Eingriff in die Selbstverwaltung

GKV-Spitzenverband will nicht für Fehler der Ärzteschaft mithaften


GKV-Spitzenverband will nicht für Fehler der Ärzteschaft haften

Sollen die Unregelmäßigkeiten bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sich jetzt auch auf den GKV-Spitzenverband auswirken? Der Verwaltungrat der KBV wehrt sich.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wehrt sich gegen Pläne des Gesundheitsministerium, die Aufsicht über die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu verschärfen. Unter anderem lehnte es der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 8.6.2016 in Berlin ab, den Haushalt unter Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums zu stellen. «Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen» und entsprechende Haushaltsschwerpunkte selbst zu bestimmen.

GKV-Spitzenverband nicht für Fehler der KBV in Mithaftung nehmen

Mit der Erklärung macht der Verwaltungsrat deutlich, dass der GKV-Spitzenverband nicht für die Fehler der KBV in Mithaftung genommen werden möchte. Anlass für die Verschärfung des Selbstverwaltungsrechts sind vor allem Unregelmäßigkeiten bei der KBV wie überzogene Zahlungen an einen früheren Vorstandsvorsitzenden oder unerlaubte Immobiliengeschäfte. KBV-Chef Andreas Gassen hatte wiederholt versichert, dass diese Probleme derzeit umfassend aufgearbeitet würden.

Gremium lehnt Erweiterung der Rechtsaufsicht ab

Der Verwaltungsrat appellierte an den Gesetzgeber, im Gegenteil ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht lehnt das Gremium daher ab. Bereits die bestehende Regelung, wonach die Aufsichtsbehörden bei Vorstandsverträgen zustimmen müssen, stelle einen massiven Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar «und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden».


dpa

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