Bei Solaranlagen nicht schnell zur Kleinunternehmerregelung wechseln
Viele Besitzer einer Fotovoltaikanlage produzieren nämlich mit ihrer Solaranlage mehr Strom als sie verbrauchen können und speisen daher den Überschuss in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür erhalten sie eine Vergütung, für die sich allerdings auch der Fiskus interessiert.
"Dadurch werden Solaranlagenbesitzer zum Unternehmer und müssen daher auch umsatzsteuerliche Fragen beachten", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Da das eingenommene Entgelt für den Strom meist aber nur gering ist, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Kleinunternehmerregelung zu wählen. Dabei wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Vorjahresumsatz 17.500 Euro und der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigt.
Viele Solaranlagenbesitzer verzichten jedoch auf die Kleinunternehmerregelung. "Der Vorteil ist, dass dann die Umsatzsteuer aus der Anschaffung der Solaranlage vom Finanzamt zurückerstattet wird", erläutert Käding. Der Solaranlagenbesitzer wird dann behandelt wie ein normaler Unternehmer. Er ist an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden.
Nach Ablauf dieser Frist wollen viele Steuerzahler dann aber möglichst schnell in die Kleinunternehmerregelung zurückwechseln. Hier ist aber Vorsicht geboten. "Besitzer einer dachintegrierten Fotovoltaikanlage sollten besser zehn Jahre abwarten, bis sie zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren", erklärt Käding. "Andernfalls wird der aus dem Kauf der Solaranlage geltend gemachte Vorsteuerabzug anteilig rückgängig gemacht und der Steuerzahler zahlt nach."
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.963
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3492
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
566
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
564
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
512
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
509
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
505
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
44814
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
431
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
375
-
Corona-Soforthilfe Hessen: Moratorium beendet, Verfahren läuft wieder
03.06.2026
-
Bewertung der Anschaffungskosten von Wertpapieren nach der Durchschnittsmethode
02.06.2026
-
VGH Mannheim verschärft Linie für Überbrückungshilfe bei neu gegründeten GmbHs
27.05.2026
-
Handels- und steuerrechtliche Grundlagen der Wertpapierbuchhaltung
26.05.2026
-
Kürzung von Corona-Überbrückungshilfen wegen "unternehmensverbundähnlichem Sachverhalt"
20.05.2026
-
Insolvenzplan als rückwirkendes Ereignis
19.05.2026
-
Geänderte Rechtsprechung zu Überbrückungshilfen nach dem 30.6.2022
13.05.2026
-
Begriff der Betriebsstätte vom BFH geklärt
13.05.2026
-
Freiwillige Zahlung im ersten Zinsmonat
12.05.2026
-
Später vorgelegte Verlustbescheinigung
08.05.2026