Umstrukturierungen am Bundesfinanzhof
Umsatzsteuerverfahren zukünftig alle beim V. Senat
Die bisherige Zuständigkeit des XI. Senat für einen Teil der Umsatzsteuerverfahren übernimmt der V. Senat, dem dadurch wieder die Bearbeitung für alle Umsatzsteuerverfahren obliegt.
Die ebenfalls dem XI. Senat zugeordnete Materie des Bilanzsteuerrechts ist zukünftig dem IX. Senat zugewiesen.
Damit einher geht der Senatswechsel mehrerer Richter aus dem XI. Senat. Nähere Informationen zur geänderten personellen Zusammensetzung der Senate und der fachlichen Zuständigkeit wird ab dem 1.8.2025 auf den Internetseiten des BFH unter Gericht/Organisation/Senate zu finden sein.
Keine Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes
Der BFH wird zukünftig mit 53 Richterinnen und Richtern arbeiten. Die Stellenreduzierung wird durch Altersabgänge erreicht und einvernehmlich mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, in dessen Geschäftsbereich der BFH ressortiert, vollzogen.
Der Präsident des BFH, Dr. Hans-Josef Thesling, betonte: „Die Reduzierung der Senate führt zu keiner Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes. Der BFH wird weiterhin in gewohnter und von den Steuerbürgerinnen und -bürgern erwarteter kompetenter Weise Recht sprechen.“
Quelle: BFH, Pressemitteilung v. 31.7.2025 – Nummer 050/25
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