Brennelementesteuer mit Verfassung vereinbar (FG)
Der Energiekonzern EnBW hatte Klage beim Finanzgericht eingereicht. Richter in Hamburg und München hatten im vergangenen Herbst erhebliche Zweifel geäußert, ob die von der Bundesregierung Anfang 2011 eingeführte Steuer rechtens sei. Es gebe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes, entschieden hingegen die Stuttgarter Richter in dem Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz (Az. 11 V 2661/11 und 11 V 4024/11). Ein EnBW-Sprecher sagte, die Entscheidung werde geprüft. Der Versorger hatte die Steuer gezahlt, aber dann Einspruch eingelegt.
Mit der Steuer kann der Bund bis 2016 jährlich bis zu 1,3 Milliarden Euro einnehmen. Auch andere Energiekonzerne hatten Klagen bei den zuständigen Finanzgerichten eingereicht. Der Versorger stellt infrage, ob der Bund ein solches Gesetz auf den Weg bringen durfte. Die Richter urteilten in dem Eilverfahren, für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung der Steuer in Form einer Verbrauchsteuer komme es nicht darauf an, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar sei oder nicht.
Es liege keine Verletzung des Eigentumsrechts der Betreiber von Kernkraftwerken vor, sofern es diesen weiterhin möglich sei, ihre Anlagen wirtschaftlich zu betreiben, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Entscheidung der Richter in Stuttgart ist nur die Etappe in einem langen Rechtsstreit. Denn das Finanzgericht erwartet, dass die EnBW gegen die Entscheidung beim Bundesfinanzhof Beschwerde einlegen wird. Dort seien bereits entsprechende Verfahren anhängig. Möglicherweise werden sich das Bundesverfassungsgericht sowie der Gerichtshof der Europäischen Union mit dem Thema befassen müssen.
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