Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
Entscheidungsstichwörter
Anrechnungsmethode bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb
Leitsatz
1. Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Spanien die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.
2. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb fällt nach dem DBA-Spanien nicht unter den Begriff des Unternehmens und kann damit keine Betriebstätte begründen.
Normenkette
EStG 1997 § 13
DBA-Spanien Art. 5, Art. 6 Abs. 1, 2 und 4, Art. 7, Art. 14, Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee
Verfahrensgang
FG Köln vom 23. Februar 2011 9 K 286/06 (EFG 2011, 1322)
Urteil v. 27.10.2011, I R 26/11, veröffentlicht am 28.3.2012