Schiffspools von Versicherungssteuer befreit

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch eine Klarstellung zur Versicherungssteuerpflicht sogenannter Schiffspools vorgenommen.

Bei der abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602) wurden Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP eingefügt, mit denen klargestellt wird, dass Schiffspools bis Ende 2015 nicht der Versicherungssteuer unterliegen. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion erläuterte dazu, damit bestehe Gelegenheit, das Thema nach der Bundestagswahl grundsätzlicher anzugehen.

Wie in dem Änderungsantrag erläutert wird, sind Schiffspools ein weit verbreitetes Instrument zur gemeinsamen, flexiblen und wettbewerbsfähigen Vermarktung der in einem Pool zusammengeschlossenen Schiffe verschiedener Reedereien. Die Reeder können damit das Risiko der Unterbeschäftigung ihrer Schiffe ausgleichen, was in bestimmten Koalitionen auch die Merkmale einer Versicherung erfüllen könne. Die versicherungssteuerrechtliche Einstufung von Schiffserlöspools sei umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt, wird in dem Änderungsantrag weiter erläutert. Mit der jetzt beschlossenen befristeten Steuerbefreiung werde Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und die SPD-Fraktion stimmten dem Gesetzentwurf zur Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats in geänderter Fassung zu. Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Mit dem Entwurf werden die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats zusammengeführt und Regelungslücken geschlossen. Ziel des Entwurfs ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor.

Die CDU/CSU-Fraktion stellte klar, dass die Deutsche Bundesbank keine Aufsichtsrechte im Versicherungsbereich erhalten werde. Dies wurde auch von der FDP-Fraktion so gesehen. Die drei Oppositionsfraktionen kritisierten übereinstimmend die unzureichende Definition des Begriffs "Finanzkonglomerat". Die Linksfraktion bezeichnete es darüber hinaus als fraglich, dass mit dem Gesetz das Problem der Ansteckungsgefahr von Unternehmen in einer Finanzkrise gelöst werden könne.

Deutscher Bundestag, hib-Meldung v. 24.4.2013
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