BMF und KPMG erörtern mit der Praxis die Selbstveranlagung von Unternehmen
Mit dem jüngst vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Kooperation mit KPMG eröffneten Expertenbeirat wird das erste, von den Koalitionären in Aussicht gestellte Projekt angegangen. Die aus den Erörterungen dieses Gremiums hervorgehende Machbarkeitsstudie soll eine Entscheidungsgrundlage zur Einführung eines Selbstveranlagungsverfahrens für die Ertragsbesteuerung von Unternehmen schaffen. Die erste Sitzung des Expertenbeirats Ende Januar, an der für den Deutschen Steuerberaterverband e.V. (DStV) sein Präsident Harald Elster teilnahm, verdeutlichte, dass bei einem solchen Systemwechsel - von der Steuerfestsetzung durch Steuerbescheide weg, hin zur Festsetzung durch Steueranmeldungen - eine Reihe technischer sowie rechtlicher Aspekte einer intensiven Erörterung bedürfen.
DStV und WPK adressieren erste Bedenken
Mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme (S 01/14) zeigen der DStV sowie die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) grundlegende Aspekte auf, ohne deren Beachtung ein für die Unternehmerschaft realistisches sowie wirtschaftliches Modell nicht umsetzbar ist. Beide Institutionen befürworten zwar die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens und damit den Ausbau von elektronischen Übermittlungsverfahren. Mit Blick auf die Personalnot der Finanzverwaltung könne ein technisch reibungslos funktionierendes und verfahrensrechtlich wohl austariertes elektronisches Massenveranlagungsverfahren ein maßgeblicher Beitrag zur Gleichmäßigkeit sowie Gesetzmäßigkeit des Steuervollzugs sein.
Dennoch dürfe die damit einhergehende, deutliche Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht nur einseitig zur Entlastung der Finanzverwaltung wirken. Um einen Ausgleich für die weitgehende Übertragung der Verantwortung für die Ordnungsgemäßheit der Steuerfestsetzung auf die Steuerpflichtigen sowie die Beraterschaft zu schaffen, bedarf es nach Ansicht des DStV sowie der WPK der Beachtung unter anderem folgender grundlegender Aspekte:
- Rechtssicherheit für die Unternehmen in einem angemessenen Zeitraum durch zeitliche Begrenzung des Vorbehalts der Nachprüfung auf ein Jahr;
- Liquiditätsvorteil auch für die Unternehmerschaft durch eine Fälligkeit von Steuererstattungen nach einem Monat ohne Zustimmung der Finanzverwaltung;
- Keine Erhöhung von steuerstraf- und haftungsrechtlichen Risiken;
- Keine Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten.
DStV bleibt am Ball
Das umfangreiche Projekt sieht zur Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage in den kommenden Monaten mehrere Experten-Workshops in kleineren Teilnehmerkreisen vor. In deren Rahmen werden die Praktiker gemeinsam mit dem BMF die spezifischen Problembereiche für Kapital- sowie Personengesellschaften herausarbeiten und auswerten. Der DStV wird durch seinen Präsidenten Harald Elster in den Workshops vertreten sein.
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