Neue Corona-Härtefallhilfen
Die Härtefallhilfen sind ein Angebot des Bundes an die Länder. Dazu schließen laut Mitteilung des BMF v. 19.3.2021 diejenigen Länder, die sich beteiligen wollen, eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund. Die Antragstellung und die Bewilligung soll bei den jeweiligen Landesstellen erfolgen .
Zielstellung der Corona-Härtefallhilfen
Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird.
Förderung durch Corona-Härtefallhilfen
Die Höhe der Unterstützungsleistung orientiere sich grundsätzlich an den förderfähigen Tatbeständen der bisherigen Unternehmenshilfen des Bundes, d. h. insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 EUR nicht übersteigen. Der Förderzeitraum ist der 1.2.2020 bis 30. 6.2021.
Antragsberechtigung für Corona-Härtefallhilfen
Zugang zu den Härtefallhilfen sollen grundsätzlich Unternehmen und Selbstständige haben. Das jeweilige Bundesland legt laut BMF die zu erbringenden Angaben zur Antragsberechtigung des Antragstellenden in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Die Angaben sollen danach ablehnende Bescheide bisheriger Förderanträge bzw. die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern umfassen.
Antragstellung und -bewilligung bei Corona-Härtefallhilfen
Die Antragstellung erfolge bei den Ländern und grundsätzlich über "prüfende Dritte" (z. B. Steuerberater). Die zuständige Bewilligungsstelle der Länder entscheide über die Art und Höhe der Hilfe in eigener Regie unter Billigkeitsgesichtspunkten im Rahmen der verfügbaren Mittel. Jedes Land richte dazu einen geeigneten Entscheidungsmechanismus, beispielsweise eine "Härtefallkommission" ein. Die Bewilligung durch die zuständigen Stellen müsse beihilferechtskonform erfolgen.
-
Verpflichtung zur elektronischen Rechnung
12.2859
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
8.127447
-
Wachstumschancengesetz verkündet
4.5964
-
Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge
4.1391
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
3.5852
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
1.436
-
Jahressteuergesetz (JStG) 2024
883
-
Einführung und Anspruchsberechtigung
752
-
Neuregelung der Vollverzinsung nach § 233a AO
715
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
6413
-
Kirchhof sieht Chancen für radikale Steuervereinfachung
20.09.2024
-
Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
20.09.2024
-
Klarstellung zur Steuerbefreiung von Musikunterricht gefordert
16.09.2024
-
Anpassung des Gewerbesteuergesetzes wegen Grundsteuerreform
12.09.2024
-
Neue Steuervorteile für vollelektrische Dienstwagen
05.09.20242
-
Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz
02.09.2024
-
Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
23.08.2024
-
Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant
22.08.2024
-
Niedersächsische Grundsteuer-B-Hebesätze 2024
06.08.2024
-
Steuerfortentwicklungsgesetz und Freistellung des Existenzminimums
30.07.2024