Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt die geplanten Änderungen des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG).

Pressemitteilung der BStBK:

Die Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) ist geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Partnerschaft gerade im Vergleich zur englischen Limited Liability Partnership (LLP) zu stärken.

Begrüßt wird auch, dass die Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für die neue Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) für reine Steuerberaterpartnerschaften auf 250.000 Euro begrenzt wird.

Ziel muss es aber sein, auch die Mindestversicherungssumme für eine interdisziplinäre PartG mbB zu begrenzen. Denn bislang greift bei einer PartG mbB mit einem Rechtsanwalt sofort die Mindestversicherungssumme in Höhe von 2,5 Mio. Euro. Soll das neue Modell erfolgreich sein, muss für interprofessionelle Partnerschaften mbB die Mindestversicherungssumme abgesenkt werden.