Fördermittel für Unternehmen in Corona-Notlage

Die Steuerkanzlei ist für die meisten Mandanten der erste Ansprechpartner, wenn es um grundlegende finanzielle Weichenstellungen in der Coronavirus-Krise geht. Fördermittelexperte Kai Schimmelfeder erläutert daher die wichtigsten aktuellen Fördermittel für Unternehmen.

Liquiditätsengpässe zwingen Unternehmen in die Kurzarbeit und zu Massenentlassungen und treiben die geplanten Investitionen und Innovationen von Unternehmen und Selbstständigen - aller Branchen - auf den Prüfstand. Fast 100 % der Unternehmen können aus wirtschaftlichen Gründen nur schwer Entscheidungen treffen, die die Zukunft betreffen. Neuentwicklung, Innovationen und Investitionen werden reduziert. Kaufkraftverlust tritt aktuell tiefgreifend ein, wirtschaftlicher Abschwung ist bereits ausgesprochen, Rezession steht uns eine lange Zeit (Jahre?) bevor. Damit würde sich Deutschland in die Vergangenheit zurückkatapultieren.

Betriebsmittel im Sinne der Förderbank KfW

Für die meisten ist somit die Liquidität der Engpass. In der Fördermittel-Sprache betreffen das primär die Betriebsmittel. Was sind Betriebsmittel im Sinne der Förderbank KfW, die mit Liquiditätshilfen finanziert werden können:

Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume ebenso wie Personalkosten, Aufwendungen für Werbung, Anmeldungen und Genehmigungen, Forschung und Entwicklung oder Beratungskosten. Mit einer Betriebsmittelfinanzierung können Sie auch Maßnahmen zur Mitarbeiterqualifizierung und -weiterbildung, das Einräumen von Zahlungszielen oder die Vorfinanzierung von Aufträgen abdecken (Quelle: www.kfw.de).

Die aktuell wichtigsten Förderprogramme

Bestehende öffentliche Förderprogramme sind aktuell vom Bund optimiert worden und neue Soforthilfen sind von den einzelnen Bundesländern bereitgestellt worden. Auch wenn das nur ein kleiner Anfang sein kann, beleuchten wir hier die aktuell wichtigsten Förderprogramme:

Unternehmerkredit in der Betriebsmittelvariante mit max. 5 Jahren Laufzeit bei max. 1 Jahr ohne Tilgung und max. 5 Mio. EUR als Förderkredit

Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt aktiv tätig sind. Grundsätzlich gilt: Maximal 249 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente), max. 50 Mio.EUR oder max. 43 Mio. EUR Bilanzsumme. Für die Betriebsmittelvariante gilt: Der Betriebsmittelkredit kann auf 2 Jahre endfällig und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit fixiert werden (kleine und mittlere Unternehmen). Es kann auch die Variante mit der Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit gewählt werden. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese führt dann die Finanzierung mit der KFW-Bank (Förderbank) durch.

ERP-Gründerkredit - Startgeld

Mit dem ERP-Gründerkredit - StartGeld kann bis zu 100.000 EUR Kredit erhalten werden. Davon kann in der aktuellen Lage der Liquiditätsengpässe bis zu 30.000 EUR davon für Betriebsmittel (Liquidität) eingesetzt werden. Das Besondere: Da die KfW 80 % des Kreditausfallrisikos in einer Haftungsfreistellung gegenüber Ihrer Bank übernimmt, reduziert sich auch hier das Risiko der Bank.

Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen KfW und der Hausbank. Je höher die Haftungsfreistellung, desto niedriger ist im Falle eines Kreditausfalls das Risiko für das Kreditinstitut. Dadurch sind die Kreditinstitute häufig zur Finanzierung eines Vorhabens bereit, auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Damit steigt für für das Unternhemen die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten. Die Haftungsfreistellung entbindet aber nicht von der Zahlungsverpflichtung. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Diese führt dann die Finanzierung mit der KFW-Bank (Förderbank) durch.

ERP-Gründerkredit - Universell in der Betriebsmittelvariante

Dieses Fördermittel ist aktuell pauschal mit einer 80%tigen Bürgschaft bzw. Haftungsfreistellung für ihre Bank ausgestattet (Liquiditätshilfeprogramm der Bundesregierung): Für junge kleinst-, kleine und mittelständische Unternehmen, Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre am Markt tätig sind. Diese erhalten bis zu 25 Mio. EUR Kredit. Dieser kann für für liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Beratungskosten und Ähnliches verwendet werden. Die Antragstellung über die Hausbank. Diese führt dann die Finanzierung mit der KFW-Bank (Förderbank) durch.

Soforthilfen der einzelnen Bundesländer

Einen guten Überblick der Corona-Soforthilfen der Bundesländer bietet die laufend aktualisierte Übersicht der Bundessteuerberaterkammer.


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