Senkung der Energiesteuer
Konkret soll die Absenkung in der Zeit vom 1.5.2026 bis 30.6.2026 gelten. Insgesamt führt die Maßnahme laut Gesetzentwurf im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Mrd. EUR.
Anstieg des Verbrauchs wahrscheinlich
In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den "Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt", was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 "insgesamt jedoch nicht gefährdet.
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
693
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
502459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4734
-
E-Rechnung
3919
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
343
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3303
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
267
-
Merz strikt gegen Mehrbelastung bei Einkommensteuer
266
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1461
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
131
-
Regierungsentwurf zum Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
28.05.2026
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
27.05.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
20.05.2026
-
Steuer- und Sozialreformen ohne 1.000-Euro-Prämie
15.05.2026
-
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei strafrechtlicher Vermögensabschöpfung
13.05.2026
-
Koalition will rasch Entlastungsmöglichkeiten finden
12.05.2026
-
Söder und Schwesig raten von Entlastungsprämie ab
11.05.2026
-
Änderung des Gesetzes zum BEPS-MLI
11.05.2026
-
Bundesrat stimmt Altersvorsorgereformgesetz zu
08.05.2026
-
Merz strikt gegen Mehrbelastung bei Einkommensteuer
07.05.2026