Die Vergütung von Strom aus Solaranlagen soll weiter gekürzt werden. Die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll am 1. April in Kraft treten.

CDU/CSU und FDP haben dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/8877) vorgelegt. Damit soll der Rechtsrahmen für "Strom aus solarer Strahlungsenergie" sowie für weitere erneuerbare Energien geändert werden.

Zur Begründung des Gesetzes schreibt die Koalition in ihrem Entwurf, dass die Preise für Anlagen zur Förderung von Solarstrom in den vergangenen Jahren stark gesunken sei. Dadurch sei es vor allem 2010 und 2011 durch zu einem starken Zuwachs neuer Anlagen gekommen. Da die derzeitigen Vergütungssätze durch die stark gesunkenen Preise eine Überforderung darstellen, müsse hier nachgesteuert werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Förderung von Solarstrom je nach Größe der Anlage um bis zu 30 Prozent abgesenkt werden soll. Um den Bau weiterer Anlagen einzudämmen, wird damit eine deutliche Einmalabsenkung für neue Anlagen vorgenommen. Künftig würde es danach nur noch drei Kategorien von Anlagen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Dachanlagen bis 1.000 Kilowatt und große Anlagen mit einer Leistung von 1.000 Kilowatt bis zu zehn Megawatt. Anlagen über zehn Megawatt sollen keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai soll die Förderung dann bis Ende des Jahres monatlich nochmals um 0,15 Cent gekürzt werden. Ziel der Absenkung ist es, die Vergütung an die gesunkenen Markpreise anzupassen und den weiteren Bau von Solaranlagen einzuschränken.

Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls vor, dass künftig nur noch ein bestimmter Prozentsatz der Strommenge vergütet werden kann. Der restliche Strom soll entweder selbst verbracht oder an andere Verbraucher verkauft werden. Diese Regelung soll in Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages auch auf andere erneuerbare Energien angewandt werden können.

Der Strombezug von Stromspeichern soll durch das Gesetz grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit werden. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Speicher sichergestellt werden. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass die erforderlichen Kosten für die Nachrüstung von Photovoltaikanlagen, um diese neuen technischen Anforderungen zur Erhöhung der Systemstabilität zur Hälfte über die EEG-Umlage umgelegt werden können.