Das Bundeskabinett hat am 14.12.2011 einen Gesetzentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes beschlossen.

Pressemitteilung des BMJ:

Der Entwurf stärkt das Vertrauen in den Finanzmarktstandort Deutschland durch mehr Transparenz und besseren Rechtsschutz für Anleger.

Rechtsstreitigkeiten wegen Kapitalanlagen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mit der Reform des geltenden Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird der Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen Recht auf Rechtsstreitigkeiten mit nur mittelbarem Bezug zu einer öffentlichen Kapitalmarktinformation erweitert. Dadurch kann künftig auch die Haftung wegen fehlerhafter Anlagevermittlung oder -beratung, in der etwa ein Prospekt verwendet wurde, Gegenstand eines Musterverfahrens sein.

Darüber hinaus wird der Vergleichsabschluss im Musterverfahren vereinfacht, um eine gebündelte gütliche Streitbeilegung zu fördern. Zudem werden die Eröffnung des Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beschleunigt. Schließlich wird die Zulässigkeit der gerichtlichen Trennung von streitgenössischen Klagen in Einzelverfahren begrenzt, um ein gemeinsames gerichtliches Vorgehen der Kapitalanleger bereits in der ersten Instanz zu fördern.

Zum Hintergrund

Das KapMuG wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug ein neuartiges Musterverfahren eingeführt. Wegen der zahlreichen zivilprozessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in der Praxis bewährt. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31. Oktober 2012 außer Kraft.

Das KapMuG ist von Prof. Dr. Axel Halfmeier von der Frankfurt School of Finance & Management evaluiert worden. Der Abschlussbericht wurde im Oktober 2009 vorgelegt und im April 2010 veröffentlicht. Die Evaluation hat ergeben, dass das Kapitalanleger-Musterverfahren ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist, jedoch in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung greift einige Verbesserungsvorschläge aus dem Abschlussbericht zur Evaluation auf, so zum Beispiel die neuen Regeln zum Vergleichsabschluss im Musterverfahren und einige Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren.

Die bisherige Befristung der Geltungsdauer des KapMuG soll zukünftig entfallen. Der Regierungsentwurf wird jetzt über den Bundesrat dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet.