Senkung der Energiesteuer
Konkret soll die Absenkung in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gelten. Insgesamt führt die Maßnahme laut Gesetzentwurf im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Mrd. EUR.
Anstieg des Verbrauchs wahrscheinlich
In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den "Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt", was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 "insgesamt jedoch nicht gefährdet.
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