Der DStV weist auf eine neue europäische Verbraucherrechterichtlinie hin, die auch Mitteilungspflichten für Steuerberater bringt.

Die Europäische Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) ist verkündet (ABl. EU.L 304/64). Die Mitgliedstaaten sollen diese bis zum 13.12.2013 umsetzen. Die Maßnahmen müssen spätestens ab dem 13.6.2014 angewendet werden.

Diese Richtlinie enthält allgemeine Vorschriften für die gemeinsamen Aspekte von Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Sie ist auf Dienstleistungsverträge anwendbar und bringt künftig geänderte Hinweispflichten auch für Steuerberater, wenn sie Verträge vor Ort beim Mandanten abschließen. In allen EU-Ländern gelten somit einheitliche Widerrufsrechte. Verbraucher sind über diese Rechte aufzuklären. Im Anhang I der Verbraucherrechterichtlinie sind Muster für eine Widerrufsbelehrung und für ein Widerrufsformular angefügt.

Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn ausschließlich Fernkommunikationsmittel wie Internet und Telefon verwendet werden. Als außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten z.B. solche, die in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geschlossen werden. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Informiert der Steuerberater nicht über das Widerrufsrecht, so verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate. Hat ein Steuerberater seine Dienstleistung schon begonnen und widerruft der Verbraucher den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist, so kann der Steuerberater dennoch Entgelt für die bisher erbrachte Dienstleistung verlangen.

Der DStV wird Sie über die nationale Umsetzung der Richtlinie informieren.