Die steuerliche Absetzbarkeit für die energetische Gebäudesanierung wird wohl ab sofort und nicht erst ab 2012 gelten. Das deutete sich am Montag nach Anhörungen im Bundestag an.

"Wir möchten verhindern, dass in diesem Jahr ein Stau entsteht und Sanierungsmaßnahmen auf 2012 verschoben werden", sagt der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Sebastian Körber, der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Daher sollten jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten rückwirkend ab dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni geltend gemacht werden können.

Weil 40 Prozent der Energie in Gebäuden verbraucht wird, will die Bundesregierung im Zuge des Atomausstiegs und der Energiewende das Dämmen von Wänden und das Austauschen von Fenstern stärker fördern. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Maßnahmen. Auch denkmalgeschützte Gebäude sollten von dem Sanierungsprogramm profitieren, forderte Körber.

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit, die über mehrere Jahre ein Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Euro ausmachen kann, soll das Förderprogramm mit zinsgünstigen Krediten ab 2012 um rund 500 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. So soll die jährliche Sanierungsrate auf zwei Prozent verdoppelt werden. Bei dem Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank kann ein Förder-Euro bis zu 16 Euro an Investitionen auslösen. Besonders das Handwerk profitiert.