Übermittlung elektronischer Dokumente an Finanzgerichte
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind nach § 52d Satz 1 FGO als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Sicherer Übermittlungsweg steht für Steuerberater zur Verfügung
Gleiches gilt nach § 52d Satz 2 FGO für die nach der Finanzgerichtsordnung vertretungsberechtigten Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FGO zur Verfügung steht. Dies sind etwa Steuerberater (§ 62 Abs. 2 Satz 1 FGO), die nach einem aktuellen Urteil des BFH (Urteil v. 16.1.2024, VIII B 141/2) mit der Steuerberaterplattform und dem besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (beSt) spätestens seit dem 1.1.2023 einen sicheren Übermittlungsweg Nutzen können.
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger hatten den zur Verfügung stehenden sicheren Übermittlungsweg nicht eingerichtet und die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde mittels einfachen Brief an den BFH geschickt. Eine vorübergehende technische Störung nach § 52d Satz 3 FGO kann in der Nichteunrichtung nach Anicht des BFH ist nicht gesehen werden. § 52d Satz 3 FGO ist sei nur bei bei technischen Problemen im Rahmen der Verwendung des vollständig eingerichteten beSt anwendbar, nicht bei Verzögerungen bei dessen Einrichtung (BFH, Beschluss v. 11.8.2023, VI B 74/22). Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde war daher unwirksam.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.538
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3052
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
76216
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
690
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5272
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
526
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
512
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
496
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
450
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
388
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
-
Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
-
Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
-
Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
-
Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
-
Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026
-
Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht
27.07.2026
-
Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
22.07.2026
-
Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
15.07.2026
-
Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026