Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers
Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers. Dazu erläutert die Regierung, dass die Regelungen zur Syndikus-Wirtschaftsprüferin und zum Syndikus-Wirtschaftsprüfer eine Lockerung des bisher bestehenden umfassenden Verbots der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Wirtschaftsprüferin" oder "Wirtschaftsprüfer" bei einer Tätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen darstellt.
Allerdings gibt es Einschränkungen: Die Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen und Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten sowie von Sachverständigengutachten für den Arbeitgeber durch einen Syndikus-Wirtschaftsprüfer ist unzulässig.
"Die Unabhängigkeit eines Abschlussprüfers wäre stark gefährdet, und es bestünde die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Abschlussprüfer zugleich ein Anstellungsverhältnis als Syndikus-Wirtschaftsprüferin oder Syndikus-Wirtschaftsprüfer bei dem geprüften Unternehmen hätte oder für das geprüfte Unternehmen als gesetzlicher Vertreter oder Organmitglied tätig wäre. Dies würde zudem einen Verstoß gegen das Verbot der Selbstprüfung darstellen. Außerdem könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Testat dadurch beschädigt werden", erläutert die Regierung.
Das Verbot gilt nicht nur für den eigenen Arbeitgeber, sondern auch für andere Mandate, geht aus dem Entwurf hervor.
Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Außerdem soll der Betrieb von Zweigstellen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erleichtert werden. Zweigstellenleiter müssen nicht mehr Wirtschaftsprüfer sein. Das sog. Leitererfordernis sei nicht mehr zeitgemäß, schreibt die Regierung.
Ermöglichung der Mitarbeiterbeteiligung
Mit Blick auf die Fachkräftegewinnung in den Bereichen IT oder Nachhaltigkeit soll es Wirtschaftsprüfungsgesellschaften außerdem ermöglicht werden, ihre angestellten Mitarbeiter (zum Beispiel IT-Experten, Nachhaltigkeitsexperten) an der Gesellschaft zu beteiligen und diese damit stärker an die Gesellschaft zu binden.
Stärkung der Berufsaufsicht
Weiterhin ist eine Stärkung der Berufsaufsicht vorgesehen. Ermittlungsverfahren sollen zukünftig noch effektiver und transparenter gestaltet werden.
In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung der Bußgeldobergrenze bei Verstößen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zusammenhang mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Abschluss- oder Nachhaltigkeitsprüfung eines kapitalmarktorientierten Unternehmens auf 5 Mio. EUR vorgesehen.
Regierungsentwurf: Gesetz zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
-
Schonfrist für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024
1.267
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
1.0774
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
758459
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3883
-
E-Rechnung
3719
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
351
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
312
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
2731
-
Wachstumschancengesetz verkündet
1874
-
Steueränderungen 2025: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umwandlungssteuergesetz
153
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
24.04.2026
-
Evaluation des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung
24.04.2026
-
Kurzstudie zu Einkommensteuersenkungen
23.04.2026
-
Senkung der Energiesteuer
17.04.2026
-
Änderung der Mindeststeuer-Bericht-Verordnung
14.04.2026
-
Koalition stößt Krisenprämie an und entlastet Autofahrer
14.04.2026
-
Siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung
13.04.2026
-
Bundestag verabschiedet Altersvorsorgereformgesetz
27.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Einkünften über digitale Plattformen
26.03.2026
-
Automatischer Informationsaustausch zu Kryptowerten
26.03.2026