Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei
Den entsprechenden Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen (17/8841) hat die Bundesregierung jetzt in den Bundestag eingebracht.
Von dem Abkommen, das sich an den OECD-Standard anlehnt, verspricht sich die Bundesregierung steuerliche Mehreinnahmen. So werde sich die Abschaffung der bisher bestehenden Möglichkeit zur Anrechnung fiktiver, tatsächlich aber nicht gezahlter türkischer Steuern auf die deutsche Steuer positiv auf das deutsche Steueraufkommen auswirken. Mit Hilfe der durch das Abkommen ermöglichten Ausweitung des Informationsaustausches auf Steuern jeder Art würden künftig Steuerausfälle verhindert, schreibt die Bundesregierung.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
9292
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
881
-
E-Rechnung
5389
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
489459
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3814
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3743
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
276
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
260
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1561
-
Wegfall der 150-EUR-Zollfreigrenze ab 1.7.2026
151
-
SPD-Generalsekretär will Erbschaftsteuer-Schlupflöcher schließen
15.07.2026
-
DStV warnt vor Risiken der geplanten EU Inc.
14.07.2026
-
Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung
13.07.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026
-
Streichung des Steuervorteils der Deutschen Post
03.07.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
02.07.2026
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
02.07.20262