Landesregierung lehnt geplante Steuer auf Mobilfunkantennen ab
Das teilte NRW-Innenminister Ralf Jäger in Düsseldorf mit. "Für Kommunen sind Steuern eine wichtige Einnahmequelle und zugleich ein Bestandteil ihrer Selbstverwaltung. Aber bei einer örtlichen Aufwandsteuer müssen die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Das war bei der Mobilfunkantennensteuer nicht der Fall", betonte Jäger.
Der Rat der Stadt Remscheid hatte im Februar dieses Jahres eine Steuer auf Mobilfunkantennen beschlossen. Diese wird in NRW bislang nicht erhoben. Bevor eine solche Steuer eingeführt werden darf, müssen Innen- und Finanzministerium den rechtlichen Rahmen prüfen. Die Ministerien hatten gegenüber der Stadt Bedenken geäußert. Diese konnte die Stadt nicht entkräften. Deswegen wurde die Steuer nun abgelehnt.
Im Fall der Mobilfunkantennensteuer blieben einige Punkte ungeklärt. So muss unter anderem sichergestellt werden, dass die Steuer nur mit Wirkung auf das Stadtgebiet von Remscheid erhoben wird. Dies ist aber praktisch nicht möglich. Ein weiterer Kritikpunkt war, dass der Steuer ein besonderer Aufwand beim Nutzen des Mobiltelefons gegenüber stehen muss. Ob mobiles Telefonieren aber einen besonderen Aufwand darstellt, erscheint fraglich, weil das Handy inzwischen ein Alltagsgegenstand geworden ist. Darüber hinaus darf die Nutzung eines Handys nicht beruflich veranlasst sein. Hier konnte die Stadt Remscheid nicht darlegen wie sie beruflich veranlasste Mobilfunkgespräche von privat veranlassten unterscheiden wollte. "Jede Kommune muss sich Gedanken machen, wie sie ihre Finanzen konsolidieren kann. Dies muss sich aber im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen. Der Erfindungsreichtum darf dabei nicht übertrieben werden", sagte Jäger.
Bei neuen Steuern prüfen die Ministerien nicht nur die Rechtmäßigkeit. In NRW wird zudem darauf geachtet, dass die zu erwartenden Einnahmen den Verwaltungsaufwand für die Steuererhebung übersteigen. Außerdem soll sich die Finanzlage einer Stadt durch die neue Steuer nicht nur unwesentlich verbessern. Deswegen haben das Kommunal- und das Finanzministerium im Jahr 2011 auch die vom Rat der Stadt Essen beschlossene Solariensteuer nicht genehmigt.
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
2.398
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.3224
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
871459
-
E-Rechnung
6729
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
5131
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
4653
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
404
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
392
-
Steueränderungen 2026
324
-
Änderung des Steuerberatungsgesetzes doch ohne verschärftes Fremdbesitzverbot
313
-
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe
13.03.2026
-
DStV fordert pauschale Erstattungen beim Laden von E-Dienstwagen
13.03.2026
-
Referentenentwurf mit umfassenden Anpassungen der Finanzgerichtsordnung
12.03.2026
-
Übertragbarkeit erworbener Berufsqualifikationen
11.03.2026
-
Bundesrat fordert Stärkung des Fremdbesitzverbots in der Steuerberatung
09.03.2026
-
Debatte über Ehegattensplitting belastet Koalition
09.03.2026
-
Rahmenkonzept zur Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV)
05.03.2026
-
Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz zur Modernisierung der Organisation der Zollverwaltung
05.03.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.02.2026
-
Aktualisierte EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete
20.02.2026