Startschuss für die Steuerberaterplattform der BStBK

Das "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" (OZG) sieht bis Ende 2022 eine flächendeckende Digitalisierung der deutsche Verwaltung vor. Danach sollen Bund, Länder und Kommunen alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. In diesem Umfeld will die BStBK gewährleisten, dass Steuerberater als Vertreter ihrer Mandanten sicher agieren können.
Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach
Die BStBK hatte daher im September 2020 beschlossen, eine Steuerberaterplattform einzurichten und – als ersten Anwendungsfall der Plattform – ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) zum 1.1.2023 zur Verfügung zu stellen. Die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan.
Mit der Errichtung des beSt will die BStBK die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien schaffen. Nachrichten sollen den den versendenden Steuerberater eindeutig als Steuerberater ausweisen und ihn rechtssicher erreichbar machen.
Da die die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit in der Hoheit des Berufsstandes liege, sei sie unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Das beSt sei Voraussetzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichere ein hohes Vertrauensniveau der vorgelegten digitalen Identität.
Betrieb der Steuerberaterplattform
Der Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt durch die BStBK stelle aufgrund des – für die Authentifizierung erforderlichen – Rückgriffs auf das Berufsregister der Steuerberaterkammer eine hoheitliche Tätigkeit dar, die gesetzlich geregelt sei. Durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrecht der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sei das StBerG mit Wirkung zum 1.1.2023 entsprechend geändert worden.
DATEV eG als technischer Dienstleister
Die BStBK hat im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens die technische Entwicklung und den Betrieb der Steuerberaterplattform einschließlich des beSt ausgeschrieben. Im Ergebnis dieser Ausschreibung wurde die DATEV eG als technischer Dienstleister von der BStBK beauftragt.
Weitere Informationen unter www.bstbk.de/de/themen/steuerberaterplattform
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.539
-
Umsatzsteuer 2025: Wichtige Änderungen im Überblick
2.889
-
Sind Rechtsmittel gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide ratsam?
2.710
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.100
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.532
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.501
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
1.401
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.385
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
1.133
-
Wann Rechtsbehelfe gegen die neuen Grundsteuerbescheide geboten sind
1.068
-
Neue Fixkosten in der Schlussabrechnung
19.03.2025
-
Agenda für Straffung und Vereinfachung der Steuervorschriften
14.03.2025
-
Nachweis einer seelischen Behinderung und der Unfähigkeit zum Selbstunterhalt
14.03.2025
-
Gefahren durch lange Bearbeitungszeiten bei den Schlussabrechnungen
12.03.2025
-
Unentgeltliche Betriebsübertragung bei negativem Kapitalkonto
11.03.2025
-
Beweislast für Differenzbesteuerung im Gebrauchtwagenhandel
06.03.2025
-
Abgelehnte Fördermonate aus der Antragsphase in der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe
05.03.2025
-
Entspannter Steuerkanzlei-Alltag dank praxisnaher Tipps und genialer Lifehacks!
04.03.2025
-
Überkompensation bei November-/Dezemberhilfe in der Gastronomie
26.02.2025
-
Nachweis des coronabedingten Umsatzeinbruchs
19.02.2025