Nach den Vorschriften des EStG bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen, wenn der Zeitpunkt des Beginns der AfA mit dem Zeitpunkt des Beginns des Gewerbebetriebs zusammenfällt.
Entscheidungsstichwörter
Zur Berücksichtigung von AfA beim Gewerbeertrag im Zeitpunkt der Aufnahme des Gewerbebetriebs
Leitsatz
Nach den Vorschriften des EStG bemessene AfA für Wirtschaftsgüter ist in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gemäß § 7 GewStG zu berücksichtigen, wenn der Zeitpunkt des Beginns der AfA mit dem Zeitpunkt des Beginns des Gewerbebetriebs zusammenfällt.
Normenkette
GewStG § 7, § 10a
EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1 Satz 2
EStR § 44 Abs. 2 Satz 3
Verfahrensgang
Niedersächsisches FG vom 16. September 2009 2 K 495/05, 2 K 496/05 (EFG 2010, 200)
Urteil v. 14.4.2011, IV R 52/09, veröffentlicht am 1.6.2011