Unterbringungskosten in einer Pflege-WG

Das FG Köln hat entschieden, dass die Aufwendungen für die Unterbringung in einer Pflege-WG steuermindernde außergewöhnliche Belastungen sind.

Unterbringung in einer Pflege-WG

Vor dem FG Köln wurde folgender Sachverhalt verhandelt: Der Kläger (geboren 1965) ist aufgrund eines Motorradunfalls schwerbehindert. Sein Schwerbehindertenausweis führt folgendes auf:

  • Grad der Behinderung von 100
  • Merkzeichen G (erheblich gehbehindert),
  • B (Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nötig) und
  • H (hilflos). 

Die Pflegekasse stufte ihn in Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit) ein. In seiner Einkommensteuererklärung machte der Kläger Miet- und Verpflegungskosten für seine Unterbringung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastungen geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung der Kosten ab mit dem Hinweis, er sei nicht in einem Heim, sondern in einer Wohngemeinschaft mit Betreuungsleistungen i.S.d. § 24 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NW) untergebracht.

Außergewöhnliche Belastungen

Doch vor dem FG Köln hatte die Klage Erfolg. Das Gericht berücksichtigte die Kosten abzüglich einer Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastungen. Die Revision ist beim BFH unter Az. VI R 40/20 anhängig. 

FG Köln, Urteil v. 30.9.2020, 3 K 1858/18, veröffentlicht am 15.3.2021

Schlagworte zum Thema:  Außergewöhnliche Belastung, Behinderung, Pflege