwirksam.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.869
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.2302
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
702
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
655
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
6022
-
Corona-Soforthilfe Hessen: Moratorium beendet, Verfahren läuft wieder
514
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
488
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
47714
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
441
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
414
-
Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
15.07.2026
-
Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026
-
Steuerliche Bewertung und die Frage der Sinnhaftigkeit von Abschreibungen
07.07.2026
-
Prozesskostenhilfe bei Überbrückungshilfen: Hohe Hürden für juristische Personen
01.07.2026
-
Empfänger und Gegenstand der Vermögensübertragung
24.06.2026
-
Übertragung einer Privatimmobilie gegen Versorgungsleistungen
24.06.2026
-
Anforderungen an den Übertragungsvertrag
24.06.2026
-
Umfang und Empfänger der Versorgungsleistungen
24.06.2026
-
Soforthilfe-Rückforderung: OVG hebt günstiges Urteil des VG Cottbus auf
24.06.2026
-
Niederstwertprinzip nach HGB bei betrieblichen Wertpapierdepots
19.06.2026