Unfallversicherung: Gefahrtarif für Sportler festgelegt

Ab 1.1.2013 erhöht die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Sportvereine mit bezahlten Sportlern. In Fußballvereinen steigt der Beitrag um 5 %, bei anderen bezahlten Sportarten um 4 %.

Die Selbstverwaltung der VBG hat am 6.12.2012 eine, abweichend vom ersten Entwurf moderater gestaltete Erhöhung der Beiträge festgelegt. Ebenfalls wurde die Beibehaltung einer neue Struktur der Gefahrtarifstelle für Sportler beschlossen.

Der Beschluss bedeutet im bezahlten Fußball eine Beitragsbelastung von 22,70 % (bisher 21,63 %). Bis 2016 werden die Beiträge der Fußballer insgesamt um 20 % steigen. Für jede andere bezahlte Sportart wird die Beitragsbelastung 22,48 % (bisher 21,63 %) betragen und bis 2016 um insgesamt 16 % steigen.

Daraus ergeben sich folgende Beiträge:

Fußballvereine mit bezahlten Sportlern 22,70 EUR je 100 EUR Entgelt. Anstieg bis 2016 auf 39,54 EUR.

Sonstige Vereine mit bezahlten Sportlern 22,48 EUR je 100 EUR Entgelt. Anstieg bis 2016 auf 25,08 EUR.

Gestaffelte Gefahrklassen

Die VBG schuf so eine für die Beitragsentwicklung im Sport für die nächste Zeit solide und berechenbare Basis. Die Gefahrklassen waren in den Jahren 2011 und 2012 unverändert beibehalten worden, nun werden sie gestaffelt. Ab 2013 werden die hohen Belastungen des Fußballs in einer eigenen Tarifstelle gebündelt und die Belastungen aller anderen Sportarten in einer anderen Gefahrtarifstelle zusammengefasst.

Die auf dem aktuellen Nachtrag zur Satzung basierenden Veranlagungsbescheide werden demnächst versandt. Der Beitrag wird erst im Jahr 2014 erhoben.

Flankierende Maßnahmen beschlossen

Die Vertreterversammlung nach intensiven Beratungen ihren Gestaltungsspielraum im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgeschöpft. Es wurde ein Gesamtpaket beschlossen, das Einsparungen bei den Entschädigungsleistungen bewirken soll. Enthalten sind auch flankierende Komponenten, mit denen die weitere Entwicklung der Belastungen im Sport beobachtet werden und mit dem Ziel einer Senkung beeinflusst werden soll.

Hinweis für Abrechnungsstellen

Der neue Strukturschlüssel Sport muss als Gefahrtarifstelle bei der Meldung zur Sozialversicherung (DEÜV-Verfahren) für das Beitragsjahr 2013 angegeben werden. Für das Beitragsjahr 2012 gelten noch die bisherigen Gefahrtarifstellen.

VBG
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