Die hohen Anforderungen an die elektronische Übermittlung von Rechnungen werden rückwirkend ab dem 1.7.2011 reduziert. Eine qualifizierte elektronischen Signatur ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Die Bundesländer haben die von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Steuervereinfachungen durchgewunken. Damit gibt es nun grünes Licht für die geplanten Erleichterungen bei elektronischen Rechnungen.