JStG 2013: Rechenbeispiele für Steuern bei freiwilligem Wehrdienst
Die finanziellen Auswirkungen sind eher begrenzt, zumal im Gegenzug künftig den Eltern von Wehrdienstleistenden auch Kindergeld gezahlt werden soll.
Auch für das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst sollen künftig nach dem Willen Schäubles Steuern fällig werden. Davon sind aber weit mehr als 90 Prozent der sogenannten Bufdis gar nicht betroffen, weil ihre Einkünfte unter den steuerlichen Freibeträgen liegen.
Der Sold für den freiwilligen Wehrdienst bewegt sich zwischen monatlich 777,30 Euro brutto in den ersten Monaten und maximal 1146,30 Euro brutto bei einer längeren Dienstzeit. Hinzu kommen Sonderzahlungen.
Nach Berechnungen des Steuerrechtsexperten Frank Hechtner würden durch die geplanten Änderungen bei einem freiwilligen Wehrdienst von zwölf Monaten einschließlich Sonderzahlungen Steuern von 160,43 Euro für das Gesamtjahr fällig - also etwa 13,37 Euro im Monat.
Im Gegenzug würde aber Kindergeld von je 184 Euro für die ersten sechs Monate gezahlt - also insgesamt 1.104 Euro. Unterm Strich ergäbe sich demnach sogar eine Besserstellung.
Diese Kindergeldzahlungen würden den Staat 2013 rund 30 Millionen Euro kosten und je 15 Millionen Euro in den Folgejahren. Die möglichen Mehreinnahmen durch den Wegfall der Steuerfreiheit sind nicht beziffert.
Bei einer maximalen Dienstzeit von 23 Monaten würde die Steuerlast den Berechnungen zufolge insgesamt 459,21 Euro betragen. Aber auch hier müsste laut Hechtner das Kindergeld von 1.104 Euro gegengerechnet werden. Daher stünde unterm Strich ein Plus von 484,36 Euro - zumal die "nachteilige" Besteuerung erst 2013 beginnen, das Kindergeld aber rückwirkend zum 1. Januar 2012 gewährt würde.
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