Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

Entscheidungsstichwörter

Anrechnungsmethode bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb

Leitsatz

1. Bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb wird nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Spanien die spanische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet.

2. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb fällt nach dem DBA-Spanien nicht unter den Begriff des Unternehmens und kann damit keine Betriebstätte begründen.

Normenkette

EStG 1997 § 13

DBA-Spanien Art. 5, Art. 6 Abs. 1, 2 und 4, Art. 7, Art. 14, Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee

Verfahrensgang

FG Köln vom 23. Februar 2011  9 K 286/06 (EFG 2011, 1322)

Urteil v. 27.10.2011, I R 26/11, veröffentlicht am 28.3.2012