Rechtsprechung

Teilwertabschreibung auf Aktienfonds-Anteile (BFH)


Wie bei börsennotierten Aktien ist eine Teilwertabschreibung auf Investmentanteile, wenn das Fondsvermögen im Wesentlichen aus Aktien besteht, grundsätzlich zulässig, wenn der Verlust zum Bilanzstichtag 5 % der Erwerbskosten überschreitet.

Entscheidungsstichwörter

Teilwertabschreibung auf Investmentanteile im Anlagevermögen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung

Leitsatz

Ob Investmentanteile aufgrund einer voraussichtlich dauernden Minderung ihres Werts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf den niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden können, ist bei der gebotenen typisierenden Gesetzesauslegung nach den für börsennotierte Aktien geltenden Grundsätzen zu entscheiden, wenn das Vermögen des Investmentfonds überwiegend in an Börsen gehandelten Aktien angelegt ist.

Normenkette

EStG 1997 i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

Verfahrensgang

FG Rheinland Pfalz vom 15. Dezember 2010  1 K 2237/08 (EFG 2011, 953)

Urteil v. 21.9.2011, I R 7/11, veröffentlicht am 28.12.2011


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