Gestalten mit der atypisch stillen Gesellschaft
Absicherung von Betriebsaufspaltungen und Ermöglichung von Umstrukturierungen
Die atypisch stille Gesellschaft bietet interessante Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. zur Absicherung von Betriebsaufspaltungen und zur Ermöglichung von Umstrukturierungen nach § 6 Abs. 5 EStG und § 6 Abs. 3 EStG.
Anteile an Kapitalgesellschaften
Eine besondere Rolle als notwendiges SBV II spielen Anteile an Kapitalgesellschaften bei der GmbH & Co. KG, aber auch bei der GmbH & atypisch Still. Sie gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie geeignet und bestimmt sind, der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft zu dienen, indem sie zu deren Begründung oder Stärkung eingesetzt werden.
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Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
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Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
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Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
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Hintergrund: MoPeG-Anpassungen
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Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
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Verspätungszuschläge bei gesetzlich verlängerter Abgabefrist
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Seminar zur Immobilienverwaltung und steuerlichen Optimierung
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