Riester-Rente europarechtlich problematisch

Die Europäische Kommission hat am 3.10.2024 beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland (INFR(2022)4014) zu richten, weil das Land seine Vorschriften über Steuervorteile für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht habe.
Hintergrund: Riester-Rente
Nach den derzeit geltenden Vorschriften erhalten in Deutschland ansässige Personen, die in einem anderen EU-/EWR-Land beschäftigt sind, für Verträge der zusätzlichen Altersvorsorge, die nach dem 1.1.2010 geschlossen wurden, keine Altersvorsorgezulage, und sie können die Beiträge steuerlich nicht absetzen. Damit eine Person diese Vorteile in Anspruch nehmen kann, muss sie derzeit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer in einem Mitgliedstaat – in der Regel in ihrem Beschäftigungsstaat – rentenversichert sein. Eine in Deutschland wohnhafte Person, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat arbeitet, unterliegt daher den Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit des Mitgliedstaats ihrer Beschäftigung und hat nicht die Möglichkeit, Beiträge zur gesetzlichen deutschen Rentenversicherung zu leisten. Sie kann trotzdem einen Vertrag der zusätzlichen Altersvorsorge in Deutschland abschließen. Aber obwohl ihre ausländischen Einkünfte in Deutschland besteuert werden, kann die betroffene Person die Steuervorteile für diesen Vertrag nicht in Anspruch nehmen.
Verstoß gegen Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Die deutschen Rechtsvorschriften stellen nach Ansicht der EU-Kommission eine Beschränkung der in Artikel 45 AEUV und Artikel 28 EWR-Abkommen verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit dar. Daher hat die Kommission beschlossen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland zu richten, das nun binnen zwei Monaten reagieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss. Andernfalls kann die Kommission beschließen, den EuGH anzurufen.
EU-Kommission, Vertragsverletzungsverfahren im Oktober: wichtigste Beschlüsse, 3.10.2024
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
3.989453
-
Steuerliche Aspekte im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD
2.244
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
1.7589
-
Steuerfortentwicklungsgesetz verkündet
1.529
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
1.51213
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.454
-
Wachstumschancengesetz verkündet
1.2834
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
1.2381
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
8803
-
SPD konkretisiert Steuerpläne
802
-
Thüringen will Grundsteuerreform anpassen
27.03.2025
-
Anhebung der Gebühren für Steuerberatungskanzleien
21.03.2025
-
Einigung über DAC 9-Richtlinie
13.03.2025
-
Rat der Europäischen Union nimmt Paket "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" an
13.03.2025
-
Sechste Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
12.03.2025
-
Steuerliche Aspekte im Sondierungspapier von CDU, CSU und SPD
10.03.2025
-
Unions-Finanzminister für Aussetzen der Mindeststeuer
07.03.2025
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
27.02.2025
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
26.02.2025
-
Was die Steuerpläne der Parteien für Gehälter bedeuten
20.02.2025