Probleme bei vom Bundestag verabschiedeter Regelung zu Sanierungsgewinnen
Die Änderung ist im Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen verankert worden. Danach ist neben einem Ertrag aus der Sanierung eines sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Unternehmens insbesondere auch die Schuldenbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens begünstigt. Wie bisher kommt es zu einer vorrangigen Verrechnung mit negativen Einkünften, bisher nicht ausgeglichenen Verlusten und auch mit Verlustvorträgen. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes hängt allerdings noch von der Zustimmung EU-Kommission ab.
Einzelunternehmer würden benachteiligt
In Ihre
Pressemitteilung weist der DAV darauf hin, dass, die neuen Regelungen sehr kompliziert und für den steuerrechtlichen Laien kaum verständlich seien. Außerdem benachteilige das Gesetz einen Einzelunternehmer, der sich mit ihren Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens einigt oder dem die Schulden erlassen werden, damit dieser etwa schuldenfrei in Rente gehen kann.
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