Finanztransaktionssteuer stößt auf rechtliche Probleme

Die bisher vorgelegten Pläne zur Finanztransaktionssteuer widersprächen dem EU-Vertrag und diskriminierten die nicht teilnehmenden Länder, berichtete die "Financial Times" unter Berufung auf ein Dokument eines EU-Gremiums, das die Finanzminister in Rechtsfragen berät.

Die Pläne gingen zudem über die Kompetenz der einzelnen Staaten hinaus, hieß es weiter. Vor allem die Art der Erhebung stört die Rechtsexperten. Denn die Steuer soll sich nicht danach richten, wo die Finanzgeschäfte stattfinden, sondern wo die beteiligten Handelsorganisationen ihren Sitz haben. Damit wird es der Zeitung zufolge immer unwahrscheinlicher, dass die Steuer wie bisher geplant eingeführt werden kann.

Die Abgabe ist ohnehin stark umstritten. Bisher stehen nur elf der 17 Eurozonen-Staaten dahinter. In der EU stößt sie zudem auf starken Widerstand Großbritanniens. Die Briten fürchten, dass durch eine zu hohe Steuer auf den Börsenhandel Geschäfte in die Vereinigten Staaten oder nach Asien abwandern.

Die Transaktionssteuer auf den Handel mit Aktien, Anleihen und einige Derivate wurde von der EU-Kommission im Herbst 2011 als Antwort auf die Finanzkrise vorgeschlagen. Im Sommer 2012 sprachen sich elf Länder für die Einführung der Steuer aus. Anfang 2013 gab dann der Rat der EU-Finanz- und Wirtschaftsminister grünes Licht.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte Anfang September eingeräumt, dass sich die Einführung verzögern wird. "Die EU-Kommission strebt 2014 an. Aber es wird eher noch länger dauern", sagte er dem "Badischen Tageblatt". Etliche Verhandlungen seien noch nötig.

"Das läuft dann so: Die Briten sagen: Wir sind dabei, aber nur, wenn die Amerikaner auch mitmachen. Dann sagen wir: Okay, notfalls Regelungen für die Eurozone, ohne die Briten, dann sagen aber die Holländer: Nicht, wenn die Engländer nicht dabei sind. Und so weiter." Für das Budget des Bundes ist die Steuer bisher mit zwei Milliarden Euro ab 2015 eingeplant.

dpa

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