Knigge im Beruf: E-Mails nicht kommentarlos weiterleiten
"Ohne Kommentar geht nur, wenn auf der Hand liegt, was der andere zu tun hat." Ansonsten müssten Mitarbeiter dies kurz dazu schreiben. Denn es kostet Kollegen unnötig Zeit, wenn nicht klar ist, was sie mit der elektronischen Post anfangen sollen.
Wichtig ist schon der Betreff: Wer einen Kollegen lediglich über etwas informieren will, kann die Betreffzeile etwa mit "z.K." für "zur Kenntnis" beginnen. Das erleichtert dem anderen die Einordnung. "In so einer E-Mail darf man dann aber keine Handlungsaufforderung verstecken", erläutert Dressel, die sich als Businesscoach auf Online-Kommunikation spezialisiert hat.
Nicht zuletzt hilft ein Kommentar auch, wenn der Absender sich nicht sicher ist, ob eine E-Mail den Kollegen betrifft oder nicht. "Dann schreibt man etwa dazu: 'Ist das was für dich?'" So weiß der andere: Wenn die Antwort Nein lautet, kann er die E-Mail getrost löschen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
3.599
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.6152
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
869
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
849
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
823
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
663
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
569
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
551
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
54914
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
548
-
Überbrückungshilfe III NRW ist beihilferechtskonform
29.04.2026
-
Vorabanforderung nur mit erkennbarer Ermessensausübung
22.04.2026
-
Subventionsbetrug bei den Überbrückungshilfen
22.04.2026
-
Gesenkte Umsatzsteuer durch weniger Ausnahmen möglich
20.04.2026
-
VG Hamburg legt deutsche Überbrückungshilfen dem EuGH vor
15.04.2026
-
Wer haftet bei GbR-Auflösung vor Schlussabrechnung?
08.04.2026
-
Baden-Württemberg erstattet rechtswidrige Rückforderungen von Corona-Soforthilfen
01.04.2026
-
Verspätungszuschlag zur Feststellungserklärung
01.04.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten
01.04.2026
-
Erklärungspflicht
01.04.2026