Die Abgeltungsteuer wird vorerst nicht abgeschafft
Bereits in 2016 war das Thema "Ende der Abgeltungsteuer" mehrfach in den Medien; wir berichteten.
Konkret wurde dies dann im Bundesrat - ein Antrag des Bundeslandes Brandenburg hätte der Beginn einer Gesetzesinitiative sein können. Doch dieser Antrag blieb nun erfolglos; der Bundesrat hat nach umfassender Beratung in seinen Ausschüssen beschlossen, keine entsprechende Entschließung zu fassen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass dieses Scheitern durchaus auch politisch motiviert war. Die Bundestagswahl im Herbst wirft ihre Schatten voraus. Und auch in rein zeitlicher Hinsicht wäre eine Gesetzesänderung bis dahin nicht mehr umsetzbar gewesen.
Neuer Versuch, die Vorzugsbesteuerung zu beseitigen?
Somit Entwarnung – die Abgeltungsteuer bleibt. Und gleich die Einschränkung dazu – sie bleibt zunächst weiter bestehen. Denn es kann davon ausgegangen werden, dass in 2018 ein neuer Versuch gestartet wird, diese Vorzugsbesteuerung zu beseitigen. So werden vermehrt Stimmen laut, die an der Verfassungsmäßigkeit des abgeltenden Steuersatzes von 25 % zweifeln. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wird durch diese Sonderbesteuerung für Kapitaleinkünfte erheblich tangiert.
Zudem ist die ursprüngliche Rechtfertigung - die Verhinderung der Kapitalflucht ins Ausland bzw. in Niedrigsteuerstaaten - weitgehend entfallen. Eine umfassende Besteuerung der Kapitalerträge ist auch international durch diverse Änderungen und verbesserte Kontrollmechanismen mittlerweile sichergestellt worden.
Antrag für eine Entschließung des Bundesrats v. 4.11.2016, BR-Drucksache 643/16
Ablehnender Beschluss des Bundesrats v. 12.5.2017, BR-Drucksache 376/17
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